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Der Israelit · 1877-04-25 · Heft 17 (25.4.1877) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 17 (25.4.1877)
Date
1877-04-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
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386 Liese der neuverkündigten Offenbarung sehr gefährliche Treue glaubte man in den Augen der öffentlichen Meinung nicht besser discreditiren zu können, als indem man sie Orthodoxie, jüdische Mrthodoxie nannte. DaS Festhalten an nvo m welches man von nun ab Orthodoxie, die ’jidn die man Orthodoxe nannte, erfreuten sich einer so lauteren Vergangenheit und Gegenwart, daß es schwer war, ihnen etwas Entwürdigendes vorzuhalten. Es gab bei uns kein Pfaffenthum, kcin Muckerthum, kein geistloses Formenwesen, keinen hierarchischen Klerus, keinenUltramontaniSmuS, kurz, keine von all den Ausgeburten, an denen andereKreise kranken, nicht konnte man mit allem Demdas überlieferte Iudenthum u. seine treuenBekenner verunglimpfen; da belegte man die Anhänglichkeit an das alte göttliche Judenthum mit einem Wort, mit dem der bisherige Sprachgebrauch alle diese und ähnlichen Verirrungen zusammen bezeichnet, man nannte sie Orthodoxie! In richtiger Erwägung, daß jede Schmähung durch Jgnoriren ihren Stachel verliert, daß ferner die göttliche Wahrheit der jüdischen Sache auch diese Verdächtigung siegreich mit der Zeit überwinden werde, protestiren die jüdischen Gesetzestreuen nicht nur nicht gegen diese Bezeichnung, sondern sie adoptirten sie geradezu und nannten sich die Vertreter des orthodoxen JudenthumS. In der That hat aber die sogenannt» jüdische Orthodoxie unter dem Drucke einer seit mehr als einem halben Jahrhundert herrschenden, aller positiven Religion feindlichen Strömung eine Lebenskraft gezeigt und eine Achtung gebietende Stellung errungen, die auch ihre erbitterst» Gegner überzeugte, daß, das Stigma der Orthodoxie, seinen Zweck verfehlt habe. Da hat man denn vor mehreren Jahren einen neuen Versuch gemacht, die Bekenner des gesetzestreuen JudenthumS in der öffentlichen Meinung durch falsche Schlagwörter zu verdächtigen. Man hat, seitdem Gewissensfreiheit Modesache geworden ist, auch diese im Munde geführt, — um sie um so ungenirter im praktischen Leben verläugnen zu können — hat die Berechtigung der Orthodoxie anerkannt, hat aber ihre erleuchteten Vertreter, welche die harten aber nothwendigen Consequenzen eines gesetzestreuen jüdischen Lebens auszusprechen und auszuführen sich berufen fühlen, hyperorthodox oder neuorthodox zu benenneu für gut befunden. Motivirt wird diese Beziehung durch den Aerger, welchen die Bannerträger des Abfalls über das Bestreben empfinden, daß jüdische von Thora und Wissenschaft erleuchtete Geister es wagen, den am Judenthum begangenen Verrath mit ebenbürtigen Waffen in deutscher Schrift und Sprache, erfolgreich zu bekämpfen. So hätten es die alten orthodoxen Rabbinen nimmermehr gemacht, diese hätten sich auf die vier Ellen der Halacha beschränkt, wären Männer des Friedens gewesen rc. Dieses sich bis zum Ueberdruß steigernde s Frieden - Gewinsel und das Lamento über die Zwietracht, welche die Neuorthodoxen vulgo Hyperorthodoxen über das jüdische Gemeindeleben heraufzubeschwören im Begriffe wären, hat die neologe Presse und Kanzel in allen Tonarten, besonders gelegentlich des Gesetzes über den Austritt aus den Synagogengemeinden zum Gegenstand ihrer wiederholten Betrachtungen gemacht. Man hat an dieses Gesetz, welches alle Redliche» auf beiden Seiten, als mächtigen Factor für die alleinige Möglichkeit einer unverkümmerten Freiheit der Gewissen begrüßt, in erster Reihe den Gemeindesäckel als Maßstab angelegt, und - es verurtheilt, man hat ferner gefunden, daß der Gemeindefrieden unter der Aegide eines solchen Gesetzes nothwendig leiden müsse, und hat es verurtheilt; das Alles ließe sich reden und widerlegen. Aber die Panegyriker des Zwangsyllems, die Wortführer der Neologie, haben ferner den religionsgesetzlich gebotenen Austritt aus einer vom Gottesgesetze abgefallenen jüdischen Gemeinde als eine neuorthodoxe Erfindung bezeichnet, haben den Glauben zu erwecken gesucht, als sträube sich der Geist des jüdischen Religionsgesetzes nicht nur nicht gegen ein einheitliches Gemeindeleben mit seinen Verächtern, sondern als verstoße der Austritt aus einer solchen Gemeinde sogar gegen jüdische Gesetzesbestimmungen , und haben dann geschlossen: da selbst der Schulchan Aruch nirgends den Austritt aus der Gemeinde vorschreibt, so sind die Orthodoxen von heutzutage, die den Austritt aus einer Retormgemeinde als religionsgesetzliche Pflicht darstellen, orthodoxer als der Schulchan Aruch, orthodoxer als die orthodoxeste Orthodoxie ergo Hyperorthodox, Neu-Orthodox. tzuoä erat demonstrandum. Da dürfte es denn an der Zeit sein, die jüdische öffentliche Meinung, auf deren Täuschung es bei dieser ganzen Spiegelfechterei ja eigentlich abgesehen ist, die ganze Hohlheit und Dreistigkeit, welche sich hinter diesen Expectorationen verbirgt, bloSzulegen. Wenn es schwierig wäre, aus dem codificirten jüdischen Religionsgesetz nachzuweisen, daß es hdx ist, Mitglied einer Reformgemeinde zu sein, und daß es eine mso ist, von ihr auszuscheiden, so ließe sich diese Schwierigkeit am treffendsten wohl mit derjenigen vergleichen, einen Strohhalm über ein Dach zu werfen. Leichter wirft man einen Stein als einen Strohhalm, weil — er eben zu leicht ist. Freilich kann man, wenn die Frage

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