Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 28 (11.7.1877)
- Date
- 1877-07-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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650 überhaupt noch diesen Namen verdienen, den flagranten Chillul Haschem sühnen können, den eine Petition um jüdischen obligatorischen Religionsunterricht der Staatsbehörde gegenüber involvirt. Mag die Vertrauensseligkeit, mit welcher die Petenten ihre Namensunterschrift hergaben, auch keine Ahnung von der folgenschweren Tragweite des Gegenstandes gehabt haben, vor Gott und ihrem Gewissen haben sie es doch zu verantworten, wenn sie ohne vorherige Prüfung blind der Autorität einiger Wortführer zu einem Unternehmen die Hand bieten, das wie kaum ein anderes geeignet ist, Judenthum und Judenheit in den Augen des Staates, an den man sich gehormsamst wandte, in einer Weise herabzuwürdigen, wie es schlimmer fast nicht geschehen kann. Mit dem Judenthum, so muß der Cultusmirrister, so muß jeder vernünftige Mensch, dem kein Blick hinter die Coulissen vergönnt ist, aus dieser Petition folgern/mit dem Judenthum in Preußen geht's auf die Neige, das preußische Judenthum steht auf dem Aussterbeetat und jüdische Synagogengemeindevorstände geriren sich bereits als Todtengräber. Wie ließe sich eine solche Petition sonst erklären? Unter dem härtesten mittelalterlichen Druck haben jüdische Gemeinden nicht nur selber für die religiöse Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder allüberall Mittel und Wege gefunden, sie hätten sich's sogar unter keinem Vorwand gefallen lassen, daß der Staat ihnen diese Sorge ganz oder auch nur theilweise abnimmt, und heute, 1877, hat das preußische Judenthum seine innere Lebenskraft soweit eingebüßt. daß ein Theil der Synagogengemeinden mit der gehorsamsten Bitte an die Staatsregierung herantritt, den Religionsunterricht von Staatswegen ertheilen zu wollen. Wie wird sich Herr von Mühler, der frühere preußische Cultusminister, welcher heute an der Spitze eines Vereins zur „Verbreitung des Christenthums unter den Juden" steht, wie werden er und seine einflußreichen Gesinnungsgenossen sich vergnügt die Hände reiben über die Zerbröckelung des JudenthumS und seiner Amalgamirung mit dem Christenthum, deren Symptome sie in jeder Zeile der qu. Petition so reichlich finden zu dürfen glauben. Sie wissen ja nicht, brauchen ja nicht wissen zu wollen, daß die ganze Agitation, eben nichts als die Intentionen einiger Männer bedeutet, welche die vermeintlichen Interessen der Judenheit über die des Judenthums stellen und ihren ganzen Einfluß aufbieten mußten, um eine Petition zu Stande zu bringen, welche die angeblichen Petenten vorher weder lesen, noch nachher in ihrer ganzen verhängnißvollen Bedeutung würdigen konnten. Und in der That, so verschwindend klein der Bruchtheil der Unterzeichneten Gemeindevorstände ist, es bleibt immerhin ein schmerzliches Monitum, wie weit es doch bereits mit der Verwirrung der Begriffe bei uns gekommen ist, daß auch nur */*• der preußischen Synagogengemeinde-Borständr, sich zu einem solchen Attentat in dem Glauben bereit finden konnten, es handle sich um eine von Wortführern aller Parteien als nothwendig erkannten Rettung unserer gefährdeten jüdischen Zukunft. ES ist nachdem die Petition und ihr Gegenstand zur allgemeinen Kenntuiß gelangt sind, in der That nun bereits — wie wir freudigen Herzens conftatiren — selbst bei den Unterzeichnern der Petition ein Umschwung zum Bessern eingetreten. Verschiedene Symptome sprechen dafür, am deutlichsten die Vorgänge zu Hildesheim*), die so recht darthun, wie es nur einer wahihntsgemäßen Beleuchtung des Gegenstands bedarf, um ihn richtig zu beurtheilen und zu verurtheilen. Der Vorstand der israelischen Gemeinde zu Hildesheim hatte sich auch der Petition angeschlossen, ohne Wissen und Willen des Herrn Landrabbiners, dem doch das jüdische Schulwesen unterstellt ist, und der als bewährter Schulmann selbstverständlich gegen die Einführung des obligatorischen Religionsunterrichts ist. Offen und freimüthig tadelte derselbe in einer Predigt das eigenmächtige Verfahren des Vorstandes. Dieser hierüber piquirt, berief eine Gemeindeversammlung und verlangte von dem Herrn Landrabbiner eine Rechtfertigung seines Verfahrens. Diesem Verlangen kam der Herr Landrabbiner in einer glänzenden Inständigen Rede nach, in welcher er die Schädlichkeit des obligatorischen Religionsunterrichts so überzeugend darzustellen verstand, daß nicht nur die Gemeinde, sondern auch ihr Vorstand selber, den Ausführungen des Redners vollständig bcipflichtete und die Correctheit seines Verfahrens öffentlich anerkannte. Ob der Gemeindevorstand bereits seine Unterschrift zurückgenommen hat, wissen wir nicht, daß er sie nicht zum zweiten Male hergeben wird, wenn die Veranstalter der Petition, wie sie dies im Falle einer Abweisung seitens des Ministers beabsichtigten, sich petitionirend an das Haus der Abgeordneten wenden, ist nach Obigem wohl sicher anzunehmen. Bei dem sonst doch so gesunden practischen Sinn der meisten hier in Betracht kommenden Gemeinden, glauben wir uns der sicheren Hoffnung hingeben zu dürfen, daß diese, sowohl den Herrn Landrabbiner als den Vorstand der Hildesheimer Gemeinde in so hohem Grade ehrende Denk- und *) Siehe Artikel Hannover.