Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1877)
- Date
- 1877-01-17
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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43 ganz besonders mit volle, n Dankgefühl anerkennen, daß Se. Excellenz derHo.rr Unt'errichtsminister an der Spitze des hohen Erlöstes vom 30. April 1875 Den Grundsatz hinstellt: ^Der Standpunkt, von welchem aus früher die Aufnahme des jüdischen Religionsunterrichtes in den Lehrplan öffentlicher höherer Schulen abgelchnt wurde, könne gegenwärtig nicht mehr festgehalten Werder,." so geschieht dies in erster .Reihe allerdings aus dem Grunde, weil wir darin einen Akt der Fürsorge für die religiösen Interessen auch der jüd. Jugend erkennen, deren dies e bisher sich nur ausnahmsweise, wie c,. Bin einigen hiesigen Schulen städtischen Paironats, zu erneuen hatte. Ungleich werth- und bedeutungsvoller aber noch als die vom Geiste der Tolerauz eingegebene Rücksicht auf die Interessen unserer GlauöensgenossenschLft, erscheint uns die der Anordnung des Herrn Ministers zu Grunde liegende, von der bisherigen in durchaus fundamentaler Weise abweichende principielle Auffassung von der Stellung und dem Range, der dem Religionsunterricht überhaupt in dem pädagogischen System emzuraumen ist, weil aus dieser Auffassung erst mit nothwendiger Consequenz die Anerkennung der vollen Gleichberechtigung der Bekenntnisse in Bezug auf den besondern Religionsunterricht sich ergiebt. Während nämlich früher bei dem ausschließlich confessionellen -Charakter der höheren Schulen der Religionsunterricht, wenn auch als staatliche Veranstaltung, dennoch vorzugsweise nur als ein Mittel zur Förderung der confessionellen Interessen, als eine Institution für den Zweck der Kirche betrachtet und behandelt wurde, führte der Gang der allgemeinen Verhältnisse zwischen Staat und Kirche in neuester Zeit endlich dahin, den Religionsunterricht aus dieser Unterordnung unter die Zwecke der Kirche zu befreieu und ihn in die ihm gebührende höhere Sphäre dadurch zu erheben, daß er einerseits als ein wichtiges ethisches Element in dem Systeme der Jugenderziehung, andererseits als ein Object des Wissens und der Eckenntniß gewürdigt wird. Es ist damit also auf dem pädagogischen Gebiet ebensowvhl die volle Ebenbürtigkeit der religiösen, .mit allen übrigen Zweigen der humanen Cultur, wie die Anerkennung des religiösen Lehrstoffes als eines integrirenden Moments der wissenschaftlichen Bildung ausgesprochen, deren grundlegende Verbreitung im Gemüth und im Geiste der Jugend die Aufgabe der höheren Schulen ist. Aus dieser Stellung des Religionsunterrichts im pädagogischen System der höheren Schule folgt, wie bereits angedeutet, mit logischer Consequenz, die paritäische Behandlung desselben in Bezug auf Schüler aller Confessionen, weil ja, dem Zi-le der Schule gemäß, kein Schüler von vornherein von dem Antheil an dem vollen und ganzen Schatz der Bildung und Kenntnisse ausgeschlossen bleiben darf, den die Schule zu überliefern die Aufgabe hat. — Die Betheiligung der Schüler verschiedener Confessionen an dem Gemeingut religiöser Bildung und religiösen Wissens kann aber nur geschehen durch Einrichtung völlig gleichberechtigter Unterrichtscurse für jede der in der Schule ausreichend vertretenen Confessionen, weil der Religionsunterricht seiner positiven Na,ur nach an den confessionellen Boden gebunden ist und bis jetzt wenigstens eine die Unterschiede und Gegensätze einzelner Confessionen in sich auflösende höhere Form allgemeinen Religionsunterrichts, bei welchem alle Schüler vereinigt werden könnten, noch nicht gesunden worden ist, auch schwerlich jemals gefunden werden dürfte. Von diesem Gesichtspunkte betrachtet, kann dem Religionsunterricht einer einzelnen Consession im Lehrplane der höheren Schule sowenig, als dem Religionsunterricht überhaupt der obligatorische Charakter abgesprochen werden, ohne gleichzeitig den dargelegten organischen Zusammenhang dieser Disciplin mit dem ganzen Lehrplane in bedenklichster Weise zu zerreißen und so gleiäsam das, was mit der einen Hand geschaffen wird, mit der andern wieder zu zerstören. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten & Correfpnndenzen. Deutschland. Berlin. Am 1. Juli k. I. wird der Begräbnißplatz der hiesigen jüd. Gemeinde (in der Schönhauser Allee 25) nach dann fünfzigjährigem Gebrauche geschlossen werden, da, der „Voss.Ztg." zufolge, der Platz um diese Zeit ganz gefüllt sein wird. Als derselbe vor 50 Jahren erworben wurde, sollte er auf Grund der Wahrscheinlichkeits-Rechnung und der damaligen jüd. Bevölkerungsziffer für 150 Jahre reichen. Inzwischen hat sich die jüd. Bevölkerung Berlins, die 1827 etwas über 4000 betrug, bis jetzt mehr als verzehnfacht, da sie am 1. Dec. v. I. bereits 45,464 betrug, wozu in der Zeit von 1871 bis 1875 allein 12,927 durch Zuzug von auswärts gekommen waren. Gegenwärtig hat der Vorstand der jüd. Gemeinde bei Weißensee, neben dem der katholischen Gemeinde, einen Begräbnißplatz erworben, da die Erwerbung