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Der Israelit · 1877-01-10 · Heft 2 (10.1.1877) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 2 (10.1.1877)
Date
1877-01-10
Page
– (sequence 10)
Language
German
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30 Herr T. selbst Gevatter stand), sondern allerdings übernatürlich, und es ist dies durchaus keine Selbsttäuschung, wie Herr T. meint, um sich die Erklärung der Wunder leicht zu machen. Der Ausdruck sagt, daß dies Erscheinungen sind, die nicht mit den bestehenden Naturgesetzen in Einklang zu bringen sind, daher von dem Dasein eines Wescns zeugen, das, wie der in *nw 's bemerkt, ddh rwa allmächtig, die Welt beaufsichtigend, die Zukunft voraus wissend, ist, und das ist der Kernpunkt der nmv, sich Gott nicht als in der Welt aufgegangen, nur als Weltseele zu denken, sondern als ein persönliches Wesen darüber stehend und sie beherrschend. Endlich verweisen wir Herrn T. noch guf die Erklärung des p"cn am Ende von ns"s, woraus er gar Manches lernen kann, was selbst einem Rabbiner zum Nutz und Frommen gereicht, die mit den Worten beginnt: rum misD dj/bu nnjn, besonders die Stelle: 'Vyb ~in bss nsioi ro« nipp a? rDwpn o is^nsn1? iso1? ns pnns n8i .... isc in ytcn 8s ‘'pbn nJiDN und damit Gott befohlen! Hamburg, im Tecember 1876. Zeitungsnachrichten Sf Correspondenzen. Deutschland. Fürth, 28. Dec. Wie vor einiger Zeit mitgetheilt, hatte die Kreis-Regierung einem von der hiesigen Gemeinde-Vertretung für eine erledigte Lehr-Stelle an der confeisionell gemischten Volksschule präsentirten Lehrer israelitischer Confession die Bestätigung versagt. Nachdem das Cultus-Ministeri'im die gegen diesen Beschluß erhobene Beschwerde abgewiesen hatte, erhob der Magistrat Remonstration, welche setzt vom Ministerium ebenfalls abschlägig beschieden wurde. Gleichzeitig wurde der Magistrat aufgefordert, einen andern, einer der christlichen Konfessionen angehörenden Lehrer zu präsentiren. (Nbg. Korr.) Berlin, 7. Dec. Hiesige Blätter bringen nachstehende Mittheilung, die für die Cultusbeamten der jüdischen Gemeinden von großem Jntresse ist. Personen des Beurlaubtenstandes, welche ein geistliches Amt in einer mit Corporationsrechten innerhalb des Reichsgebiets bestehenden Religionsgesellschaft bekleiden, dürfen, nach den bestehenden Gesetzen, für den Fall der Einberufung zur Reserve, Land- und Seewehr mit Unabkömmlichkeitsattesten versehen werden, wenn ihre Stellen, selbst vorübergehend, nicht offen gelassen werden können und eine geeignete Vertretung nicht möglich zu machen ist. Mit Bezug hierauf ist von dem Minister der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten in Einverständniß mit dem Kriegsminister angeordnet worden, daß diese Atteste bei dem Oberpräsidenten nachzusuchen und von demselben geeigneten Falls zu ertheilen sind. Etwaige Anträge auf Zurückstellung sind fortan alljährlich zweimal zur bestimmten Zeit durch Vermittlung der Vorgesetzten Amtsbehörde dem Oberpräsidenten der Provinz einzureichen, doch kann die Berücksichtigung außerterminlich gestellter Anträge nur ausnahmsweise ftattsinden und eS muß jedes Gesuch um Zurückstellung im Augenblick der Einberufung als unzulässig betrachtet werden. Frankfurt, 25. Dec. Heute fand d'e ordentliche Generalversammlung der isr. Religionsgesellschaft statt. Dieselbe war sehr zahlreich besucht. Der Vorsitzende des Vorstands Herr B- Roos erstattete den Jahresbericht, der sehr interestante Daten enthält. Die Einnahmen beliefen sich auf ca 126,000 Mark. Die Ausgaben auf 113,000 Mark — so daß sich ein Ueberschuß von ca. 13,00.) Mark ergab. Außerdem waren namhafte Geschenke für einzelne Zwecke sowie verschiedene Candelaber und sonstige Ausschmückungsgegenstände der Synagoge gewidmet worden. Die Institute der Religionsgesellschast erfreuen sich der besten Fortentwickelung, ihre Unterrichtsanstalten werden von 500 Schülern und Schülerinnen besucht, für ihre Fleischhallen werden etwa 1300 Ochsen geschlachtet, während die Stadt nach dem Jahresbericht des Herrn Oberbürgermeisters nur ca. 10500 consumirte, die Religions ieseUschaft hatte demnach den achten Theil des ganzen städtischen Bedarfs Es wurde sodann zu den Wahlen geschütten. Aus dem Vorstande hatte dem Dienstalter nach Herr Benj. Roos auszutreten, welcher durch das Ausschußmitglied Herrn Emanuel Schwarzschild ersetzt wurde. In den Ausschuß wurde an die Stelle des Letzteren und der dem Dienstalter nach ausscheidenden HH. I. Weiller und Selig Goldschmidt die HH. Benj. Roos, G- Zunz und W. Hackenbruch gewühlt. Es muß noch hinzugefügt werden, daß Wiederwahlen durch die Statuten ausgeschlossen sind. Diese Wahlen hatten schon deßhalb eine große Wichtigkeit, weil von der Gegenpartei alle Anstrengungen gemacht worden waren, ihre Candidaten durchzusetzen. Es waren Wahlcirculare mit Stimmzetteln versandt, es war eine Versammlung gehalten und in jeder Weise agitirt worden, dennoch wurden die Candidaten der Verwaltung mit großer

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