Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 11 (14.3.1877)
- Date
- 1877-03-14
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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245 schätzten Blatte wohl geeignet sein dürfte. Die Thatsache ist folgende: Donnerstag 02v n"’ (1. Febr) kam Herr B. Baeri aus Düsseldorf zu mir, mich ersuchend, am Mittwoch üdw (7. Febr.) die Beschneidung seines Kindes vorzunehmen. Auf meine Frage, wann die Geburt erfolgt, sagte Herr B., daß solche ddp p"s? Gi»a (27. Jan.) erfolgt sei. Auf meine weitere Frage, warum dann nicht die .-rv'O rv-o am achten Tage nach der Geburt, -in» nana pVara stattfinde, erwiderte er mir, daß bei seiner Freitag Abend auswärts wirkenden von ihm engagirten ConcertgeseÜschaft seine Anwesenheit. unbedingt nöthig sei, und daß auf sein Befragen bei dem Herrn Rabb. vr. Wedell in Düsseldorf dieser ihm deßhalb erlaubt habe, die nb'n nna auf Mittwoch iu2 du cp (7. Febr.) zu verlegen. Ich stellte Herrn B. vor, daß kein Rabbiner die Befugniß besitze, solches aus angegebenem Grunde zu erlauben, ferner daß er hier offenbar *)rrü pjiy auf sich lade, und daß ich ferner Bedenken trage, in solchem Falle eine Mohelschaft anzunehmen. Endlich gab ich ihm noch zu bedenken, welche große hjdd er für sein Kind zu befürchten habe, und das um so mehr, als ihm bereits ein Söhnchen todt geboren worden, ein anderes vor der nna gestorben sei. Durch diese meine dringenden Vorstellungen, vereint mit denen seines hier wohnenden Schwagers, als Gevatter, hatte sich Herr B. bereit erklärt,' die n?»o nna nun am nac? stattfinden zu lassen und reiste nach Hause zurück. Abends 8 Uhr kam nun von diesem ein Expreßbrief an seinen Schwager hier zu dem Zwecke, mir sofort mitzutheilen, daß nach gehabter Rücksprache mit seiner Frau, Mangels Vorbereitungen, die rb'o nna nicht vor Mittwoch ftattfinden könnte. Ein darauf von seinem Schwager sofort abgesandter Brief, die Abhaltung der nns am rot? dennoch zu bezwecken, war fruchtlos; denn Freitag Nachmittag spät langte hier ein von Frau B. geschriebener Brief an mit der Mittheilung, daß bei Eintreffen des Briefes von ihrem Bruder ihr Mann bereits abgereist war und vor Dienstag Abend nicht zurückkommen könne. Weiter bemerkte Frau B. (ich gebe diesen Satz wörtlich wieder) wie folgt: „So eben war Oberrabbiner noch hier, der sagte, wir sollten das Kind nur ruhig liegen lassen bis Mittwoch." Ferner war die Hoffnung ausgesprochen, daß ihr Bruder, sowie auch ich Mittwochs bestimmt eintreffen würden. *) Anm. der Red.: Das ist nicht ganz richtig, da der Vater keinen n"0 -D'tzr begeht; für die Sache selbst ist das jedoch gleichgiltig. Unter diesen Umständen blieb mir nichts anders übrig, als die mir übertragene Function erst am Mittwoch auszuüben. Bemerken will ich nun noch, daß besagter Brief von Frau B. laut Poststempel von Düsseldorf, zwischen 1—2 Uhr befördert wurde, daß also ein Telegramm von dort aus, falls Herr Oberrabbiner vr. W. jetzt noch anders entschieden hätte, mir es möglich gemacht haben würde, Düsseldorf noch lange vor ro& zu erreichen, da die Fahrt von hier aus dahin kaum 35 Minuten beträgt. Als Laie habe ich über diesen peinlichen Vorfall absichtlich jeder eigenen Bemerkung mich enthalten, um Ihnen, hochgeehrtester Herr Doctor, im Interesse der Sache das Weitere zu überlassen. Genehmigen Sie die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung, womit ich zeichne L. Winter. Frankreich. Paris. (Monatsbericht sFebruarj der „All. Jsr. Univ".) (Die Israeliten von Finnland.) Bekanntlich verbietet das sinnländische Gesetz den Israeliten, sich im Herzogthume niederzulassen, [a sogar, und wäre es auch nur auf eine Nacht, sich daselbst aufzuhalten Das C.-Comir« richtete daher auf die Nachricht, daß der am 13./23. Januar c. in Helsingfors eröffnete finnische Landtag über Annahme d?s Princips der Gewissensfreiheit zu berathen haben werde, an diese Versammlung eine Adresse, in welcher es dieselbe bat, die Niederlassung der Israeliten in Finnland zu gestatten und ihnen daselbst alle bürgerlichen und politischen Rechte zu gewähren. (Die Israeliten von Serbien.) Die Lage der Israeliten von Serbien ist nicht besser, als der in den anderen Donau-Fürstenthümern wohnenden. Ein Korrespondent aus Belgrad übersendet dem C-Comitä die Uebersetzung eines von der städtischen Junta zu Semendria gefaßten Beschlusses, welcher die Ausweisung der in dieser Stadt nach dem 28. Februar 1861 etablirten Israeliten anordnet. Hier der Text dieses Documents: Semendria. 5. Juni 4876. Die Junta des Gemeinderaths von Semendria, nach dem Gesetze über die Bildung von Gemeinderäthen und Gemeindebehörden und auf Grund anderer in Kraft stehender Gesetze berufen, sich über die Bedingungen der Zulässigkeit zum Gemeinderath auszujprechen; in Verhandlung über die Klage der Corporation der Kaufmannschaft vom 13. April c., gemäß dem Regierungsbesckluß vom 16. desselben Monats Nr. 4731/160 und über