Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1877)
- Date
- 1877-01-17
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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59 Zum GlMe war die beabsichtigte Taufe noch ancht vollzogen, und so verordnete denn die betreffende Magistratssection, daß der isr. Waisenknabe von dem Husaren abgeholt und der auton. jüd.-orthodoxen Gemeinde zugeführt werde. Nur dem raschen und edlen Handeln der orthodoxen Gemeinde ist es zuzuschreiben, daß ein jdem Judentbume erhalten bl'cb. Die orthodoxe Gemeinde hat sich damit ein großes Verdienst erworben, denn ’h not A. Friedman, Rabbiner in Ung. Skalitz. Pesth. In Bezug auf den Vorfall mit dem Knaben Fleischmann, über den wir vorstehend berichten, veröffentlicht der Vorstand der Culrusgemeinde im „Pefter Lloyd" eine Entschuldigung (??), in welchem er sagt : Die Stadtbehörde forderte uns auf, dem Knaben in unserem Waisenhause einen Platz anzuweisen. Wir übergaben die Angelegenheit jener Kommission, welche das Waisenhaus verwaltet. Diese erklärte jedoch, daß laut Statuten dieser Knabe, der in unseren Matriken nicht verzeichnet ist, nicht ausgenommen werden darf. Das Waisenhaus konnte also bei dieser Gelegenheit keine Hilfe bringen. Nun hat die hiesige Gemeinde in ihrem Budget wohl auch einen Betrag für jene Waisen eingestellt, welche im Waisenhause keine Aufnahme finden konnten, sondern außerhalb desselben verpflegt werden müssen. Hierbei müssen aber vor allem die Kinder berücksichtigt werden, deren Eltern Mitglieder der Cultus-Gemernde gewesen. Die im Budget zu diesem Zwecke eingestellte Summe reicht kaum für solche Kinder aus, woher also die Mittel für Kinder, wie Fleischmann, deren Abstammung gänzlich unbekannt? Die Stadt hat ja für solche Kinder in ihrem Budget eine starke Summe eingestellt; es ist also ihre Pflicht gewesen, für den Knaben Fleischmann die Erhaltungskosten zu zahlen. Aus diesem Grunde gaben wir bei der Stadtbehörde die Erklärung ab, daß wir gerne bereit sind, für Fleischmann ein jüdisches Haus zu suchen, wo er verpflegt wird, nur müßte die Stadtbehörde, wie es eben ihre Pflicht ist, Ne Pflegegebühren bezahlen. Sollten diese jedoch nicht genügen, so würden wir gerne das Uebrige aus der Kasse der Kultus-Gemeinde zahlen. Man ersieht also aus alle diesem, daß wir das Möglichste gethan haben. Allein wir waren doch nicht verpflichtet, der Stadt die Verpflegungskosten, zu denen auch die Israeliten beisteuern, einzig und allein aus dem Grunde zu schenken, weil es sich um ein jüdisches Kind handelt. So etwas kann jede Woche Vorkommen, und die Stadt wird sich ihrer Pflicht entziehen. Türkei. Konstantinopel. Bei der Verkündigung der türkischen Verfassung war auf besondere Einladung des Sultans der Oberrabbiner der israel. Gemeinde zu Konstantinopel anwksend. Am Sonntage hat sich eine Deputation der Israeliten mit , dem Rabbiner an der Spitze zum Sultan begeben,! um eine Huldigungsadresse zu überreichen. Unter! den Juden in der Türkei herrscht über die neue Verfassung große Freude; an vielen Plätzen haben sie am Tage der Verkündigung derselben Illuminationen veranstaltet." (W. Isr ) ANZEIGEN. Für den folgenden Theil ist die Redaction nicht verantwortlich. Bitte. Eine bedrängte israel. Familie in hiesiger Gegend, welche aus Rücksicht auf Familie nicht öff ntlich genannt sein möchte, läßt durch die Unterzeichneten seine Glaubensbrüder um gütige Unterstützung in ihrer großen Noth inständig bitten. Demselben soll nämlich wegen 300 M. Schulden das Obdach verkauft werden. Nachdem sie sich bisher redlich, obgleich schwer, durchgekämpft hat, sieht sie sich doch jetzt genöthigt, um die Gefahr, ihre Wohnung zu verlieren, mildthätige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wer von unfern Glaubensgenossen dieser eben so durchaus würdigen als bedürftigen Familie eine freundliche Unterstützung will zukommen lassen, beliebe dieselbe an die Unterzeichneten oder Redaction resp. Exped. d. Bl., in welchem öffentlich quittirt werden wird, zn senden. Hochstadt bei Hanau, 10. Januar 1877. Kraust, Lehrer. 189] Z. Sichel.