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Der Israelit · 1877-08-08 · Heft 32 (8.8.1877) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 32 (8.8.1877)
Date
1877-08-08
Page
– (sequence 6)
Language
German
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schüft führe. Midhat Pascha erkundigte sich sodann nach den Verhältnissen der hiesigen türkischen Judengemeinde und freute sich, zu hören, daß dieselbe prosperire und vom Staate alle wünschenswerthe Unterstützung und mit anderen Culten gleichberechtigte Behandlung erfahre. Die Deputation entschuldigte dann ihr spätes Erscheinen; sie sei der Ansicht gewesen, Midhat Pascha werde Wien nur für eine sehr kurze Dauer berühren. „Sie glaubten wohl, ich hätte es sehr pressant wegen Constantinopel?" fragte lächelnd der Staatsmann. — „So ist es, Hoheit," erwiderte der Sprecher der Deputation. — „Nun, Sie sehen, daß Sie sich im Jrrthum befinden," meinte dann Midhat Pascha; „ich kam nach Wien, weil — mir diese Stadt außerordentlich gefällt, und ich denke noch einige Zeit hier zu verweilen." Nach diesem — sehr diplomatischen — Gedankenaustausche zog sich die Deputation, welcher Midhat Pascha beim Abschied' wiederholt seinen herzlichen Dank aussprach, zurück. Pefth, 3l>. Juli. Der Pesther Lloyd schreibt: Zur Frage der Giltigkeit gemischter Ehen erhalten wir folgende Mitlheilun§: Es wurde bereits vor längerer Zeit berichtet, daß die von hier gebürtigte Marie S. in Wien vom christlichen zum mosaischen Glaubensbekenntniß übertrat und dann auf Grund des diesbezüglichen Zeugnisses in Ofen durch den Rabbiner mit Simon R., der sich zur mosaischen Confession bekennt, getraut wurde. Aus dieser Ehe gingen mehrere Kinder hervor, die in die Ofener isr. Matrikeln eingetragen wurden. Als dieser Fall dem Cultusministerium zur Kenntniß gelangte, wurde diese Ehe für ungiltig und die Kinder als außerehelich geboren erklärt. Gleichzeitig wurde der Magistrat vom Cultusminister angewiesen, die Namen dieser Kinder in den isr. Matrikeln streichen und in die Matrikel der Tabaner römisch - katholischen Pfarrkirche auf den Namen der Mutter als uneheliche Kinder eintragen zu lassen. Die Pesther isr. Cultusgemeinde, als die erste des Landes, erachtete es für ihre Pflicht, gegen diese Verfügung beim Cultusminister Einsprache zu erheben , in welcher betont wurde, daß die diesbezügliche principielle Entscheidung verletzend ist und dadurch auch die privatrechtlichen Verhältnisse getrübt werden. Die Cultusgemeinde hält eS für höchst unbillig, Kinder, die aus einem Ehebündniß stammen, welches von beiden Parteien als gesetzlich betrachtet wird, als illegitim zu erklären. Anläßlich dieser Eingabe hat sich der Cultusminister betreffs dieser Frage mit dem Justizminister ins Einvernehmen gesetzt, und ist nun in dieser Angelegenheit neuerdings ein Erlaß deS CultuSminifters herabgelangt. In diesem Erlasse wird angeführt, daß ein Ehebündniß, wie das in Rede stehende, nicht nur in dem Falle ungiltig sei, wenn es in Ungarn geschlossen wurde, sondern auch dann, wenn ein ungarischer Staatsbürger eine solche Ehe im Auslande schließt. Denn bei dem Religionswechsel wird der Status personalis (individuelles Rechtsverhältnis) für ungarische Staatsbürger nach den ungarischen Gesetzen beurtheilt und ist der Religionswechsel eines ungarischen Staatsbürgers im Auslande eine das Gesetz umgehende ungesetzliche Handlung. Da die persönliche Qualification zur Eheschließung nicht nach den Gesetzen jenes Ortes, wo eine solche Ehe geschlossen, sondern nach den vaterländischen Gesetzen der Betreffenden beurtheilt wird, unser Gesetz aber die Ehe zwilchen Christen und Nichtchristen für nicht giltig anerkennt, so folgt daraus, daß die Ehe einer Person, die im Auslande zum mosaischen Glauben übergetreten ist, mit einem Israeliten in Ungarn nichtig und ungiltig sei, selbst dann, wenn diese Ehe auch im Auslande geschlossen worden wäre. — Schließlich stellt der Cultusminister in Aussicht, daß er bezüglich dieser Frage der Legislative seinerzeit einen Gesetzentwurf unterbreiten werde. Italien. Rom. Unter den neulich erwählten ital. Senatoren befindet sich Herr Professor Ascoli. Der Senat hat nunmehr drei jüdische Mitglieder. Feuilleton. Irr Königliche Nesideut. (Eine historische Erzählung.) XXXIV. Als Rabbi Bärmann am andern Tage durch das Pirnaer Thor in Dresden eintritt, beschloß er, noch ehe er sein Haus aufsuchte, sich zum Könige zu begeben und auf die Entlarvung seiner Feinde zu dringen. ES war um die Mittagszeit, und der König befand sich zum Döjeuner bei der Gräfin Kofel; er hatte den strengsten Befehl ertheilt, ihn nicht zu stören. Rabbi Bärmann ritt vor das Schloß, übergab sein Pferd einem Stallknecht und suchte dann den Kammerdiener des Königs auf, den er bat, ihn bei Seiner Majestät zu melden.

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