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Der Israelit · 1877-01-17 · Heft 3 (17.1.1877) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 3 (17.1.1877)
Date
1877-01-17
Page
– (sequence 1)
Language
German
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—~1 XVIII. Jahrgang. Der JsraeM Central-Organ für das orthodoxe Judenthum. Herausgcgeben von Nr. Lehmann in Mainz. Mittwoch, den 17. Januar 5637 (1877). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 10 Reichs-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate 25 Pfennige die Petitzeile oder deren Raum. — Oefterreichische Banknoten laut Cours. — Directe Francozusendung unter Streifband vro Jahrgang 12 Reichs-Mark oder 7 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt. Leitender Artikel: Der jüd. Religionsunterricht als obligatorischer Lehrgegenstand in den öffentlichen Schulen. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Berlin. Graudei^. Gt-wenbroich. — Oest. - Ungar. Monarchie: Pesth. Lemberg. — Frankreich: Paris. — England: London. London. — Türkei: Konstantinopel. — Amerika: New-Pork. — Feuilleton: Der Königliche Resident. Irrhatt der ersten Weikage: Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland : Aus Thüringen. — Amerika: New-Aort. Philadelphia. — Feuilleton: Proselyten. Inhalt der zweiten ZSeilage: Zeitungsnachrichten und Corresponvenzen: Deutschland : Aus dem Rabbinatsbez. Landau. Rees a. Rh Rees a. Rh. — Oest.-Ung. Monarchie: Pesth. Pesth. — Türkei: Konstantinopel. — Matter für jüdische Wissenschaft «nd Pädagogik. Ueber die Abweichungen der Geschlechtsform in der heil. Schrift. — Zur Charakteristik des Historikers und Bibelkritikers Prof. Dr. Grätz. — Babylonische Alterthümer. — Literar. Bericht. — Leitender Artikel. Der Wische Ntligio»s«atcrricht als obligatorischkr LkhrgkgraAand in den öffentliche» Schule». Mainz, 11. Januar. Es geht uns ein von mehreren Rabbinen verschiedener Richtung Unterzeichneter Aufruf zu, welcher zu einer Petition um den in der Ueberschrift genannten Gegenstand auffordert. Wir bringen den Aufruf und die Motivirung desselben weiter unten zum Abdruck. Zuvor wollen wir jedoch einer Thatsache erwähnen, die alle gesetzestreuen Rabbinen erwägen mögen, ehe sie sich der in Rede stehenden PetitioL^Aschließen. ' Im G roß h erzozth um" Deffkn war bis vor sieben oder acht Jahren dÄ^jüdische Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten obligatorischer Lehrgegenstaim. In Folge dessen waren die Söhne orthodoxer Eltern gezwungen, den Religionsunterricht des/r^eformiftischen Religionslehrers zu besuchen. Lange Zeit war alles Protestiren dagegen, waren alle Bitten um Dispensation vergeblich. Da kam es vor, daß der damalige isr. Religionslehrer am hiesigen Gymnasium sich Aeußerungen über die in den ersten Kapiteln des Buches Hiob enthaltenen Berichte erlaubte, welche die Entrüstung und den energischen Protest seiner orthodoxen Schüler hervorriefen. Dieser Vorgang machte großes Aufsehen und trug nicht wenig dazu bei, daß die Petition des Herausgebers dieser Blätter bei der zuständigen Behörde endlich Erfolg hatte. Die höchste Behörde genehmigte jedoch das Petitum nicht, wie es gestellt war, daß nämlich die Söhne gesetzestreuer Eltern den Religionsunterricht von Seiten des Rabbiners der isr. Religionsgesellschaft erhalten, sondern entschied dahin, daß der jüdische Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten künftig nicht mehr obligatorisch sein solle. Wir begrüßten auch diese Verfügung als eine Erlösung. Seitdem wird der

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