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Der Israelit · 1877-06-20 · Heft 25 (20.6.1877) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 25 (20.6.1877)
Date
1877-06-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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576 zogen, und deren Cultus ich im preußischen Staate vertrete, einerseits als viel gemüthbildender, andererseits als einen viel wesentlicheren Theil der wissenschaftlichen Bildung erachte, als jede andere Religion, so glaube ich in Ihrem Sinne zu handeln , wenn ich zwar die allgemeine Einführung eines obligatorischen Religionsunterrichts verfüge, mir aber Vorbehalte, unter den bestehenden Religionen diejenige herauszusuchen, welche die von Ihnen hervorgehobenen Eigenrhümlichkeiten am ausgeprägtesten an sich trägt. Daß meine Wahl voraussichtlich auf das protestantische Religionsbekenntnis fallen dürfte, wird nach 'Obigem Ew. Wohlgeboren ebensowenig auffallend sein, als der Umstand, daß wenn dem Wunsche Ew. Wohlgeboren gemäß der Staat überhaupt zum Religionsunterrichte zwingen soll, nicht Ew. Wohlgeboren, sondern dem Staat die Auswahl der Religion überlassen bleiben muß, zu dessen Gunsten er seinen Zwang geltend macht. Uebrigens kann ich wiederholt versichern, daß meine Wahl auf eine Religion fallen wird, die alle jene Kriterien, die Ew. Wohlgeboren in Ihrer Eingabe stellten, in reichlichstem Maße besitzen wird, und daß durch obligatorische Einführung eines christlichen Religionsunterrichts auch den übrigen Motiven Ihrer Petition mehr die gebührende Rücksicht zu Theil werden wird, als dies bei der Einführung des confessionellen jüd. Religionsunterrichts der Fall sein konnte. In schönster Weise wird so, und nur so, „die Betheiligung der Schüler verschiedener Confessionen an dem Gemeingut religiöser Bildung und religiösen Wissens" möglich sein. Ew. Wohlgeboren werden bei einem solchen paritätischen Religionsunterricht nicht länger die Achtung des Staates gegen die in seinem Bereiche befindlichen Glaubenslehren vermissen. sobald er einen Religionsunterricht nach den von Ew. Wohlgeboren aufgestellten Anforderungen obligatorisch einfübrt, und wird ein solches Verfahren die sicherste Garantie für die Milderung und völlige Ausgleichung der confessionellen Gegensätze bieten. Auch jenes Moment, von dem Ew. Wohlgeboren annehmen, es sei bis jetzt noch nicht genügsam in's Licht gesetzt worden, daß nämlich der Staat durch Einführung des obligatorischen jüdischen Religionsunterrichts sich die nöthige Garantie für die religiös-sittliche Grundlage seiner anzustellenden jüdischen Beamten verschaffen müsse, findet durch einen von mir zu bestimmenden protestantischen Religionsunterricht seine volle Berücksichtigung. Ohne noch mit den einzelnen Ministerien des gesammten Staatsministeriums in eine diesbezügliche Berathung eingetreten zu sein, glaube ich um so eher schon heute die Versicherung abgeben zu können, daß ein Ausweis über die Theilnahme an einem von mir einzuführenden Religionsunterricht für die Anstellung jüdischer Beamten vollständig genügen wird, als ja heute schon im Gegensatz zu der irrthümlichen Ansicht Ew. Wohlgeboren der preußische Staat auch von den Christen nicht unbedingt diese Garantie fordert. Unter dem Regime meines Vorgängers war dies allerdings der Fall, aber der preußische Staat und ganz besonders das Cultusministerium hat längst mit dem „Conduitenlistensystem" gebrochen, das Maaß oder überhaupt das Vorhandensein religiöser Bildung kömmt veriassungsgemäß nicht bei der Anstellung von Beamten in Betracht ic. rc." Was würden wohl die Herren Petenten zu diesen aus der Gemeinsamkeit ihrer und der ministeriellen Anschauungen resultirenden Consequenzen lagen? Doch das sind müffige Bedenken; denn thatsächlich ist es nichts weniger als über allen Zweifel erhaben, daß der preußische Cultusmimster die Definitionen der bei ihm petitionirenden Gemeindevorftände über Religion und relgiöses Wissen so ohne Weiteres theilt. (Fortsetzung folgt.) Me heilige Stadt «ad ihre Mwahner.*) XI. Wir beschließen heute unsere Mittheilungen aus dem ebenso gediegenen wie interessanten Buche des Herrn Dr. Neumann. Was wir davon unfern Lesern vorgeführt, ist nur ein ganz kleiner Theil des überaus reichen Inhalts. Um das anschaulich zu machen, wollen wir eine Uebersicht des Inhalts hierherstellen. Das 5 l2 Seiten (groß Octav) umfassende Buch enthält folgende 12 Abschnitte: I Physische und historische Geographie von fast ganz Palästina. II. Klimatologie: Licht und Wärme, Luftdruck, Feuchtigkeit, Winde, Elektricität und Magnetismus. III. u. IV. Flora und Fauna (Pflanzen und Thiere). V. Allgemeine Geschichte der Stadt. VI. Topographie mit besonders ausführlicher Beschreibung der Tempelstätte und der altjüdischen Gräber. VII. Allgemeine Statistik: Volkszahl. Handel und Gewerbe ic. VIII. Die Moslemin (Mohamedaner): ihre Nationalitäten, Moscheen, Schulen und Wohlthätigkeitsanstalten. IX. Die Christen: verschiedene Confessionen, englische Mission, Kirchen und Klöster, Schulen und Hospitäler. X. Die Israeliten : ihre Geschichte im hl. Lande seit der Zerstörung des Tempels durch Titus bis auf die *) Tie heilige Stadt und ihre Bewohner. Bon Dr. Bernhard Neu mann. Zu beziehen durch den Verfasser, Hamburg, Holstenstrasze 3. Preis 10 Mart.

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