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Der Israelit · 1877-03-28 · Heft 13 (28.3.1877) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 13 (28.3.1877)
Date
1877-03-28
Page
– (sequence 5)
Language
German
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297 vor die geschlossene Thür und wurde ihnen, trotz mehrmaliger Aufforderung an den Küster, welcher im Besitz des Schlüssels war, nicht geöffnet, so daß dieselben gezwungen gegen ihren Willen der dem Gottesdienst folgenden Predigt beiwohnen mußten. Die Versuche, aus der Synragoge zu kommen, konnten nach Lage der Sache nicht vorübergehen, ohne gewisse Unruhe in der Gemeinde hervorzurufen, woraus denn der Vorstand Veranlassung nahm, gegen zwei Mitglieder einen Strafantrag auf Störung des Gottesdienstes einzureichen, welcher eben Gegenstand der Klage am Zuchtpolizeigericht war. Um es kurz zu machen, fand sich der Staatsanwalt schon nach Anhörung eines Zeugen veranlaßt, die Anklage fallen zu lassen, und die Kläger abzuweiien. Wir fragen nun: „Ist ein solches Verfahren geeignet, den Frieden und die Liebe in der Gemeinde zu erhalten? Wenn Leute wie die Angeklagten gegen ihren Willen gezwungen werden, den Ausführungen eines Cannes beizuwohnen, mit dessen religiöser Richtung sie nicht - einverstanden sind? Wir glauben vielmehr, daß eS viel richtiger ist, Jeden in dieser Beziehung handeln zu lassen, wie er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Die religiöse Freiheit; die wir für Andere mit verfechten helfen, dürfen wir vor Allem auch für uns verlangen und sprechen wir die ganz bestimmte Hoffnung hier aus, daß die beregten Vorfälle für die Gemeindevorstände eine ernste Mahnung zur Aufhebung einer Maßregel sind, die viel Zwist herbeigeführt hat und sich eben so wenig mit unserer Zeit, als mit den Gesinnungen der Gemeinde verträgt. Schippenbeil. Dem siebenten Rechenschafts- Bericht des Israelitischen Provinzial-Waisen-Jnstituts für Knaben und Mädchen zu Schippenbeil in Ostpreußen entnehmen wir: Von den Anfangs des vorigen Jahres vorhandenen 18 Zöglingen haben 11 im abgelaufenen Jahre unsere Anstalt verlassen; zwei widmeten sich dem Kaufmannsstande und traten unter günstigen Bedingungen in achtbare Häuser ein, fünf wurden nach § 5 unserer Statuten zu ihren Verwandten entlassen, weil sie bereits das fünfzehnte Lebensjahr erreicht hatten. Einer wurde von unferm Mitvorsteher Herrn Herm. Lehmann- Stettin ausgenommen, welcher ferner denselben erziehen läßt. Dreien Waisenmädchen eröffneten edle Wohlthater vr. ineä. Baumann, Berlin, Hr. R. Rosenthal, Hoerde bei Dortmund und Herr Kaufmann Koppel in Letmathe bei Iserlohn in ihren eigenen Familien Zufluchtsstätten, mit der hochherzigen Verpflichtung, denselben religiös-sittliche und geistige Bildung angedeihen zu lassen. Die noch vorhandenen sieben Zöglinge genossen den Unterricht in der städtischen Mittelschule mit Erfolg. An Stelle der ausgeschiedenen Zöglinge haben wir keine neuen aufnehmen können; die Anforderungen, welche an uns gestellt werden, sind leider größer als die Mittel, über die wir zudisponiren haben; von ferne und nahe treffen Gesuche ein um Aufnahme verwaister Kinder, und es erfüllt uns mir tiefem Weh, daß wir diese Gesuche unberücksichtigt lassen müssen, da die sparsamste Einrichtung und die genaueste Berechnung ergeben, daß wir die Anzahl der aufzunehmenden Kinder nicht vergrößern können, so lange uns nicht mehr Mittel zu Gebote stehen. Herr Sanitätsrath Or. Bamberger in Berlin hat, ungeachtet seines jährlichen Beitrages, dem eisernen Fond unserer Anstalt den Betrag von 3000 Reichsmark zugewendet, mit der Versicherung, unser Waisenhaus auch ferner zu bedenken. Was das Resultat der im vorigen Bericht erwähnten Lotterie betrifft, so hat dieselbe zu unserm Bedauern leider nicht den gewünschten Erfolg gehabt; das endgiltige Ergebniß kann erst'nach Ablauf der 90tägigen Abnahmefrist der Gewinne, also erst im Monat April constatirt werden und werden wir Ausführlicheres darüber im nächsten Rechenschaftsbericht bringen. Die Einnahmen betrugen 6909 M., die Ausgaben 5582 M. An verzinslich angelegten Kapitalien besitzt das Institut 16500 M., auf das Jnstitutsgebäude angezahlte Gelder 18000 Mark, von Herrn Sanitätsrath Or. Bamberger in Berlin dem eisernen Fond zugewendet 3000 M., somit ein Vermögen von 38827 M Düsseldorf. Aus ganz sicherer Quelle erfahre ich soeben, daß die hiesige Königl. Regierung zur Anlage eines confessionell jüdischen Begrabnißplatzes nunmehr ihre Genehmigung ertheilt hat. Hiermit ist die nun 5/< Jahr andauernde Calamität n":i gehoben, daß jüdische Leichen auf dem confessionslosen städtischen Begrabnißplatze beerdigt werden mußten, wenn die Angehörigen es nicht vorzogen, dieselben nach anderswo bringen zu lassen. Im Ganzen sind von den in oben angegebener Zeit hier Verstorbenenen 6 Leichen (darunter ein Selbstmörder, ein Irrer, beide ohne jedwede Angehörigen am hiesigen Platze und eine Frühgeburt) auf dem städtischen Friedhofe und 11 Leichen auf auswärtigen, confessionell jüdischen Begräbnißplätzen beerdigt worden. Berdett, 12. März. Gestern Nachmittag bestatteten wir hier einen jungen Mann, den ältesten

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