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Der Israelit · 1877-01-10 · Heft 2 (10.1.1877) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 2 (10.1.1877)
Date
1877-01-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
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25 Nikolsbitrg im Jan. Wie aus einer früheren Mittheilung in diesen geschätzten Blättern bekannt, ist das ehemalige freundschaftliche Verhältniß zwischen unserem Rabbiner, Hrn. Dr. Feuchtwang und dem Rabbinats-Assessor Hrn. M. L. Kohn. gelöst, und stehen die beiden Herren auf gespanntem Fuße zu einander. Doch hegten wir noch immer die Hoffnung, daß dieselben im Laufe der Zeit sich wieder einigen und in Eintracht und Uebereinstimmung, wie es ihre Stellung und die Interessen der Gemeinde erfordern, gemeinsam zum Wohle der Gemeinde wirken. Zu unserem aufrichtigen Bedauern fedoch ist durch einehalachische Entscheidung des Rabbiners die zwischen ihm und Herrn Kohn bestehende Kluft noch erweitert und unsere Hoffnung auf ihre Wiedervereinigung fast vernichtet worden. Der Herr Rabbiner gestattete nämlich die Verehelichung einer v*ün npro, deren Kind erst 15 Monate alt ist. Hr. M. L. Kohn als gewiegter Halachist anerkannt, stellte ihm vor, daß viele Kapazitäten der Halacha in ihren Refponsen sich dahin äußern, es könne von der festgesetzten Frist von 24 Monaten nicht abgegangen werden; auch Herr Rabbiner Hirsch in Frankfurt erklärte in seinem von Herrn Kohn eingeholten Gutachten, in vollkommener Uebereinstimmung mit diesem und unter Anerkennung der Richtigkeit seiner Begründung, die fragliche Trauung für unzulässig. Der Herr Rabbiner achtete jedoch nicht darauf und erlaubte wie angegeben, der betreffenden Frau die Wiederverheirathung. Natürlicherweise ist solches Vorgehen nicht geeignet, eine Verständigung und Vereinigung zwischen den zwei religiösen Stützen unserer Gemeinde herbeizuführen. R h tu ä ii i e n. Bukarest. Zu derselben Zeit, da die Rumänen auf der Konferenz die Fürsprache der Garantiemächte in Anspruch nehmen, um ihre zum Theil gut begründeten Forderungen gegenüber der Türkei durchzusetzen, wagen sie es,' daheim eine Jndenhctze in Scene zu setzen, wie sie selbst in Rumänien unerhört ist. Der Thatbestand ist folgender. Der Präfect des Districts Vaslui, in der oberen Moldau, hat Befehl ertheilt, daß alle diejenigen, w.lche dem Ruralpolizeigesetze gemäß nicht im Besitze Der Autorisation seitens des Gemeinderathes, in der Kommune wohnen zu dürfen, sind, ihren Wohnort verlassen müssen, respective daraus werden vertrieben werden. Drei Tage ist die Galgenfrist zur Erlangung der Autorisation, d. h. zur Vorbereitung für die Auswanderung. Ueber die Ausführung des barbarischen Befehls telegraphirt man dem „Pest. Lld." aus Bukarest vom 1. Januar: „Hier treffen täglich hunderte von jüdischen Familien ein, die von dem Präfekten Neron Lupseku in Vaslui eigenhändisch barbarisch mißhandelt wurden und unter Zurücklassung ihrer Habseligkeiten ihre Heimstätte verlassen mußten. Ihre flehentlichen Bitten, ihre Habe in den Wohnungen nur so lange zu dulden, bis es ihnen möglich würde, dieselben wegführen zu lassen, wurde run> weg abgeschlagen, ja die Wohnungen wurden gewaltsam erbrochen, die Mobilien auf die Gasse geworfen. Die andersgläubige Bevölkerung betrachtet das Eigenthum der vertriebenen jüdischen Familien als herrenloses Gut und plündert dasselbe als willkommene Beute. Die heimathlosen, ihres Vermögens beraubten Greise, Weiber und Kinder bieten, namentlich in dieser rauhen Jahreszeit. einen wahrhaft herzzerreißenden Anblick. Das hiesige Ministerium will die Klagen der Armen gar nicht anhören, das österreichische Konsulat hält dieselben, wie gewöhnlich, mit Vertröstungen hin. Sehr viele der Ausgewiesenen sind österreichischungarische Unterthanen. Nach anderen Berichten dagegen hat Graf Andrassy bereits die E'nllitung der nothwendigen Schritte angeordnet und namentlich Dem Konsulate aufgetragen! für die einstweilige Unterbringung der Verjagten und Mißhandelten zu sorgen. Hoffentlich werden die übrigen Mächte keinen Augenblick zögern, ihren Einfluß gegen das schmachvolle Treiben der rumänischen Regierung geltend zu machen. Griechenland. Co?fu. Den 15. Oct. v. I. fand dahier eine große Volksversammlung statt. Sie wurde vom griechischen Erzbischof, Herrn Carcatio, präsidirt; zu dessen Rechten befand sich der Oberrabbiner, Herr Levi und zu seiner Linken der Syndicus der Stadt. Die Gegenwart unseres Rabbiners, welcher in Gala erschienen war, erregte bei den Anwesenden eine angenehme Sensation, und die griechischen Zeitungen haben mit besonderem Lobe von diesem Akte religiöser Toleranz geschrieben. Wir selbst erkennen mit Dankbarkeit die edlen Gesinnungen der griechischen Regierung und ihrer Beamten an und drücken unsere Freude darüber aus, daß bei jedem öffentlichen Feste der Führer der jüdischen Gemeinde einen Ehrenplatz neben dem Kirchenfürsten einnimmt. (Cour JSr.

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