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Der Israelit · 1877-05-09 · Heft 19 (9.5.1877) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 19 (9.5.1877)
Date
1877-05-09
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XVIII. Jahrgang. Erste Beilage;u Ar. 19 des Israelit. Leitender Artikel. Die Friedhofsfrage in Düsseldorf.*) Düsseldorf, 18. April 1877. I. Mit freuderfülltem Herzen können wir mtjn deo ausrusen: Wir haben gesiegt! Gesiegt gegen die religiöse Indolenz und die hundertfachen Hindernisse, die uns von so vielen Seiten entgegengesetzt wurden; hat der Kampf auch Jahie hindurch gedauert, so ist er doch mit Ehre für unsere heilige Religion und unsere jüdische Ueberzeugung ausgefochten worden! Die geehrten Leser des ..Israelit" werden schon aus obiger Titel - Ueberschrift ersehen, daß wir hier die Fri ed h o fs fr ag e im Sinne haben, die — wie wir bereits kurz berichteten — zu unseren Gunsten entschieden worden ist. Da nun diese ganze Angelegenheit jetzt endlich en giltig ausgetragen und von solch einschneidender principieller Bedeutung ist, beeilen wir uns. dieselbe hier eingehend zu schildern. Wir wiederholen hier, des besseren Verständniss-s wegen, in kurzen Umrissen die Mittheilungen, die bereits früher Ihr geschätztes Blatt gebracht hat. Am 1. Januar des v. I. mußte der bisherige jüdische Friedhof, der seit ungefähr einem Jahrhundert in der Bongast-Straße sich befand, geschlossen worden, und zwar aus Sanitäts- und baupolizeilichen Gründen. Zum Ersatz für denselben wurde von Seiten der Stadt der hiesigen jüdischen Gemeinde ein Theil des städtischen Friedhofs angeboten und von dieser durch Majoritätsbeschluß der Repräsentanten auch angenommen. Der Rabbiner der Düsseldorfer israel. Gemeinde, Herr vr. Wedelt, ein Schüler des Breslauer jüd. theologischen Seminars, sprach sich anfänglich gegen diesen Beschluß des Vorstandes aus, indem er u. A. ausführte, daß wenn die Judenheit auch eine Minorität in der Völkerfamilie bilde. aber dafür eine schönere Institution habe, so sähe er nicht ein, *) Wir machen bei dieser Gelegenheit auf eine Schrift aufmerksam, die soeben erschienen und worin die Düsseldorfer Friedhofsfrage auf Grund von Actenstücken re. in lichtvollster Weise behandelt ist, aufmerksam; dieselbe betitelt sich: „Die königliche Staatsregierung und die Frage der confessionellen Friedhöfe." (Verlag von Jacob Joseph Olbertz in Düsseldorf. Preis 50 Pf.) Verfasser derselben ist der Chefredacteur Tr. Adolph Kohut in Düsseidarf. j warum man dieselbe aufgeben sollte! Als hierauf! eine Petition mit über hundert Unterschriften an den Vorstand abging, war Herr Dr. Wedell seelenvergnücrt und bestärkte die Protestvartei noch in ihrem Eifer. Der Vorstand der jüd. Gemeinde sah sich jedoch, aus falschem Liberalismus, nicht veranlaßt, unsere diesbezüglichen Wünsche zu berücksichtigen; wir wendeten uns daher an die Stadt- Vcrordneten-Versammlung und in der Sitzung vom 14. Jan. 1876 theilte der Beigeordnete vr. Bausch mit, daß der Rabbiner vr. Wedell bei ihm zu Protokoll erklären ließ, daß die Behauptungen der Petenten auf irrigen Ansichten beruhen! ... In Folge dieses erhielten wir von der Stadt eine abweisende Zuschrift. Den Instanzenweg verfolgend, wandten wir uns unter dem 28. und 30. April v. I. an die hiesige königl. Negierung. (Die Eingaben waren von 92 Gemeindemitgliedern unterzeichnet.) In dem Berichte an die königl. Regierung legten wir dar. daß die Gemeindevertretung durch Majoritätsbeschluß das Anerbieten der Stadtbehörde , den allgem städtischen Friedhof mitzubenützen, acceptiit habe, ohne sich Garantie dafür geben zu lassen, daß die religiösen Gesetze hierbei beobachtet werden. Diese Gesetze lassen sich dahin zusammenfassen, daß den Juden ein bestimmt begrenzter Friedhof erb- und eigenthümlich übergeben werden muß. Zu dieser Ueberzeugung hatte sich die Mehrzahl der jüdischen Glaubensgenossen von jeher bekannt. Eine Milbenutzung des allgemein städtischen Friedhofes könnte daher den Juden nach ihren Religionsgesetzen nur gestattet sein, wenn der Gemeinde erb- und eigenthümlich eine besondere Seite des Friedhofes eingeräumt und diese mit einer Mauer umaeben würde. Da die jüdische Gemeindevertretung in ihren Verhandlungen mit der Stadt sich dafür ausreichende Garantien nicht hatte geben lassen und sich dadurch mit der überwiegenden Majorität der hiesigen steuerzahlenden, ansässigen Gemeindemitglieder, die fest auf ihren religiösen Satzungen beharren, in Widerspruch setzte, so wandten sich die Petenten an den Vorstand der Synagogen - Gemeinde durch Schreiben vom 12. Decbr. a. p., damit die religiösen Vorschriften bei Mitbenutzung des städtischen Friedhofes beobachtet,! eventuell ein besonderes anderweitiges Grundstück als Begräbnißplatz erworben werde. Der Vorstand hat hierauf am 22. Decbr. 1875 eine ausweichende Antwort ertheilt, und in der That nahm die Ge-

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