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Der Israelit · 1877-04-25 · Heft 17 (25.4.1877) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 17 (25.4.1877)
Date
1877-04-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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387 über den Austritt aus einer Reformgemeinde beantwortet werden soll, nicht ohne Weiteres einen im *pny nachschlagen und dort die Antwort ablesen. Sind doch die Zustände, welche der Verrath am jüdischen Heiligtham unter Der Flagge der Reform in unserem Gemeindeleben zu Tage gefördert hat, so abnormer Natur, daß selbst die Weisheit unserer Weisen nnai ivp nm imn eine solche Anomalie geradezu für unmöglich gehalten und daher nicht in den Kreis ihrer Betrachtungen gezogen hat. Wer aber aus diesem Umstande schließen wollte, das jüdische Gesetz erkenne die Berechtigung des ReformjudenihumS an, der müßte mit derselben Logik folgern, daß z. B. das solonische Gesetz, welches die Eventualität des Elternmords unberücksichtigt ließ, weil es eine solche tiefe Stufe der Entartung für unmöglich hielt, in der That den Elternmord vorkommenden Falles für straffrei erklärt hätte, da er ja im Gesetz nicht ausdrücklich verboten war. Spricht ein so motivirtes Schweigen des Gesetzes nicht beredter als die schärfsten Strafparagraphen? Wahrlich solche Erscheinungen wie sie die Reform in den letzten 50 Jahren erzeugte, vorauszusehen und gesetzlich zu regeln, wäre zur Zeit der Abfassung unserer religionsgesetzlichen Codices einer Versündigung an dem einzig mustergiltigen dastehenden Gemeindewesen der jüdischen Diaspora gleich gekommen. Die Verirrung einer nrmn n% die Möglichkeit, daß eine ganze jüdische Corporation oder deren Majorität ausgesprochenermaßen mit dem Judenthum breche und sich der mr miay zuwende, sieht das jüdische Gesetz vor. Daß sich aber einmal naayrn p-wn nnnn nra »bw daß sich Leute im jüdischen Kreise erheben würden, die vollständig mit der jüdischen Vergangenheit und Zukunft, mit msoi mm gebrochen, die kraft des von ihren Gemeinden entgegengebrachten Vertrauens Schulen gründen, Kanzeln errichten, Synoden beschicken, einer judenthumfeindlichen Journalistick das Dasein fristen, Alles, Alles mit der ausgesprochenen Tendenz lrpffö n:m *n na: Propaganda zu machen, und dabei mit jedem neuen Stein, den sie auf das alte Judenthum schleudern, nicht müde werden, zu versichern, daß sie weit entfernt seien, dem Judenthum abhold zu sein, daß sie nicht nur keine bundesbrüchigen Fahnenflüchtige , daß sie im Gegentheil die eigentlichen Juden, die Juden par exoelleuc-e seien, dies Alles sei unschuldige Reform des Judenthums — daß eine solche Fälschung der jüdischen Wahrheit versucht, darein solcher Versuch nicht nur gelingen, sondern sogar Jahre lang Erfolge verzeichnen konnte, dafür findet sich wohl kaum ein Analogon in der jüdischen Geschichte. Man hat unserem Gemeindewesen seinen jüdischen Character entzogen, hat seinen Institutionen das Gepräge der Gotteshöhnung aufgedrückt, hat vorgegeben den jüdischen Gotttesdienst durch christliche Kircheninstrumente zu heben, durch Abschaffung der heiligen Sprache und Einführung der profanen, die Weihe des Gebets zu erhöhen, durch Streichung der Gebete die Andacht zu steigern, kurz hat unter dem harmlosen Namen Reform eine Revolution heraufbeschworen, an deren Folgen bereits die zweite Generation leidet, hat mit der mr .nniay coquettirt und geliebäugelt, aber Alles ad majorem Dei judaici gloriam — darf man, muß man aus einem solchen sich immer noch „jüdische Gemeinde" nennenden Verband auSscheiden? Wiederum, was würde das solonische Tribunal dem Plaidoyer seines Elternmörders erwiedern, wenn er den Mord zwar zugeftände, aber die Absicht desselben in Abrede stellte, er habe den Kopf der Eltern nur in der Hoffnung abgeschlagen, damit sie um so besser ohne Kopf weiter leben können? Würde eS nicht, wenn es im Sinne und in der Sprache unserer Weisen diese Absurdität zurückweisen wollte, sich mit dem lakonischen pms »Ttem begnügen dürfen? Die mi nnoy und das nnana, welche das ganze Wesen der Reformgemeinden bis in die letzten Fugen durchdringt, können ja nicht geleugnet werden, Orgel und Confirmation, kurz Leben und Lehre treten als unabweisbare Zeugen dafür auf, als milderndes Moment kann ja nur der Umstand geltend gemacht werden, daß man mit allem diesem nie daran gedacht habe, der mr nnny selber zu dienen, daß man dies Alles, wie gesagt, nur zur Hebung und Läuterung des alten Judenthums in Scene gesetzt habe, daß die Absicht, dem Judenthum durch r"y erneute Anerkennung zu verschalen, doch keine verwerfliche jedenfalls nicht unter r"y selbst begriffen sein könne, und daß es daher eine neuorthodoxe Anmaßung sei, wegen solcher Lapalien von einem Austritt reden zu wollen. Wirklich? Deuteronomium 12. 31 — dessen alt-orthodoxer Character wohl über allen Zweifel erhaben ist — ist entschieden anderer, also neu-orthodoxer Ansicht. Dort ist die Verehrung Gottes mit Formen eines fremden Cultus ausdrücklich verboten, selbst wenn es ausgesprochener Maßen ad majorem Dei gloriam geschieht, so constatiren zum Ueberfluß den einfachen Wortsinn Nachmanides zur Stelle und Albo (Jkkarim Ul. c. 14), welche beide bekanntlich auch vor der neu-orthodoxen Aera lebten. Ist die Reform eine Conglomerat von Judenthum und mr moy, so konnte es auf das wie viel des er-

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