Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 25 (20.6.1877)
- Date
- 1877-06-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447695-2447720--13800-2469683- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
575 -er jüngsten Jahrzehnte, füll«, wir begnügen uns mit einem Ausspruche Diester Wegs, welcher auf Grund unwiderleglicher Nachweise den confessionellen Religionsunterricht in den Sckulen ein «Verbrechen an den objektiven Berufsarten oder Functionen des öffentlichen Lebens, Verbrechen an der Majestät der heiligen Wahrheit, Verbrechen an der Menschennatur und der freien Persönlichkeit des Einzelnen" nennt (Rh. Blätter Bd. XXXYlll, S. 208). Was es nun sagen will, heute wo alle von Fachmännern gegen den confessionellen Schulunterricht erhobenen schweren Bedenken täglich mehr und mehr die richtige Würdigung erfahren, heute, wo alle edlen Geister mit größerem Eifer als vielleicht je auf Trennung von Staat und Kirche drängen , was es all' diesen Thatsachen gegenüber sagen will, daß gerade Juden, Rabbiner, Gemeindevorstände, indem sie um zwangsweisen, staatlichen Religionsunterricht petitioniren, die freisinnigen Reihen, zu denen sie doch sonst immer zählen, verlassen, und einem so beklagenswerthen Rückschritt das Wort reden, das empfindet jeder kundige, gebildete Jude, der sich durch keine künstlich erzeugte öffentliche Meinung beirren läßt, mit zu lebhaftem Schmerz, als daß es nöthig wäre, ihn in Worte zu kleiden. Ist das Judenthum altersschwach geworden? Trauen die Petenten, der Kehillath Jaakvb, der jüdischen Gemeinde die Kraft nicht mehr zu, der ihr von Gott übertragenen Pflicht, sein Wort weiter zu vererben, gerecht zu werden, daß sie vor solchen Mitteln nicht zurückschrecken? Was sind die Motive für eine solche in der Geschickte der jüdischen Diaspora einzig dastehende monströse Abnormität, daß Juden an die Staatsgewalt mit der Bitte trerantreten. jüdische Kinder zum Unterricht in der jüdischen Religion zwingen zu wollen? Sehen wir uns die Petition und die sie begründenden Motive ein wenig an. Wenn gleich Eingangs der Petition gesagt wird. daß die Unterzeichneten Gemeindcvorstände im Auftrag der Synagog-ngemeinden petitioniren, so entspricht das, wie bereitsangedeutet, nicht der Wahrheit. Soweit wenigstens Schreiber dieses Gelegenheit hatte, Erkundigungen einzuziehen, sind die Gemeinden von ihren Vorstehern gar nicht gefragt, noch überhaupt von der Existenz einer solchen Petition in Kenntniß gesetzt worden. Die Vorsteher konnten nur glauben, sie petitioniren im Sinne, aber sie konnten nicht vor den Minister mit der Behauptung hintreten, sie petitioniren im Auftrag ihrer Gemeinden. — Doch das nur nebenbei. „Wir zweifeln nicht daran," so leiten die Petenten die Motive für ihr Verlangen ein, „wir zweifeln nicht daran, daß Ew. Excellenz mit uns einerseits die Religion als wichtiges ethisches Element in dem Systeme der Jugenderziehung, und in Bezug auf den gemüthbildenden Einfluß als allen übrigen Zweigen der humanen Cultur eb nbürtig betrachen, andererseits das religiöse Wissen als einen integrirenden Theil der wissenschaftlichen Bildung ansehen, welche ebenmäßig und lückenlos dem Gemüth und dem Geiste der Jugend mitzutheilen die Aufgabe der höheren Schule ist " Dieser Satz, welcher die Grundlage der Petition bildet und ihre innere Berechtigung darzulegen bestimmt ist, behauptet also ein Fünffaches: 1) Die Religion ist ein wichtiges ethisches Element im Systeme der Jugenderziehung. 2) Die Religion hat auf die Bildung des Gemüths einen Einfluß wie alle übrigen Culiurzweige. 8) Das religiöse Wissen ist ein integrirender Theil der wissensckaftl'chen Bildung. 4) Es ist die Aufgabe der höheren Schule, auch diesen Theil der wissenschaftlichen Bildung der Jugend mitzutheilen. 5) Wir zweifeln nicht daran, daß Se. Excellenz der Cultusminister dies Alles so betrachtet wie wir. In richtiger Würdigung, daß von der Richtigkeit dieser fünften Behauptung füglich der Erfolg oder Mißerfolg der ganzen Petition abhängt, haben die Petenten diesen Umstand als über jedem Zweifel erhaben in erster Reihe hingestellt. Tbeilen wir einen Augenblick die Vertrauensseligkeit der Petenten, nehmen auch wir an, das preußische Cultusministerium nehme dies Alle» für baare Münze, was würde daraus folgen? Constquenzen, welche die Veranstalter der Petition sicherlich nicht in den Kreis ihrer Erwägungen mit dem Ernste gezogen, den sie verdienen. Was für Augen würden wohl die Petenten machen, wenn Se. Excellenz der Cultusminister ihnen etwa Folgendes antworten würde: „Ew. Wohlgeboren erwidere ich auf Ihre Eingabe vom so und so vielsten, daß ich vollständig mit Ihren Anschauungen über Religion und Religionsunterricht übereinstimme. Auch bin ich von dem gemüthbildenden Einfluß der Religion und von dem Rechte minder Pflicht des Staates überzeugt, die Kinder seiner jüdischen Unterthanen zur Religion zu zwingen. Aber da ich ferner mit Ihnen der Ansicht bin. daß es keine vom confessionellen Boden losgelöste höhere Form des Religionsunterrichtes gibt, ich zwar den gemüthbildenden Einfluß der jüdischen Religion nicht verkenne, aber ich z. B. die Religion, in der ich geboren und er-