Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 11 (14.3.1877)
- Date
- 1877-03-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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244 ihres Wesens, mit Hochachtung begegnen muß. Seinen Namen hat die Geschichte verzeichnet, er wird unvergessen bleiben. Zeitungsnachrichten und Correspondenze«. D e n t s ch l a n d. Mainz, 8. März. Wir haben heute für die Armen, Nothleidenden, den Hospitalbau rc. rc. im heil. Lande 3463 M. 55 Pf. dem Central-Comite zu Amsterdam übersandt. Die Summe der von uns für die genannten Zwecke in diesem Jahre gesammelten und übermittelten Gelder beträgt nunmehr 6929 M. 67 Pf. Mainz, 14. März. Unsrer heutigen Nummer liegt eine Beilage bei, welche „den conservirten Traubenmost" empfiehlt. Wir wollen jedoch darauf aufmerksam machen, daß dieser conservirte Traubenmost den :h von nnm dj” dhd hat und nur dann angewendet werden darf, wenn schwere Krankheitsfälle eine derartige Kur erheischen. a. M. Für das Haus Königs- Wärter Hierselbst Hai, wie wir ergänzend nachtragen wollen, neben Herr Moritz Königswarter in Wien, Herr Lepold Lieben in Hamburg, Firma Lieben - Königswarter Procura erhalten. Die Procura des Herrn Carl Bing besteht selbstverständlich nach wie vor fort. Wiesbaden, 6. März. Heute Vormittag spielte vor dem hiesigen israel. Friedhofe eine ärgerliche Scene. Es sollte die Leiche eines verstorbenen Israeliten aus Schierstein beerdigt werden; der Verstorbene gehörte zwar der orthodoxen Richtung an, war aber noch Mitglied der hiesigen Synagogen-Gemeinde, hatte also Anspruch auf Beerdigung in dem genannten Friedhofe. Der hiesige Rabbiner der orthodoxen israel. Religionsgesellfchaft, vr. Kahn, sollte die Grabrede halten, und zwar, um jede Veranlassung zu Störungen zu vermeiden, außerhalb des Friedhofs, auf offener Landstraße. Kaum aber war die Leiche vom Todten- Wagen herabgenommen, auf die Bahre gestellt, und vr. Kahn eben im Begriffe, die Rede zu beginnen , als der Diener der Synagogengemeinde und mehrere Todtengräber herbeistürzten, die Bahre mit der Leiche Wegnahmen, den Sarg sofort versenkten und auf das Grab Erde schütteten. Die Entrüstung über diesen gewaltsamen Act. war bei der ganzen Leichengesellschaft eine ungeheure; doch wurde der Gewalt keine Gewalt entgegengesetzt, wohl aber begaben sich die Angehörigen auf die kgl. Staats- Anwaltschaft, um Klage zu erheben. Die Untersuchung ist bereits im Gange. Düsseldorf. Die Redaction des „Israelit,, zu Mainz ersuche ich ergebenst, folgende Berichtigung womöglich in die nächste Nummer aufnehmen zu wollen: Ich sehe mich gegenüber der in Nr. 10 des „Israelit" gebrachten Notiz, daß ich einem Vater erlaubte, die ni'n an seinem neugebornen Söbnchen erst am zwölften Tage vollziehen zu lassen, weil derselbe erklärt hatte, daß seine Anwesenheit bei der von ihm engagirten Concertgesellschaft, welche am Freitag Abend auswärts zu spielen hatte, unbedingt nothwendig sei, und er vor Dienstag Abend nicht zu Hause sein könne, während die r6'a gesetzmäßig am Samstag hätte stattfinden müssen. Folgendes zu erklären veranlaßt: 4) Es ist unwahr, daß ich irgend einem Vater erlaubt habe, dien^o an seinem neugeborenen Söhnchen später als am gesetzmäßigen achten Tage nach der Geburt vollziehen zu lassen. 2) Es ist unwahr, daß irgend ein Vater mich um die Erlauvniß hierzu ersucht hat. 3) Es ist demnach unwahr, daß irgend ein Vater ein solches Gesuch mir gegenüber damit begründet hat, daß seine Anwesenheit bei der von ihm engagirten Concertgesellschaft, welche am Freitag Abend auswärts zu spielen hatte, unbedingt nothwendig sei. 4) Ein solcher Fall ist zu meiner Kenntniß überhaupt nicht gelangt. Düsseldorf, den 8. März 1877. vr. A. Wedelt, Rabbiner der Synagogen - Gemeinden. In Folge des vorstehenden Dementi fühlen wir uns veranlaßt, das nachstehende Schreiben, von welchem die Notiz in Nr. 10 ein Auszug war, in extenso wörtlich mitzutheilen: M.-Gladbach, den 11. Februar 1877. Geehrtester Herr Redacteur! Hiermit erlaube ich mir. Ihnen ein mir als vorgekommenes Factum in Düsseldorf mitzutheilen , das zur Veröffentlichung in Ihrem ge-