Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 25 (20.6.1877)
- Date
- 1877-06-20
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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574 4) Die Beziehungen der Arbeitgeber zu den Arbeitnehmern müssen als ein Verhält»iß von Mitarbeitern aufgefaßt werden und auf gegenseitigem Ver auen und Wohlwollen beruhen. Jede ehrliche Arb7.it, mag sie hoch oder niedrig, beliebt oder "unbeliebt sein , mag sie Kopf oder Hand in Anspruch nehmen, ist als sittliche Pflicht und Vorbedingung wahren Lebensglückes aufzufassen und in Ehren zu halten. 5) Der sociale Fortschritt der Menschheit beruht jedoch nicht nur auf einer Milderung der äußeren Noth, sondern ebenso auf einer Bekämpfung der inneren Noth, welche aus dem Mangel an geistigen und sittlichen Gütern und an Frieden des' Gemüths entsteht. Die „innere Arbeit" und Selbstbeherrschung im Genuß ist die wichtig st e produc tiveBeschäftigung. Das Gemüth ist die Vorrathskammer der kostbarsten Reichthümer. Lebensglück ist Allen erreichbar, welche mit Dankbarkeit und Freude am Dasein auch Andere durch äußere oder innere Gaben zu beglücken suchen. 6) Die Religion hat in dem socialen Kampfe der Gegenwart unter allen Formen und Confessionen die Aufgabe, der äußeren und inneren Noth und den Predigten des Hasses und Neides mit Gedanken des Friedens, Worten der Verständigung und Werken der Liebe entgegenzutreten. 7) Die religiösen Organe haben bei Erfüllung ihrer Hauptaufgabe ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, bei ihren Gliedern auch die Erkenntniß der wirthschaftlichen Entwickelung zu pflegen und sowohl zur Verbreitung wirtschaftlicher Wahrheiten, als auch zur Förderung gemeinnütziger Bestrebungen für das Volkswohl nach Kräften beizutragen. 8) Die Organe der Religion, die Geistlichen, Rabbiner, Lehrer rc.. sollten sich auch des Verfammlungs- und Vereinswesens und der Localpresse als eines Hilfsmittels der Seelsorge und der Belehrung der Massen häufiger als bisher bedienen und die Wahrheit verbreiten helfen, daß die sociale Lage der Menschheit nicht durch irgend ein Universalmittel oder eine neue politische Zwangsorganisativn. sondern nur auf dem Boden derFreiheit, Selbstthätigkeit und Selbstverantwortlichkeit des Individuums, durch ein^ Verbindung persönlicher Anstrengungen und gemeinnütziger Einrichtungen von Familie und Familie, von Gemeinde und Gemeinde mit Weisheit und Geduld, Liebe und Entsagung allmählich verbessert werden kann. Pit Petition preußischer IyuagogkNvorM-t um obligatorischen Mb. Neligiononntericht. n. Der innere Werth oder Unwerth einer Sache wird übrigens nicht durch die größere oder geringere Zahl ihrer Anhänger bedingt. Auch wenn ein noch kleinerer Bruchtheil preußischer Synagogengemeinde-Vorstände seinen Namen zu der in Rede stehenden Petition hergegeben hätte, so würde ja dadurch der etwaige Werth des obligatorischen Religionsunterrichts nicht beeinträchtigt. Einen untrüglichen Maßstab zur richtigen Würdigung dessen, was eine Petition um obligatorischen Religionsunterricht heutzutage bedeutet, dürften dagegen folgende Erwägungen abgeben. Ein Jahrhundert ist beinahe verstrichen, seitdem ein leuchtender Genius der Menschheit den großen, zündenden Gedanken unter die Massen geworfen, daß dem Staate jedes Recht abgche, sich in das Theuerfte der Menschen, in ihre inneren Ueberzeugungen zu mischen, daß ihm lediglich über die Handlungen, keineswegs aber über die Gesinnungen und Meinungen irgend welche Befugniß zustehe. Diese neue Lehre, die von „Jerusalem" ausging, fand einen so mächtigen Widerhall in allen redlichen, erleuchteten Geistern und Gemüthern, daß sie heute Gemeingut aller Gebildeten > geworden ist. Die Freiheit der Gewissen, die Frei-! heit der Religionen, Deren Berechtigung heute kein Mensch mehr in Abrede zu stellin wagt sind nichts als natürliche Consequenzen dieser Wahrheit. In einer Zeit, deren freisinnigen Elemente in Schrift und Wort diese Ziele mit Aufgebot ihrer ganzen Kraft anstreben, bedarf es Gottlob des Nachweises nicht mehr, daß jeder Zwang, also auch der staatliche, die freie Entfaltung jeder Ueberzeugung, also auch der religiösen, beeinträchtigt. Von diej sem Gesichtspunkte aus haben seit fast hundert | Jahren bis in die neueste Zeit hinein gerade die j erleuchtetsten Philosophen und Pädagogen den conj fessionellen Religionsunterricht gänzlich aus der; Schule verbannt wissen wollen.! Der Religionsunterricht, sofern er das Glau-! benssystem der besonderen Parteien betrifft, gehört! nicht in die Schule, sondern muß den Geistlichen jeder Partei überlassen bleiben (l>r. Steinbart, ' Berliner Monatsschrift 1789, S. 373). Eine besonders lesenswertbe Abhandlung in! diesem Sinne findet sich „Braunschweiger Journal" 1789, S. 500. Man könnte ganze Bogen mit hierhergehörigen Citaten, besonders aus der pädagogischen Literatur