Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 31 (1.8.1877)
- Date
- 1877-08-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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725 der Unterzeichner auch nur annährend dieselbe Anschauung hätten? Was dem Einen lebendiges, lebengestaltendes, Menschen und Zeiten überdauerndes Judenthum ist, ist dem Andern eine geistlose Mumie, an deren Einscharrung er ein ganzes Menschenleben schon vergeblich arbeitet, während der eine das alte gesetztreue Judenthum zum Augiasstall degradirt, um sich als moderner jüdischer Hercules geriren zu können, erblickt der Andere in diesem ganzen Treiben eine neue Auflage des alten Herostraten-Wahns, der selbst vor der Einäscherung des Heiligthums nicht zurückschreckt, wenn nur eitle Ehrsucht dabei ihre Rechnung findet. Wie wäre es da möglich, daß Religion — wir können diese Bezeichnung der Kürze halber, jetzt beibehalten, ohne mißverstanden zu werden — daß jüdische Religion, ihre Göttlichkeit, ihre ungebrochene Verpflichtungskraft, durch das ganze Leben dieser Männer Gegenstand des erbittersten Streites gewesen wäre, daß aber über den Unterricht in der Religion eine solche Einmüthigkeit herrsche. als ob nie eine Differenz über diesen Punkt gewaltet hätte? Freilich, wenn der Unterricht in der Religion nicht seiner selbst, sondern um der damit verbundenen socialen und politischen Vortheile betrieben wird, dann ist eine solche Harmonie denkbar. Für die Interessen der Judenheit sind bisher die gesetzestreuen wie die abgefallenen Söhne des Judenthums mit gleichem Ernste zu jeder Zeit eingetreten, wenn es sich um Geltendmachung der den Juden vorenthaltenen Menschenrechte handelte. Wenn aber bei der Einführung eines Religionsunterrichts, man doch auch an die zu unterrichtende Religion denken muß, wie können dann die gesetzestreuen und die neologen Unterzeichner dieses Aufrufs gemeinschaftlich für etwas eintreten, das man äußerlich zwar mit einem und demselben Namen deckt, das thatsächlich sich wie Tag und Nacht, wie Lüge und Wahrheit von einander unterscheidet? Diese Gegensätze sind in ihrer Schroffheit ja so allgemein bekannt, daß mau nur die Namen ihrer Wortführer zu nennen braucht, um die Einfalt zu belächeln, welche in der Gemeinsamkeit dieser Unterschriften eine innere wahrhafte Einmüthigkeit erblicken möchte. In den Augen eines vr. Enoch ist die Religion eines Philppson geradezu ein Sacrilegium, während der letztere die religiöse Ueberzeugung des ersteren wie ein gedankenloses lichtscheues Muckerthum schon seit 40 Jahren öffentlich behandelt. Beide haben in ihren fpecifisch jüdischen Ueberzeugungen nichts mit einander gemein, beide belegen ihre sich gegenseitig ausschließende Anschauungen mit dem Namen Religion, beide wollen staatlichen Religionsunterricht, natürlich jeder für feine Religion; welchen Religionsunterricht soll nun der Staat einführen, den des Herrn Dr. Philippson oder den des Herrn vr. Enoch, oder soll er beide Richtungen paritätisch mit den Segnungen des obligatorischen Religionsunterrichts bedenken? Eine Organisation in letzterem Sinne, würde das Verlangen nach obligatorischem Religionsunterricht wenigstens vom Partheistandpunkte aus nicht widersinnig erscheinen lassen. Natürlich hätten dann die zwischen der Gesetzestreue und der vollendeten Neologie Balancirenden dasselbe Recht auf die Wahrung ihrer religiösen Eigenthümlichkeiten durch Anstellung eines besonderen Religionslehrers zu dringen. So erkennt der Staat in Ungarn fünf Nüancirungen des Judenthums öfficiell als solche an, in Preußen wird man, wenn in diesem Sinne consequent verfahren werden soll, mindestens die doppelte Zahl annehmen können. Alt, neu, neolog, orthodox, hyperorthodox, neuorthodox, juste milieu, historisch, mosaiisch, reformirt, da hat man schon ein ganzes Minjan von Schattirungen, und hat die Juden, schlicht weg, noch gar nicht mitgerechnet. Das wären goldene Zeiten für die jüdischen Religionslehrer, besonders für die Lehrer der goldenen Mittelstraße, die ja nöthigenfalls für alle zehn Religionen die nöthige Begeisterung haben, wenn sich für die eine oder andere Religion ein geeigneter Lehrer nicht finden sollte. Ob der preußische Cultusminister und besonders sein College der Finanzminister, diese Freude theilen werden, ist eine andere aber jedenfalls müssige Frage. Denn — so wendet man ein — darum handelt es sich ja gar nicht. Dies sind ja alles künstlich hervorgerufene Bedenken, man hat sich ja unter einem staatlichen Religionsunterricht keine solche Ungeheuerlichkeiten zu denken, wie man uns da glauben machen will. Die verschiedenen religiösen Differenzen innerhalb des Judenthums sollen durch einen staatlichen Religionsunterricht weder verschärft, noch brauchen die Eigenthümlichkeiten der verschiedenen Richtungen durch einen solchen Religionsunterricht in ihrer freien Entfaltung beeinträchtigt zu werden. Dieselben Lehrer werden nach wie vor von den Gemeinden designirt und nur von nun ab vom Staate bestätigt werden, das ist Alles^ Am Inhalte des Religionsunterrichts ändert das Nichts, da der für den Religionsunterricht amtlich angestellte Lehrer, ja in Folge seines amtlichen Characters nichts anderes lehren wird, was er auch als Lehrer der Gemeinde gelehrt hat. Wir haben dieser harmlosen Auffassung der hier in Betracht kommenden Erwägungen Folgendes entgegen zu halten.