Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 28 (11.7.1877)
- Date
- 1877-07-11
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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unter ausschließlich staatlicher Aufsicht, beim besten staatsseitigen Willen die härtesten Mißgriffe unausbleiblich sind. Sprechen doch katholische Stimmen vielfach selbst einem protestantischen Cultusminister, die Fähigkeit und daher die Competenz ab, über die cultuellen Interna der katholischen Kirche Bestimmungen zu treffen, wie sollte ein außerhalb des Judenthums stehender Cultusminifter einen jüdischen Religionsunterricht obligatorisch verfügen und beaufsichtigen können, ohne seinem innersten Wesen eine Gewalt anzutbun, die um so drückender wäre, je mehr sie bona Läo geübt würde. Ein christlicher Staat, der zu einem staatsseitig ertheilten jüdischen Religionsunterricht zwingen wollte, würde ein Attentat auf den Lebensnerv der ihm unterstellten jüdischen Bürger begehen, ein Staat, der nun dieses Attentat nicht begeht, der vielmehr den jüdischen Religionsunterricht jedem einzelnen Juden unverkümmert überläßt, hat das jüdische Bekenntniß weder bevorzugt, noch zurückgesetzt, er hat seinerseits nur die weise Mäßigung bewährt, welche sich lieber die scheinbare Bevorzugung als die thatsächliche Vergewaltigung einer der ihm unterstellten Religionen zu Schulden kommen lassen will. Es scheint also, wie gesagt den Veranstaltern der Petition zum Schluß eine Ahnung von der Ungeheuerlichkeit aufgegangen zu fein die darin liegt, daß jüdische Gemeindevorsteher angeblich im Namen ihrer Gemeinden um Beseitigung einer Bevorzugung petitioniren sollen, deren „Scheinbarkeit," doch mindestens discutirbar ist, aber cs ist ihnen gelungen diese kleinlichen Bedenken durch ein Argument zu widerlegen, dessen wuchtige Kraft in der That wie kaum ein anderes geeignet ist, jede weitere Discussion abzuschneiden. „Unter allen Umständen," so lautet das schwerwiegende Motiv, „legen wirprincipiell den höchsten Werth darauf, daß obligatorischer jüdischer Religionsunterricht ein geführt wird." Mit einer so kategorischen Beweisführung läßt sich nun allerdings nicht weiter rechten, und auch der Cultusminifter wird ihr die gebührende Beachtung sicherlich nicht versagen. Es mögen sich religiöse, sociale, politische Bedenken gegen den jüdischen obligatorischen Religionsunterricht noch jo unbeweisbar aufdrängen, wir legen unter allen Umständen auf die Einführung des obligatorischen jüdischen Religionsunterrichts den höchsten Werth, wer will diese Werthschätzung noch beanstanden? Wir nicht. Unsere nun darzulegende Werthschützung des obligatorischen jüdischen Religionsunterrichts ist von der in Rede stehenden Petition vollständig unabhängig. An ihrer Hand konnten wir nur versuchen, die Schattenseiten alles obligatorischen Religionsunterrichts, des jüdischen mit inbegriffen, darzuthun. Zu einer Untersuchung über den Werth oder Unwerth des staatlichen Zwanges gerade beim sogenannten jüdischen Religionsunterricht in Folge seiner mannigfachen, auf den ersten Blick in die Augen springenden Eigenthümlichkeiten, die ihn scharf abscheiden, von Allem was man sonst Religionsunterricht nennt, zu einer solchen Erwägung findet sich in der ganzen Petition keinerlei Handhabe. Ihr ist das was jüdische Kinder lernen müssen, um einmal Juden zu werden und als Jur en zu leben, Religion, jüdische Religion, die nun über denselben Kamm mrt allen andern Religionen geschoren wird. Nun ist aber doch füglich die jüdische Religion Gegenstand der Petition, es müßte also den Petenten d?ch in erster Reihe ganz über allen Zweifel erhaben sein, daß die jüdische Religion durch die von ihnen angestrebte staatliche Bevormundung gewinnt, daß unsere Kinder religiöser würden, wenn der Religionsunterricht staatlichen Charakter erhält, es müßte auf Grund gewissenhafter statistischer Nachweise festgestellt werden, daß die jüdischen Gemeindeschulen wirklich die „pädagogischen Nothstätten" sind, als welche sie Herr Seminardirector Horwitz zu verläumden die Stirne hat, erst wenn dies Alles als so wahr erwiesen gelten kann, wie es thatsächlich unwahr ist, erst dann fängt die Frage des obligatorischen Religionsunterrichtes an eine Frage zu sein Dann erst wäre es begreiflich, wäre es zu entschuldigen, wenn jüdische Gemeindevorstände, besorgt um die religiöse Zukunft ihrer Gemeinden, verzweifelt nach einem Mittel griffen, dem allerdings jede innere Berechtigung fehlt, dem allerdings so schwerwiegende Bedenken jeder Art entgegenstehen, das aber den großen Vorzug hätte, taß es eben die einzige Möglichkeit bietet, vermöge welcher unsere Kinder echte, wahre und für ihr Judenthum begeisterte Juden und Jüdinnen werden können. Zu entschuldigen wäre dann das Ergreifen eines solchen Mittels, zu rechtfertigen, wäre es aber auch dann nicht. Man hätte dann doch diejenigen Lehrer zuerst fragen sollen, welche bislang obligatorischen jüdischen Religionsunterricht an höheren staatlichen Lehranstalten ertheilten, wie viele Zadikim und Jereim aus diesem Religionsunterricht, bei dem besten beiderseitigen Willen bereits hervorgegangen sind, um darnach die Segnungen dieses Religionsunterrichts zu bemessen, und wir sind sicher, die erhaltene Antwort hätte sehr entnüchternd gewirkt, hätte den Fragestellern doch die Erwägung nahe gelegt, ob solche, spärliche Segnungen, wenn sie