Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1877)
- Date
- 1877-01-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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44 auf Berliner Territorium vorgenommen werden mußte. Als Beweis, wie die Stadt gewachsen und wie die Grundstückspreise gestiegen sind, kann die Thatsache gelten, daß i827 die Schönhauser Allee (oder Pankower Chaussse, wie der Name war) wenig oder gar nicht bebaut war und die ganze große Fläche für 5500 Thlr. von dem Amtmann Büttner erworben werden konnte. Erft nach 1840 ging die Bebauung der Alleestraße vorwärts, und bereits 1857 war der Begräbnißplatz so von bewohnten stattlichen Häusern umgeben, daß bereits polizeilicherseits Bedenken gegen einen inmitten einer belebten Straße gelegenen Begräbnißplatz erhoben wurden. Vom Jahre 1872 ab haben die deutsch-holländische Baugesellschaft und der Königstädtische Bauverein die ganze große Straßenreihe angelegt, so daß der Begräbnißplatz unmittelbar an der Weißenburzer Straße liegt. (Tribüne.) Graudenz, 10 Januar. Dem „Geselligen" wird von hier geschrieben: „Der Zwist zwischen der jüd. Gemeinde und den ausgetretenen Mitgliedern spitzt sich immer mehr zu. Vorgestern hatte der von hier verzogene Herr Casper Lach mann Jahreszeit, d. h es war der Todestag seiner Mutter. An solchen Tagen ist der gläubige Israelit verpflichtet, am Grade der Verstorbenen bestimmte Gebete zu verrichten oder, wenn er behindert ist, am Orte zu erscheinen, durch Andere verrichten zu lassen. Herr Lachmann hatte den Rabbiner Dr. Bähr, den Rabbinats-Assessor Choinski und einen älteren Verwandten damit beauftragt. Als die drei Herren den Friedhof betreten wollten, wurden sie von dem Wächter desselben, auf Veranlassung des Vorstandes der Gemeinde, zurückgewiesen und so da^ ran verhindert, ihrer frommen Pflicht zu genügen. Sie haben sich deßhalb beschwerdeführend an die städtische Behörde gewandt." — Äehnliches hat sich auch in Wiesbaden ereignet. Söhnen, die ihrem Vater einen Grabstein setzen wollten, wurde vom Vorstände der Reformgemeinde verboten, den Friedhof zu betreten; dieselben haben sich bei der zuständigen Behörde beschwert.) Grevenbroich. Am 31. Nov. v. I. starb dahier im Alter von 70 Jahren Justizrath v.Zuecalm ag lio, ein als Schriftsteller und Volksredner in den weitesten Kreisen bekannter Mann. Besonders human und gutgesinnt war der Verstorbene gegen die Juden, für die er auch öffentlich ausgetreten ist. In Neuenhoven war im Jahre 1834 ein christliches Kind während des Jahrmarktes ermordet worden und alsoglefch wurden die Juden des Mordes beschuldigt. Die Folge davon war, daß in Bedburg bei Neuenhoven die Synagoge geplündert und die Thorarollen ruf dem freien Felde verbrannt wurden; erst das von Düsseldorf rcquirirte Militär stellte die Ordnung wieder her. Der Pastor vr. B. in B. schrieb damals sogar eine Broschüre über den Gebrauch des Christenblutes bei den Juden. Da schrieb Justizrath Z. eine Gegenschrift zu Gunsten der Juden und brachte es dahin, daß der fanatische Or. B. in einer weiteren Broschüre seine früheren Worte wieder zurücknehmen mußte. Der Mord war von einem Soldaten verübt worden, der als Gensd'arm in Trier auf seinem Todtenbette das Bekenntnis des Mordes ablegte. Die Gesinnungen des verstorbenen Z. in Bezug auf confessionelle Feindschaft lassen sich am besten aus nachstehender Stelle aus der von ihm begründeten „Nationalen Wochenschrift" erkennen: „Am verkehrtesten ist die Zanksucht und der Streit, am thörichteften, wenn es sich um den Glauben handelt, um die Confession, der namentlich in unserem Vaterlande so schreckliches Unheil gestiftet hat und auch jetzt seine Ehre, sein Glück und sein Bestehen gefährdet. Warum soll ich denn Jemand weniger lieben, oder gar anfeinden, der religiöse Dinge accurat nicht so auffasset, wie ich? Gott, der Gegenstand der Religion, ist die Liebe, und der Zank um den Glauben mithin das Gegentheil der Religion. Der Jade. der Alt - und Neukatholik, Lutheran, Calvinlst, Menonit und wie sie alle heißen, haben das nämliche Hauptgcbot der Religion: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst." Auch in der Sittenlehre stimmen alle überein. Die Sittenlehre betrifft das Verhältuiß der Menschen zu einander. Die Glaubenslehre betrifft unser Verhältniß zu Gott und die Werse ihm zu dienen. Darum geht es keinem Menschen etwas an, was der andere davon hält." Oesterr.-Ungar. Monarchie. Pefth, 2. Jan. Dem Polit. Volksblatt" wird von hier geschrieben: Der isr. Tempel in der Rombachgaffe war gestern Nachmittags gegen halb drei Uhr der Schauplatz einer dramatischen und aufregenden Szene. Es war nämlich für diese Zeit die Trauung des hiesigen Schuhmachers Max Deutsch mit einem ebenfalls hier zuständigen Mädchen, Namens Regine Lauter, angesagt und um die bestimmte Stunde waren auch Braut und Bräutigam, die nothwendigen Funktionäre und eine zahlreiche Schaar von festlich geschmückten Hochzeirsgästen erschienen. Der Rabbiner, Herr ör. Pollnk, stand bereit und hatte die Trauungsceremonie schon begonnen, als plötzlich eine gewisse Bewegung im Tempel entstand. Alles wendete die Köpfe gegen den Eingang des Tempels, und was sich da den Blicken der erstaunten Hochzeitsgäste darbot, war seltsam genug, um deren Befremden zu erregen. Mit aufgelösten Haaren, wirren Blick und