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Der Israelit · 1877-07-18 · Heft 29 (18.7.1877) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 29 (18.7.1877)
Date
1877-07-18
Page
– (sequence 5)
Language
German
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679 „nauigkeit und Authentieität zu erhalten und zu ,,vergegenwärtigen ist, damit der Mensch es studieren und daraus die von Gott darin niedergeleg- „ten Gedanken schöpfen und sich aneignen können."*) Diese lichtvollen Ausführungen müßte man erst widerlegen, ehe man fortfährt, Judenthum und Thora jüdische Religion zu nennen, und wie andere Religionen zu behandeln. Für diejenigen, welche statt einer redlichen Anerkennung oder Widerlegung dieser Ausführungen, es vorziehen sollten, diese Darstellung als hyperorthodox oder extrem ohne Weiteres zu beachselzucken, für Diejenigen, denen das Urtheil z. B des Seminardirectors Horwitz oder geradezu j^edes Nichtjuden, Alles, dasjenige eines im Dienste des gesetzestreuen Judenthums ergrauten Meisters aber nichts gilt, für diejenigen mag noch die Stimme eines erleuchteten Christen über den jüdischen Religionsunterricht gehört werden. Es ist niemand anders als der bereits mehrfach citirte Seminardirector Diesterweg, welcher sich über diesen Gegenstand folgendermaßen ausspricht : „Von den Juden und ihrem Glauben kann man mit Achtung nicht reden, ohne von den Rechtgläubigen mit Achselzucken angesehen zu werden. Trotzdem aber sage ich: daß sie niemals ihren Kindern formulirtes Glaubensbekenntniß vorlegten und dieses bis zum heutigen Tage nicht thun (?!), sondern sich daraus beschränken, durch die historischen Schriften des A. T., insbesondere durch den Pentateuch, sittlich religiös auf die Jugend zu wirken; darin haben sie ein sehr tiefes Verständniß der kindlichen Natur bewährt. Ein so unterrichtetes und in seiner Familie aufgewachsenes Kind wird (halb-) herangewachsen ohne Weiteres, d. h. ohne Bekenntnißzwang, ohne Versprechen rc, in die Gemeinde ausgenommen. Das Verfahren der christlichen Kirchen muß dagegen als ein zurückgekommenes bezeichnet werden. In jener Weise spricht sich das Vertrauen zu dem Leben aus, das Vertrauen, daß dieses unendlich wichtiger sei als alle Lehre, daß das Kind, unter Personen jüdischen Glaubens ausgewachsen, in das Wesen desselben lebendig hineingewachsen sei. Diese tiefe Wahrheit scheint, nach dem herkömmlichen Verfahren zu urtheilen, den Christen abhanden gekommen zu sein; sie wollen durch strengbindende Lehre ersetzen, was das Leben nicht bringt, was aber nur das Leben bringen kann."**) *) Jeschurun von Rabbiner Hirsch. Jahrgang I. S. 468. Besonders eingehend wird dieser Gegenstand in dem Aufsatze „der Religionsunterricht" S. 254 desselben Jahrgangs, und im Nachdem wir so gesehen, wie grundverschieden der Begriff jüdische Religion von dem ist, was eben Judenthum und feine Lehre bedeuten, versetze man sich nun in die Zustände, welche ein staatlich organisirter und beaufsichtigter jüdischer Religionsunterricht nothwendig zu Tage fördern wird. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 3. Juli. Durch Erkenntniß des Obertribunals hat das Baruch Auerbach'sche Waisenhaus in diesen Tagen einen sehr interessanten Prozeß gegen zwei Wohlthätigkeits-Anftalten endgiltig verloren. — Die Wittwe Frau Sarah Wulff hatte das Baruch Auerbach'sche Waisenhaus zu ihrem Universalerben gemacht und zwei seiner Vorsteher zu Testamentsvollstreckern ernannt. — Die Erbschaft, abzüglich der noch auszuzahlenden Legate, betrug ungefähr 100,000 Mark. Von den Legaten sollten 9000 Mark der jüdischen Alter-VersorgungS- Anstalt, 6000 Mark dem jüdischen Krankenhause zufallen. Obgleich aus dem Testament deutlich die Absicht der Frau Wulff hervorging, den beiden Anstalten die genannte Summe zuzuwenden, stellte der Universalerbe der Auszahlung dennoch Schwierigkeit entgegen. Frau Wulff hatte nämlich für diese Legate ihren Schmuck im Werthe von circa 6000 Mark bestimmt und ein Packet Werthpapiere, welches sich mit einer bestimmten Aufschrift versehen. in ihrem Nachlasse vorfinden würde. Der Vorgefundene Schmuck wurde versilbert, das bezeichnete Packet Werthpapiere fand sich jedoch in dem Nachlasse nicht vor. Nachdem der Erlös des Schmuckes ausgezahlt war, weigerte sich das Baruch Auerbach'sche Waisenhaus den beiden jüdischen Wohlthätigkeits - Anstalten den Restbetrag von circa 9000 Mark zu zahlen; denselben blieb daher nichts weiter zu thun übrig, als gegen das Baruch Auerbach'sche Waisenhaus klagbar zu werden. Die Kläger verloren den Proceß in erster Instanz, gewannen ihn aber in der zweiten. Trotzdem boten sie die Hand zur Versöhnung und wollten bei einem gütlichen Vergleich für ihre Forderung von ungefähr 9000 Mark nur 6500 Mark nehmen, sich auch wegen der Zinsen und Kosten VIII. Jahrgang S. 1, unter der Aufschrift „der alte Tischri und die moderne Religion," behandelt. **) Pädagogisches Jahrbuch 1854, S. 238.

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