Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1877-05-02 · Heft 18 (2.5.1877) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 18 (2.5.1877)
Date
1877-05-02
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2447695-2447714--13657-2469534
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

410 Und nun lege man das pNL uswü des '2L Dan an unsere Gemeindeverhaltnisse von heute. Wahrlich, wahrlich, wenn sein leuchtender Genius heute in unsere Reformgemeinden träte, wenn sein Blick Vorsteher und Rabbiner träfe, die scrupellos nicht nur zu dem Contingent der ’ftno WDmsa na» zahlen, und also nnim onaja sind, sondern durch Lehre und Beispiel principiell und systematisch die ihrer Leitung unterstellten Gemeinden dazu und noch zu vielem Anderem verleiten, und geradezu zwingen, er würde sein Urtheil — widerrufen, er würde das ihm vor 200 Jahren zur Beurtheilung vorgelegene Factum nicht mehr niD mn -und *ia»ai o»n i? p« nennen, er würde, wer wollte es bezweifeln, den Reformgemeinden diese Charakteristik vindiciren. Es ist gut, sich von Zeit zu Zeit nach der Ansicht unserer Heimgegangenen aber im Geiste unter uns fortlebenden Lehrer in Israel umzusehen, wie sie nach dem Maßstab unserer mm den weitschichligen Verrath beurtheilen würden, der sich vor unfern Augen nun schon seit 50 Jahren vollzieht. Denn, wer wollte es leugnen, daß das naij/n b2 ft mmn d njffi map nicht nur auf den Uebertreter selbst sich beschränkt, sondern, daß die langjährige Gewohnheit auch auf die Umgebung, und wenn sie noch so gesinnungstüchtig ist, im Laufe der Zeit diesen Einfluß ausübt. Wir sind nun bereits Vs Jahrhundert an das Attentat gewöhnt, das auf unsere Heiligthümer gemacht wird, wir sehen, wie die Apostasie eine Gemeinde nach der anderen ergreift, und sind daher mehr oder weniger abgestumpft, die ganze Ungeheuerlichkeit in ihrer unverhüllten Wirklichkeit zu beurtheilen. Dazu kommt noch das ewige Friedenslamento, welches das Lossagen von diesem Treiben nicht grell genug als Zwietracht säend verschreit, es als unerhörte Ungeheuerlichkeit hinstellt, daß Juden sich von Juden trennen, nicht mehr zusammen leben und zusammen sterben sollen , und wie die sattsam bekannten Tiraden alle heißen. Unter solchen Umständen dürfte es angezeigt sein, an der Hand gesetzeskundiger Autoritäten sich die ganze Tragweite des unerhörten Eingriffs in unser Gemeindeleben jeden Augenblick präsent zu halten. Wenn der Austritt aus einer Reformgemeinde religionsgesetzlich nicht gestattet, nicht geboten, wenn er wirklich eine so unerhörte Ungeheuerlichkeit wäre, wie ihn die um ihre Macht- Herrlichkeit und ihre Pfründen besorgten Machtinhaber darzustellen versuchen, er wäre immer noch keine solche Ungeheuerlichkeit als es diejenige ist, von welcher man sich durch den Austritt lossagte. Daß die Leitung einer jüdischen Gemeinde jn den Händen von Männern ruhen soll, die das jüdische Religionsgesetz, also das Fundamentalstatut eben dieser Gemeinden als ci'-nva onaj bezeichnet , das ist eine Ungeheuerlichkeit, die alles Andere derart in den Schatten stellt, daß wahrlich in erster Reihe nicht der Jehudi, der sich diesen Händen entziehen will, die Berechtigung dazu aus feinem von den Gemeindepotentaten geächteten Religionsgesetz zu erweisen brauchte, daß vielmehr die reformirenden Gemeindewürdenträger sich die Mühe nehmen müßten, wenn denn das jüd. Religionsgesetz darüber gehört werden soll, das Ungesetzliche des Austritts nachzuweifen, it ruron -a nw warft iftyi rumnnn by. Wer reformirt, ist eben im Nachtheil und muß für seine Existenzberechtigung Beweise bringen. Was hat man von Seiten der Reform bis jetzt vorgebracht, um auf Grund des jüd. Religionsgesetzes den Austritt als unstatthaft zu beweisen? Nichts, oder so viel als Nichts. Man hat von dem vermeintlichen Recht der Majorität gesprochen und sich auf das nmm v'rnn nn# berufen , aber das ruy-ft D»a->n nn# nvm ab schlau verschwiegen. Man hat das breitgetretene ansn^t "lia’yn \o mit einem solchen Eifer noch breiter getreten, daß man ganz dabei vergaß, wie diese rabbinische Vorschrift doch vernünftigerweise nur Geltung haben könne, insofern sie mit dem pentateuchischen nijrft D’mn nrw nmn ab nicht collidirt. Besonders hat der liebe Frieden herhalten müssen, und bei dem hohen Werth, den das Judenthum dem wahren auf nox gebauten Dfttff zuerkennt, war es nicht schwer, aus Midrasch und Agadah viel zu Gunsten des Friedens zu citiren. Am meisten Staub hat man vorzüglich mit der Stelle in im MW p« aufgewirbelt: „Wenn die Israeliten sogar Götzendienst trieben, aber es herrscht Friede unter ihnen, so vermag die Gottheit — s. v. v. — nicht an sie zu rühren;" weßhalb eine Beleuchtung dieser Stelle genügen möge, um den Werth der anderen hierher gehörigen Argumente danach zu würdigen. Diese Stelle will also den hohen Werth des Friedens zum Ausdruck bringen. Wenn ganz Israel Gott leugnet, aber dabei im Frieden lebt, so solle man es gewähren lassen. Das ist jedenfalls das weiteste Ausmaaß dessen, was hier vom Frieden gesagt wird- Angenommen also, ganz Israel diente i"n fty und eine Religionsgesellschaft von 400 Mitgliedern träte zusammen mit dem Entschluß, Gott treu bleibe zu wollen, sic errichteten keine Scheiterhaufen für ihre götzendienerischen Brüder, legten ihnen keinen heiligen Dragonaden in's Haus, mißbrauchten keine Polizeigewalt gegen sie, sondern ließen sie unbehelligt nach ihrer Fa^on unselig werden, hatte dann die' Götzendiener-Majorität ein Recht, gestützt auf jene Stelle, die 400 „Friedensstörer" zu nennen? Könnte die Minorität

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.