Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 6 (7.2.1877)
- Date
- 1877-02-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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120 Zeitungsnachrichten &? Correspond enzen. Deutschland. Mainz, 1. Februar. Wir haben heute die erste Sendung in diesem Jahre im Betrage von 3466 M. 12 Pf. an das Centralcomito zu Amsterdam zum Besten der Armen, Nothleidenden rc. im heiligen Lande abgehen lassen. Wir müssen zu unserem Bedauern constatiren, daß die Beträge seit einiger Zeit bedeutend abgenommen haben, während die Bedürfnisse der Armen in Palästina durch eine große Vermehrung der dortigen jüdischen Bevölkerung gewachsen sind. Die Schuld an ersterem tragen'wahrscheinlich die mißlichen Geschäftsverhältnisse, die sich auf allen Gebieten bemerklich machen, und in Folge dessen die größere Inanspruchnahme der Wohlhabenderen für die Bedürftigen in nächster Nähe. Nichtsdestoweniger erlauben wir uns, unsere geehrten Leser inständigst zu bitten, nach wie vor unsrer armen Glaubensbrüder im heil. Lande, die den Zusammenhang Israels mit dem Lande seiner Väter aufrecht erhalten, zu gedenken und ihre Noth nach Kräften zu lindern. 21102 riftni ]V2B ‘l "J212’ Darrrrstadt, 2. Februar. Endlich kam am 31. Januar nach Jahre langem Beschwerdeführen und Petitioniren der hiesigen Israel. Religionsgesellschaft um gesetzliche Regelung ihres Verhältnisses zur Reformgemeinde die Angelegenheit im Landtage zur Verhandlung. Ref. Volker stellte im Namen des IV. Ausschusses auf Grnnd der Petition des Vorstandes der israel. Religionsgesellschaft dahier den Antrag: „Die Kammer wolle beschließen, Großherzogl. „Staatsregierung zu ersuchen, eine Gesetzesvorlage „zu machen, nach welcher der Austritt der Israeliten aus den Synagogen-Gemeinden ermög- „licht und geregelt wird." Die Debatte war eine kurze und betheiligten sich nur zwei jüd. Abgeordnete daran, die selbst von den religiösen Anschauungen der Petenten sehr weit disferiren, also ganz dem Reformjudenthum huldigen. Herr Ed in g er erklärte, daß er ganz auf dem Standpunkte des Antrages stehe und wolle er die Regierung nur bitten, recht bald die Gesetzesvorlage, die einen so wichtigen Gegenstand zu behandeln habe, zu machen und zugleich auf einen wichtigen Punkt, den das Gesetz im Augen haben müsse, aufmerksam machen. Er meine, die finanzielle Lage der Gemeinden könne leicht geschädigt werden durch einen Massenaustritt. Die Großh. Regierung solle also die Reformgemeinde schützen, daß durch das Austrittsgesetz die zurückbleibende Gemeinde nicht insolvent werde. Abgeordneter W o l f s k e h l (Mitglied des Vorstandes der hiesigen Reformgemeinde) schließt sich ebenfalls im Prinzips dem Anträge des Ausschusj ses und den Ausführungen des Vorredners an. Insbesondere habe er die Gemeinde Darmstadt im j Auge, die in jüngster Zeit durch einen Synagogenbau i 26Ö;000 Mk. Schulden übernommen und durch Anstellung der Beamten Verpflichtungen zu erfüllen j habe. Würde die Religionsgesellschaft austreten können, ohne daß sie noch zu den Verpflichtungen! der Gemeinde herangezogen werden dürfe, so müßte die Gemeinde iu Concurs gerathen. Dann sei in Hessen das Verhältniß ja ein ganz anderes als in Preußen. Hier könne eine Gemeinde nur mit Genehmigung der Negierung Schulden resp. Ausga-! ben machen, folglich sei dieselbe auch schuldig, i dafür zu sorgen, daß Diejenigen, die zur Zeit, als! die Verbindlichkeiten eingegangen worden, der Ge-! meinde noch angehörten, dieselben auch weiter mit-! zutragen haben. — Der Antrag des Ausschusses! wurde darauf einstimmig angenommen. Wir können diese Zeilen nicht abgehen lassen, ohne unsere Befriedigung über die einmüthige Anerkennung unserer Forderung von Seiten des Landtages auszusprechen, eine Befriedigung, die um so lebhafter ist, als selbst unsere jüd. Gegner laut vor der Welt anerkennen mußten, daß wir bisher unter dem größten Gewissensdruck standen und leider noch stehen. Aber schwer, sehr schwer wird es uns, zu begreifen, wie es möglich war, daß Herr Wolfskehl, der seit Jahren weiß, daß wir, d. h. die isr. Religionsgesellschaft sich ihre eigenen relig. Institutionen, um ihrem Gewissen Genüge zu leisten, mit schweren Opfern schaffen mußten, daß also Herr Wolfskehl s. Z. seine Zustimmung zu einem Bau geben konnte, da wir schon lange uns nicht mehr als Mitglieder betrachten konnten und durften, da er sich schon sagte, es geschieht den Mitgliedern der isr. Religionsgesellsch. ein schreiendes Unrecht, wenn wir Verbindlichkeiten eingehen für Dinge,die jene weit, weit von sich zurückweisen. Oder hat er vielleicht geglaubt, sein Gewissen beruhigen zu dürfen, wenn die Regierung die Forderung des Gemeindevorstandes genehmigt? Welche Logik liegt in solcher Handlungsweise? Und weil damals schlecht gehandelt worden, so verlangt er jetzt, sein Mandat 'dazu ausgiebig benützend, daß wir auch ferner mit unserem Geldbeutel herhalten sollen. Wir vermeiden es, ein Weiteres darüber zu sagen und werden an anderer Stelle mehr darüber reden. Constatiren wollen wir noch das offen ausgestellte Armuthszeugniß: ohne unser Geld ist die Reform zahlungsunfähig.