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Der Israelit · 1877-02-21 · Heft 8 (21.2.1877) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 8 (21.2.1877)
Date
1877-02-21
Page
– (sequence 6)
Language
German
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174 «in Lakal im städtischen Schulhause unentgeltlich bewilligt. Dieser Religionsunterricht umfaßt einschließlich des Hebräischen alle Unterrichtsgegenstände. welche dem Gebiete der jüd. Religionsschule angehören; außerdem besuchen die Israel. Kinder die städtischen Schulen, welche hier in allen Abstufungen im blühendsten Zustande erhalten werden. Als Neuigkeiten neuesten Datums ist zu verzeichnen, daß die Schwiegertochter des verstorbenen Landrabb. iOr. Heß, Ehefrau des hier wohnhaften Rechtsanwaltes Heß, in voriger Woche nebst Kind hier zum Christenthum übergetreten ist, während ihr Mann zwar nicht getauft ist, aber doch vor einigen Wochen seinen Austritt aus der israel. Gemeinde erklärt hat, welche Austrittserklärung indessen vom Vorstande zurückgewiesen, weil solche nach den Landesgesetzen nicht zulässig ist. Dr. Heß hat nur zwei Kinder hinterlassen, diesen Sohn und eine Tochter, welche an einen Zahnarzt in Halle a. d. S. verheirathet ist und vor mehreren Jahren nebst Mann und Kindern die Taufe empfangen hat. Dieses getrennte Einlaufen in zwei verschiedene Fahrwasser Lettens der obengenannten Eheleute, um aus dem Synagogenverbande herauszukommen, ist übrigens weder aus einem ehelichen Zerwürfnisse hervorgegangen, noch hat es ein solches zur Folge gehabt. Unsere Zeit zeitigt sonderbare Früchte! Dieser Vorgang macht hier seiner Sonderbarkeit wegen und weil er ganz unerwartet kam, ungewöhnlitt es Aufsehen. Dem geehrten Fragesteller „Aus dem Harze" in Nr. 5 Ihrer geschätzten Zeitung diene Folgendes zur Antwort: Für fremde Israeliten, welche Eisenach besuchen, und deren Zahl ist in der That, namentlich während der Sommersaison, eine sehr große, ist die Möglichkeit vorhanden, daselbst religiös leben zu können, da Herr Lehrer Heidungsseid schon seit Jahren eine gute koschere Restauration hält und jetzt durch den Erwerb eines eigenen Hauses in der Lage ist, den Gästen durch größere Räumlichkeiten mehr Annehmlichkeit zu bieten. Was die Mikwah - Angelegenheit betrifft, so liegt dieselbe allerdings noch im Argen. Bis jetzt wurden und werden bei Bedürfnißfällen die hiesigen Badeanstalten benützt, welche von dem verstorbenen Landrabbiner vr. Heß seiner Zeit für erklärt worden sein sollen. Diese Approbation, wenn stattgefunden, kann allerdings, aus bekannten Gründen, als vollwichtig nicht anerkannt werden, sobald man sich auf den Standpunkt der hierüber bestehenden rituellen Vorschriften stellt. Der Vorstand der hiesigen Synagogengemeinde urgirt aber diesen Standpunkt nicht, und so mag es denn gekommen sein, daß der jetzige Landrabbiner mit seinem Anträge auf Herstellung eines den rituellen Vorschriften entsprechenden 7i>v beim Vorstande auf so energischen Widerstand stieß, daß er mit seinem Anträge, trotz beigebrachter Gutachten einer großen Anzahl Rabbiner, selbst beim Ministerium unterliegen mußte. Die Stellung des Landrabbiners ist allhier. so angenehm sie äußerlich durch die vollständige Staatsdienerschaft erscheint, doch eine viel delikatere und schwierigere, als Manche sich wohl denken. Die Vorstände der Gemeinden gehören zum großen Theile noch der Heß'schen Richtung an; die Negierung ist seit einer ganzen Reihe von Jahren daran gewöhnt, die landrabbinatliche Praxis sich nicht blos bis zur äußersten Grenze der Reform, sondern bis in das Gebiet der Reformunmöglichkeit sich bewegen zu sehen, was Wunder, daß Vorstände und Regierung der plötzlich eingetretenen entgegengesetzten Richtung mit einem gewissen Befremden, ja Letztere vielleicht sogar Mißbehagen entgegenstehen. Da bedarf es des feinen Taktes und eines guten Maßes Pastoralklugheit, um sich zwischen den widerstrebenden Elementen hindurchzuwinden und — sich doch seines Zieles stets bewußt zu bleiben! nroa crcnn »-ci muß auch hier die Maxime sein, wenn man eine Umgestaltung von innen heraus ermöglichen will. Aber wie verhält es sich mit dem orthodoxen Theil der Gemeinde? Werden die Bestrebungen des verehrten Landrabbiners von ihm nicht unterstützt? Die Regierung ist doch human und gerecht und wird sich den gerechten Forderungen, welche aus der Mitte der Gemeinden hervorgehen, doch nicht verschließen? werden Sie fragen. Gewiß würde die Regierung dieses nicht; aber diese orthodox-sein-wollenden Mitglieder schweigen eben. In den srischangewachsenen Gemeinden, wie hier, bestehen diese letzter» Mitglieder meistens aus Zugezogenen aus Landgemeinden. Diesen ist es in der Regel eigen, daß sie gern eine Faust in der Tasche machen, sehr viel Courage haben, bis es gilt — den Mund zu öffnen, dann können sie vor lauter Respect und Rücksichten nicht zu Worte kommen. Die Leute haben eine Meinung, aber nicht den Mutheiner Meinung. Bei der nächsten Vorstandswahl wird es sich zeigen, ob sie Muth und Geschick genug haben, sich zusammen zu thun, um conversativere Elemente an die Spitze der Gemeinde zu bringen. Es hat einmal Jemand den Ausspruch gethan: „Ein jedes Volk hat die Regierung, die es verdient." Mit viel größerem Rechte kann man von jeder Gemeinde, in welcher der Vorstand aus der Wahlurne hervorgeht, sagen: „Eine jede Gemeinde hat den Vorstand, den sie verdient."

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