Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1877-01-24 · Heft 4 (24.1.1877) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 4 (24.1.1877)
Date
1877-01-24
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2447695-2447700--13334-2469197
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XVIII. Jahrgang. Erste öeilage;« tlr. 4 des Israelit. Leitender Artikel. Der jüdische Neligionsaaterricht als obligatorischer Fchrgegrastaad iu den öffeatlichen Schale«. (Schluß.) Wenn dem Religionsunterricht, nicht um neben; hergehenden kirchlichen Interesses, sondern umseines eigenen Werthes willen als Erziebungs- und Bild, ngsmtttel. wie als wissenschaftliches Erkenntnißobject im allgemeinen Lhrplane seine Stellung angewiesen wird, so ist ihm der obligatorische Charakter in gleicher Weise, wie alle sonstigen wissenschaftlichen Discip inen, mit denendieSchule es zu thun hat, wesentlich immanent und die Theilnahme an ihm kann daher nicht der individuellen Willkür preisgegeben werten. Dies gilt ebensowohl von dem jüdischen Religionsunterricht wie von demjenigen jedes andern Bekenntnisses.' — Denn das Wesen eines jeden Unterrichts, der sich durch ftiifenmäßiges Fortsckreiien vom leichteren zum Schwierigeren und allmälig von den einzelnen Theilen zu einer systematischen Zusammenfassung des Ganzen aufbaut, der in methodischer Aufeinanderfolge und im Anschluß an das der Altersklasse der Schüler angemessene allgemeine Wissen seinen Stoff in strenger Ordnung abmißt und vertheilt, — das Wesen eines derartigen Unterrichts widerstrebt absolut dem sogenannten fakulativen Charakter. Denn w-lche Leistungen sollte man sich von einem Unterrichte versprechen, dessen Beginn und Abschluß, zeitweise Unterbrechung und Wiederaufnahme dem Belieben der Einzelnen ganz und gar überlassen bleibt? Und welche pädagogischen Schwierigkeiten werden dem Lehrer bereitet, wenn durch den freiwilligen>Zu- und Abgang der Teilnehmer an dem Unterrichte in jedem Semester der einheitliche Charakter der Klasse durchbrochen; wenn dem autoritativen und disciplinarischen Z oan.i, gegenüber der Trägheit und der Unlust am Lernen in jedem Augenblicke durch den willkürlichen Rücktritt des Schülers die Spitze abgebroch»n werden kann? Ohnehin schon nimmt in bedauerlicher Weise der Religionsunterricht in der Würdigung seiner Bedeutung Seitens der Schüler wie der minder ernstgesinnten Eltern eine fast niedrigere Stufe ein, als beispielsweise der Unterricht in mancherlei dilettantischen Fertigkeiten, so daß in Collisionsfällen ohne Bedenken der Religionsunterricht zum Opfer gebracht wird, zumal wenn derselbe, wie es in vielen Fällen nicht wohl anders thunlich sein mag, in die sonst schulfreien Nachmittagsstuuden verlegt ist. Wird diesem Unterricht nun' vollends von Amtswegen der fakulative Charakter beigelegt, d. h. in den Augen der Schüler und der Eltern der Stempel des Nebensächlichen, Unnöthigen, ja Ueberflüssigen aufgedrückt, so wird und muß die Folge hiervon eine fast ausnahmslose Selbstexemption von diesem Unterricht sein, so daß die Anstalt wie der Lehrer um die Früchte ihrer redlichsten Bemühungen sich nur zu bald betrogen sehen muß. Abgesehen von diesem aus dem Wesen deS jüdischen Religionsunterrichts als einer im Organismus der Schule aufzunehmenden Disciplin hergeleiteten Bedenken, müssen wir aber auch auf die moralische Schädigung Hinweisen,^ welche für die Schule in ihrer Gesammtheit daraus erwachsen muß, wenn ausnahmsweise nur dem mosaischen Religionsunterricht der obligatorische Charakter abgesprochen würde. Wir sehen gerade in der paritätischen Behandlung des Religionsunterrichts, in der durch eine solche offen bekundeten gleichen Achtung des Staates gegen alle in seinem Bereiche befindlichen Glaubenslehren den mächtigsten Hebel zur Ausbreitung des Geistes gegenseitiger Duldung und Anerkennung unter den Anhängern verschiedener Glaubensgemeinschaften. Denn nichts wirkt naturgemäß so überzeugend auf die Anschauungen der Jugend, als die unmittelbare Wahrnehmung, wie von Seiten deS Vorgesetzten und Lehrer allen Bekenntnissen nebeneinander gleiche Fürsorge mit demselben Maße und in denselben Formen gewidmet wird. Gegentheils würde durch die ausnahmsweise Beseitigung des obligatorischen Charakters des jüdischen Religionsunterrichts in den christlichen Schülern die Vorstellung einer sachlich begründeten und darum wohlberechtigten Ungleichheit der jüd. Religion mit den andern Bekenntnissen unwillkürlich erzeugt und eben dadurch das Bewußtsein der confessionellen Gegensätze gestärkt, der Geist der Unduldsamkeit der bevorzugten gegen die zurückgesetzte Religion genährt und solchergestalt der Segen der wohlgemeinten neuen Einrichtung in einen Unsegen verwandelt. Wenn solchergestalt also höhere Rücksichten

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.