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Der Israelit · 1877-08-15 · Heft 33 (15.8.1877) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 33 (15.8.1877)
Date
1877-08-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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777 staatlichen, obligatorischen, jüdischen Religionsunterrichts sonst keine Motive für ihr Verlangen vorzubringen, als diejenigen des „allseitig erschöpfenden" Breslauer Gutachtens, so ist unser Pensum hiermit gelöst. Sollte dagegen von den Anhängern des staatlichen Religionsunterrichts neue Argumente vorgebracht oder unsere Auffassung der ganzen Angelegenheit angefochten werden, so sind wir jeder Zeit bereit, derartige Aeußerungen in diesen Blättern zu besprechen und eventuell unser Urtheil darnach zu modificiren — falls dieser Streit der Meinungen von der gegnerischen Seite mit dem Ernste der Unpartheilichkeit und besonders mit dem Anstande geführt wird, den ein Gegenstand von solcher Bedeutung verlangt. Diese Bedingung zu stellen veranlaßt uns ein Angriff, welchen unsere Darstellung bereits erfahren hat, und den wir einer Besprechung unterziehen, um ein für allemal diese Sorte von Angriff und Angreifern zurückzuweisen. Ein neologes Blatt, das eigentliche Leibvrgan der ganzen Petition, hat sofort nach dem Erscheinen unseres ersten Aufsatzes, denselben einer Widerlegung gewürdigt. Da der Correspondent, welcher die Widerlegung besorgt hat, erklärt, daß er auf Wunsch des Redakteurs widerlege, so möge sich Arbeiter und Arbeitgeber in die Ausstellungen theilen, welche wir an der bestellten Arbeit zu machen haben. — Daß einem Correspondenten, welcher auf Bestellung arbeitet, unsere Artikel nur deshalb geschrieben scheinen, „um eine Reihe von Leitartikellücken zu füllen," wird man erklärlich finden, teiD ididd ^didh to. Aber eine Frage möge uns gestattet sein. Wenn die Besprechung eines Gegenstandes von so folgenschwerer Tragweite, schon gestattet, auf einen leitartikelsüchtigen Redakteur zu schließen, welchen Schluß läßt dann erst ein Redakteur zu, der eine Woche später, nachdem er diese Verdächtigung in die Welt geschickt hat, selber mit einem „Staatsaufsicht" übertriebenen Leitarikel, nicht über diesen Gegenstand, sondern nur über einen „Haupttrumpf des „Israelit," über das von uns betonte staatsseitig gelehrte Judenthum die Lücken seines Blattes Mt? Kommen wir jedoch zur Widerlegung selbst. — Wir haben in der ersten Nummer dieses Aufsatzes nur die formellen Ausstellungen an der Petition der preußischen Synagogengemeinden hervorgehoben und ausdrücklich am Schlüsse gesagt, daß wir die aus dem inneren Wesen der Petition resultirenden Bedenken erst in den folgenden Artikeln darlegen. Wer nun widerlegt, bevor er zu Ende gehört hat, dessen Leichtfertigkeit mag ihn wohl berechtigen, uns den „schwerfälligen Denker des Israelit" zu nennen, aber sich „einen auf gewöhnliche Logik geaichten Verstand" zu vindiciren, wie dies der Herr Correspondent thut, scheint für einen ycttr> diö3 "01 awo immerhin gewagt. Ein auf mehr als gewöhnliche Logik geaichter Verstand spricht nämlich (Prov. XVIII. 13) Jemanden, der entgegnet, bevor er weiter gehört hat, nicht nur jede Arche, sondern sogar jeden Verstand ab, daß der Talmud gar, einen nan nan "pn^ djdj einen, der einem Andern in's Wort fällt, geradezu einen d^j*) nennt, braucht einen Breslauer Correspondenten nicht zu geniren, da ja der dortige Rabbiner erst kürzlich die nagelneue Entdeckung gemacht hat, daß der Talmud nicht das Sittengesetz der Juden ist. Daß ferner — doch kommen wir endlich zur Widerlegung selbst; so schwer es auch ist, die Satyre zu unterdrücken, zu welcher diese liebenswürdigen captationes benevolentiao herausfordern. Die Widerlegung an und für sich bietet auch des Spaßhaften genug. Gegen den Vorwurf der „eitel Klopffechterei," der uns deshalb gemacht wird, weil wir aus dem Wortlaut des Aufrufs die Art und Weise nach gewiesen haben , wie neben den Interessen des Judenthums auch die der Juden in Betracht gezogen wurden, war bereits der Herr Correspondent selber so freundlich uns in Schutz zu nehmen, indem er einräumt, daß der betreffende Passus vielleicht präciser hätte gefaßt werden können. Es wird uns Niemand übel nehmen, wenn wir die Mängel eines von vier Redakteuren Unterzeichneten Aufrufs nicht in der Pracision des Ausdrucks suchen uud — finden. Ist es nicht „Spiegelfechterei" wird gefragt, aus dem Umstande, daß nur 3/16 der preußischen Gemeinden sich durch Unterschrift der Bewegung angeschlossen haben, wegen der nicht beigetretenen l3/ie den Erfolg zu bemängeln? Zugegeben, ja! — Aber dann find nicht wir die Spiegelfechter, denn diese Bemängelung des Erfolges läßt sich Niemand anders zu Schulden kommen als — der Aufruf an die israelitischen Gemeinden in Preußen, welcher wörtlich sagt: Wir geben uns der Ueberzeugung hin, daß alle jüdischen Gemeinden jeder religiösen Richtung, die in dem Breslauer Gutachten ausgesprochenen Ansichten theilen und demgemäß mit uns von der Nothwendigkeit eines Collectivschrit- *) Eine zutreffende Übersetzung des Wortes ist schwer, wenn man nicht ans Flegelhafte streifen will.

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