Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 4 (24.1.1877)
- Date
- 1877-01-24
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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71 Religionsgesellschaft zurücktreten in die isr. CultuSgemeinde und dann stehe der Beerdigung ihrer Tobten nichts im Wege. Die isr. Religionsgesellschaft habe sich selbst den Nothstand geschaffen und wer sich selbst einen Nothstand schaffe, möge ihn auch tragen. Redner unterstützte deshalb den Bertram'fchen Antrag. Herr Präs. Bertram verwahrte sich gegen die Hereinziehung der confessionellen Frage, ihm sei es nur um genaue Prüfung der rechtlichen Frage der Eigenthumsveräußerung zu thun; wenn wirklich ein Nothstand vorliege, so könnte man ja die Beerdigung der Tobten der isr. Religionsgesellschaft auf dem in Aussicht genommenen städtischen Areal provisorisch gestatten. Herr Moses Wolf betonte, daß sich die isr. Religionsgesellschaft wirklich in einem Nothstand be. stnde, und führte als Beweis hiefür an, daß vom Vorstände der Cultusgemeinde zweien der isr. Religionsgesellschaft angehörigen Söhnen eines verstorbenen Israeliten verboten worben sei, das Grab des Vaters zu besuchen, als auf demselben ein Denkstein errichtet wurde. (Allgemeine Sensation. Hört! Hört!) Daß ein Gewissenszwang, der toleranter Leute nicht würdig, geübt werden wolle, wisst Jedermann in der Stadt und doch haben die Regierung und Se. Maj. der Kaiser den Austritt genehmigt. Redner bat, dem Vertrage zuzustimm:«. Herr Bär erklärte, er habe nichts gegen die Errichtung eines eigenen Tobten- Hofs seitens der israel. Religionsgesellschaft, er wünsche nur im städt. Interesse eine genaue Prüfung der juristischen Seite der Angelegenheit. Hierauf genehmigte der Bürgerausschuß mit allen gegen 5 Stimmen den Vertrag. Crefeld. Theils durch die Randbemerkungen der Wohllöbl. Redaction, theils durch die Erklärung des Correspondenten in Nr. 2 d. Bl. die Angelegenheit Betreff der in Crefeld eingeführten Neuerungen fei für ihn auch für alles Kommende erledigt; sind wir, da es uns unwürdig scheint, noch weiter mit einem Gegner zu streiten, der bereits die Waffen gestreckt hat, in der angenehmen Lage, uns in unserer Replik ziemlich kurz fassen zu können. Die Bemerkung unseres Gegners, wir hätten uns einer Entstellung schuldig gemacht, beruht auf einer falschen Auffassung unserer V orte. Am Schluffe des § 3 heißt es nämlich: „Das Rauchen im Synagogenhof ist selbstredend untersagt." Allerdings ist hier der rata nicht erwähnt, allein wir haben diesen Satz so interpretirt, als habe der Vorstand die außerordentlich löbliche Absicht gehabt, es zu verhindern, daß ferner am im Synagogenhof geraucht werde, indem es nicht selten vorkömmt, daß Einzelne ihre brennende Cigarre im Synagogenhof verstecken und diese nach beendigtem Gottesdienst wieder anzünden. Gleichzeitig aber haben wir hiermit auch, den jüd.-relig. Geist eines Theiles unserer Cynagogenbesucher kennzeichnen wollen, um derenwillen Neuerungen eingeführt werden, um sie zum Gottesdienst heranzuziehen. Diejenigen nämlich in unserer Gemeinde, die am ra» nicht rauchen, die kein ns-D essen, gelüstet es nicht im Entferntesten nach Neuerungen. Die Insinuation, als habe persönlicher Haß uns die Feder in die Hand gedrückt, weisen wir mit Entrüstung zurück. Unsere Auslassungen galten nicht der höchst likbenswürdigen Person des Herrn Dr. Horowitz, sondern lediglich diesem in seiner Eigenschaft als Rabbiner, und wird jeder denkende Leser, der zwischen Person und der von dieser Person vertretenen Sache zu unterscheiden versteht, die uns vorgeworfenen Schmähungen auf das Haupt dessen zurückführen, aus dessen Feder sie geflossen sind. Mr geben die Versicherung, daß wir nicht den geringsten persönlichen Haß gegen Herrn Dr. Horowitz hegen» nur unser gerechtes Mißtrauen ^n religrons^ gesetzlicher Beziehung gegen unseren Herrn Oberrabbiner hat sich dadurch, daß derselbe eine D-N'sn irijo, das Abschlagen der nuj/Bnn am mi NJyiffin, eine seit Jahrtausenden geheiligte, und von den Propheten und nv-oi, ijn überkommene Institution, die nur die krasseste Ignoranz eine einzige, unbedeutende Aenderung nennen kann, abgeschafft hat, in so hohem Grade verstärkt, daß wir uns nicht nur berechtigt, sondern sogar für verpflichtet hielten, unsere Gesinnungsgenossen auf das Gefährliche der Breslauer Richtung aufmerksam zu machen und sie zum Protest gegen dergl. unerlaubte Eingriffe in unseren Ritus anzuregen. Wollte man nur einem bei dem Abklopfen der nuyEnn hier eingetretenen Mißbrauche steuern, so konnte dies in ganz anderer Weise geschehen, ohne daß man nöthig gehabt hätte, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Durch die feierliche Erklärung' übrigens in Nr. 2 d. Bl., daß weiterer Neuerungen nicht werden eingeführt werden, wovon wir feierlichst Akt nehmen, sind wir mit der Wirkung unseres Artikels vollständig befriedigt und gönnen Herrn Oberrabbiner Dr. Horowitz eine, ihm durch uns gewordene, kleine Ovation von ganzem Herzen. Samten, 3. Jan. Am 31. v. M. traf der neugewählte Rabbiner der hiesigen jüdischen Gemeinde, Dr. Kahn aus Mainz hier ein und hielt während des Abend-Gottesdienstes in der hell erleuchteten Synagoge, welche mit Andächtigen gefüllt war, eine glänzende Antrittsrede, in welcher