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Der Israelit · 1877-01-17 · Heft 3 (17.1.1877) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 3 (17.1.1877)
Date
1877-01-17
Page
– (sequence 2)
Language
German
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42 on dem Herausgeber dieser Blätter an Gymnasiasten und Realschüler ertheilte Religionsunterricht von ca. siebenzig Schülern besucht. Nach dem Gesagten ist es klar, daß der einzuführende Zwang, um welchen gebeten werden soll, seine großen Gefahren in sich birgt, uymüßte jedenfalls, wenn Gesetzestreue die Petitimr unterschreiben sollen, in dieselbe ein Passus ausgenommen werden, welcher die Rechte der Eltern bei divergirenden religiösenAnstchtengewahrt wissen will. Der Aufruf lautet: „An die jüdischen Gemeinden Preußens! Die Eröffnung des Hauses der Abgeordneten steht nahe bevor. Unter den Arbeiten, mit welchen dasselbe voraussichtlich schon in der nächsten Session vorwiegend sich beschäftigen wird, hält vornehmlich das langersehnte Unterrichtsgesetz mit Recht die Erwartung Aller gespannt. Die Unterzeichneten halten es für die heilige Pflicht aller jüdischen Gemeinden, die ein wahrhaftes Interesse nicht nur für das Judenthum, sondern auch für die Juden haben, vereint und unzweideutig durch gemeinsame Kundgebungen dem Ministerium und dem Hause der Abgeordneten die Ueberzeugung darzulegen, daß die Aufnahme des jüdischen Religionsunterrichts als obligatorischen Lehrgegenstandes in den Unterrichtsplan aller und besonders der höheren Lehranstalten Preußenseine unabweisbare Notwendigkeit sei, begründet einerseits in der Natur jedes derartigen Unterrichts, andrerseits, so lange der christliche Religionsunterricht obligatorischen Charakter hat, in dem Princip des gleichen Anrechts aller Religionsgesellschaften auf die Einrichtungen des Staates. Zu begründen wissen wir dies nicht besser, als es in dem beigefügten, allseitig erschöpfenden Gutachten geschehen ist, welches ^der Vorstand der jüdischen . Gemeinde Breslau's in dieser Angelegenheit dem Breslauer Magistrat erstattet hat. Leider waren die Schritte des Letzteren zu Gunsten dieser Angelegenheit bei dem Ministerium fruchtlos. Gemeinden Israels! Cs gilt der Heranwachsenden jüdischen Jugend einen geregelten und wisser,schaftlia,en Einblick in Inhalt und Geschichte unserer Religion zu verschaffen, der jedesmal mit der jeweiligen Stufe ihrer sonstigen geistigen Ausbildung gleichen Schritt hält!- Gemeinden Israels! Es gilt die letzte Scholle zu werfen in die Kluft confessioneller Gegensätze, der Jugend des preußischen Volkes das Schauspiel einer verschiedenen Behandlung gleichberechtigter Staatsbürger zu n-'h uen und bei den Einen den Gedanken der Bevorzugung und in den Herzen der Andern das Gefühl der Zurücksetzung nicht auf»- kommen zu lassen! Gemeinden Israelis! Es gilt der immer nochwachen Feindseligkeit und Unduldsamkeit gegen Juden und Judenthum den geeignetsten Boden,. daS jugendliche GemÄh, zu entziehen! Wir geben uns der Ueberzeugung Mn, daß; alle jüdischen Gemeinden jeder religiösen Richtung, die in dem Breslauer Gutachten ausgesprochenen Ansichten theilen und demgemäß mit uns von der Notwendigkeit eines ColleetivschrittS, der allein auf Erfolg zu rechnen hat, überzeugt find, undbitten daher die verehrliches Vorstände ihre Unterschriften als Zeichen ihrer Zustimmung an eins der Unterzeichneten EomiteLütglieder gelangen zw lassen. Breslau,. Januar 1871. Dr. B a d t, Gymnasiallehrer, Breslau, Dr. C o h n,. Rabbiner, Kattowitz Dr. Co hn, Rabbiner, OelQ Dr. Horowitz, Rabbiner, Gnesen. Dr. Rosenthal, Rabbiner, Beuchen. Dr. Eno cM,. Rabb., Fulda. Rabb. De. Philippson, Bonn. Rabb. Dr. Rahwer, Magdeburg. Rabb. Di-. Treuenfels. Stettin. Das im vorstehenden Aufruf erwähnte Gutachten lautet: „Das in der geehrten Zuschrift vom 20. v. Mts. (IV. 514/76) von einem hochlöblichen Magistrat mit Bezug auf den Erlaß des Herrn Eu'tus» Ministers vom 30. April 1875 gewünschte Votum „über den Werth des obligatorischen Characters des mosaischen Religionsunterrichts an den öffentlich höheren Unterrichtsanstalten in Verbindung mit dem hier eingeführten Dispenfationsmodus vom Standpunkte der jüdischen Gemeinde und den von ihr vertretenen religiösen Interessen" — sind wir mit größtem Vergnügen abzugeben bereit, indem wir den Intentionen des Magistrats zu entsprechen hoffen, wenn wir uns nicht auf den von uns vorgezeichneten Standpunkt der „jüd. Gemeinde und der von ihr vertretenen religiösen Interessen" in seiner engen Begrenzung auf die lokalen Verhältnisse der hiesigen Synagogen-Gemeinde beschränken, sondern uns gestalten, bei der Darlegung unserer Ansichten über die vorliegende Frage von einem umfassenderen Gesichtspunkte aus das Gewicht und die Bedeutung der Aufnahme des mosaischen Religionsunterrichts in den Lehrplan der öffentlichen höheren Schulen der Erörterung zu unterziehen. Wenn wir als Vertreter einer jüdischen Religionsgemeinde in noch höherem Maße, als der geehrte Magistrat, die uns zur Kenntniß gebrachten Verfügungen der hohen Schulbehörden ihrem Hauptinhalte nach mit Freuden begrüßen und es

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