Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 33 (15.8.1877)
- Date
- 1877-08-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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778 ies, der allein ans Erfolg zu rechnen Hai, überzeugt sind. „Wenn es unserm Gegner, der doch in der Agitation geschickter ist, gelingt — so fährt die Entgegnung fort — eine gleiche Anzahl von Gemeinden für seine Ansicht zu gewinnen, dann wollen wir uns verpflichten, ihm zu glauben, daß auch noch die übrigen 13/is auf feiner Seite stehen." Obwohl von uns niemals behauptet wurde, daß die übrigen l3/ie auf unserer Seite stehen, so würden wir dennoch freudig dieses Anerbieten acceptiren, wenn wir hoffen dürften, daß durch das Glauben oder Nichtglauben des Correspondenten in der That eine Gemeinde mehr oder weniger sich auf unsere Seite stellte. — Wir glauben nun in der That nicht, daß die P/,6, welche sich nicht an der Petition betheiligten, deshalb auf unserer Seite stehen müssen. Es mag unter den l3/ie immerhin ein Theil solcher Gemeinden fein, die aus purem Jndifferentismus der Sache fern geblieben sind. Aber man vergegenwärtige sich einmal die ganze Sachlage in thatsächlichster Wirklichkeit, um sich zu überzeugen, daß nicht wir den Beweis für die Zugehörigkeit der 13/i« anzutreten brauchen, sondern, daß es die gegnerische Seite thun muß, wenn man sie uns streitig machen will. — Unter den mehr als 800 preußischen Synagogengemeinden gibt es wie allenthalben leider eine große Anzahl von Vorständen, welche die Jugenderziehung mit einer Stiefmütterlichkeit, ja Gleichgiltigkeit behandelt, die wahrhaft erschreckend ist. Der Vorstand engagirt einen Lehrer; ob die Kinder etwas bei dem Lehrer lernnen, was sie bei ihm lernen, dies Alles bleibt in vielen, vielen Fallen dem Lehrer ausschließlich überlassen. Welche Controlle, welche hingebende Fürsorge, gerade dieses Ressort eines Gemeindevorstandes, besonders in solchen Gemeinden verlangt, die keinen Rabbiner besitzen, davon hat ein großer Theil der Vorsteher auch nicht eine Ahnung; ja, das Bewußtsein, daß die Ueberwachung der Jugenderziehung überhaupt zu den Obliegenheiten eines Gemeindevorstandes gehört, ist vielen Vorstehern gänzlich abhanden gekommen. Geht ja auch den Vorständen in den meisten Fällen, das nöthige jüdische Wissen ab, um den Lehrer und die Schule controlliren zu können, und so überlassen viele Vorstände die Schule ihrem eigenen Schicksal, und glauben sich dazu berechtigt. — Da trifft eines schönen Tages ein Aufruf an die preußischen Gemeinden ein, welcher jüdischen Religionsunterricht. zum Gegenstand hat. Ueber die Wichtigkeit oder Unwichtigkeit, Nützlichkeit oder Schädlichkeit dieses Religionsunterrichts zu urtheilen ist der -Vorstand natürlich nicht sachkundig genug, das ist übrigens nach seiner Meinung schon durch die Unterzeichner des. Aufrufs geschehen. Warum sollte ein solcher Vorstand, der ein ganzes liebes Jahr hindurch keine Gelegenheit findet für den ihm von Gott und Rechtswegen zur Unterwachung unterstellten Religionsunterricht auch nur einen Finger zu rühren, warum sollte der nicht freudig die Gelegenheit ergreifen, auch einmal für den Religionsunterricht etwas zu thun, d. h. seinen Namen zu schreiben und aus der Gemeindecasse 5 Pfennige zur Expedirung der Unterschrift zu bewilligen? Das ist so natürlich, daß man sich nicht wundern darf, wenn circa 150 Vorstände unterschreiben, und daß man sich dagegen über die 650 Gemeindevorstände billig wundern durfte, bei denen die Lethargie so groß sein soll, daß sie nicht einmal einen Federstrich und 5 Pfennig für ihre Sympathien mit dem ihnen zugegangenen Aufruf übrig haben sollen. Wir wollen übrigens mehr als gerecht sein, wir wollen annehmen, es hätten diese'147 Gemeindevorstände, erst nach eingehender Prüfung und mit vollständiger Uebereinstimmung ihre Zustimmung kund gegeben, muß man dann nicht auch annehmen, daß unter den übrigen Gemeindevorständen sich auch mindestens 147 befinden, die nicht aus Gleichgiltigkeit, die aus principiellen Bedenken der Petition fern geblieben sind? Daß der obligatorische Religionsunterricht seine zahlreichen Gegner habe, räumt ja auch der Korrespondent ausdrücklich ein. Brauchen wir erst noch eine geschickte Agitation zu entfalten, um eine gleiche Anzahl von Gemeinden für uns zu gewinnen, wenn von gegnerischer Seite so lebhaft für uns agitirt wird, daß 13/1G der preußischen Gemeinden mit uns der Petition fern bleiben?*) Wenn daher der Correspondent wörtlich fortfährt: Bis dahin aber werden wir in der zahlreichen Betheiligung an der Petition das Kennzeichen dafür erblicken, daß wir das Rechte wollen, so könnten wir getrost auch diese Behauptung acceptiren , und dürften in der noch zahlreicher» Nichtbetheiligung das Kennzeichen dafür erblicken, daß wir das Rechte wollen — aber wir können auf dieses Argument verzichten. Seit wann ist die zahlreiche Betheiligung an einer Sache, ein Kennzeichen dafür, daß sie das Rechte ist? — Soll man immer wieder und wieder auf das Lächerliche dieses Majoritatsprincips zurückkommen, das den Werth einer Wahrheit nach der Zahl ihrer Anhänger bemißt? Das Rechte und das Unrechte, Wahrheit und Unwahrheit sind etwas Feststehendes, von menschlichen Sympathien und Antipathien vollständig Unab- *) Anm. der Red.: Von mehreren Gemeindevorständen wurde uns die Mittheilung, daß sie bedauern, ihre Zustimmung zu der in Rede stehenden Petition gegeben zu haben.