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Der Israelit · 1877-01-10 · Heft 2 (10.1.1877) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 2 (10.1.1877)
Date
1877-01-10
Page
– (sequence 3)
Language
German
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23 erkrankten Staatsanwalts. Derselbe hat während der letzten Schwurgerichtsperiode sich seiner schwierigen Aufgabe mit großer Gewandtheit entledigt. (Jsr. Wchsch.) Frankfurt a. M. im Jan. Der Vorstand der isr. Religionsgesellschaft hat an die Mitglieder der von ihm vertretenen Gesellschaft das nachstehende Circular gerichtet: Nach § 2 der Statuten unserer Religionsgesellschaft hat dieselbe die Aufgabe, die für Thora, Abodah und Gemiluth Chassadim erforderlichen Anstalten herzustellen und zu erhalten. „Für die zu den Anstalten der Gemiluth Chassadim gehörige Herstellung und Unterhaltung eines Friedhofs lag bis jetzt ein Bedürfniß nicht vor. Nachdem jedoch der Austritt aus der Gemeinde für unsere Mitglieder zu einer religiösen Gewissenspflicht geworden, und der Gemeindevorstand durch Schreiben vom 13. d. M. den Mitgenuß der Gemeindeanstalte.l den ausgetretenen Mitgliedern selbst geuen einen entsprechenden Jahresbeitrag wiederholt versagt hat, ist auch ein eigener Friedhof, wie überhaupt das Begräbnißwesen, in den Kreis derjenigen Anstalten getreten, deren Herstellung und Unterhaltung die Aufgabe unserer Religionsgesellschaft bilden. „§ 14, Pos. t, und o, unserer Statuten überträgt dem Vorstande in Gemeinschaft mit dem Ausschüsse das Recht der Begründung neuer Anstalten und des Erwerbes von Grundeigenthum, und mußten es daher der Vorstand und Ausschuß als ihre dringende Verpflichtung erkennen, die zur Herstellung eines Friedhofes, und damit zur Vervollständigung der unserer Religionsgesellschaft obliegenden Institutionen, erforderlichen Schritte zu thun. „Wir beehren uns nunmehr Ihnen die ergebene Mittheilung zu machen, daß uns durch Rescript vom 29. d. von Seiten des k. Polizei- Präsidiums, unter Genehmigung der k. Regierung zu Wiesbaden, die Concession zur Errichtung eines eigenen Friedhofes geworden, und haben wir zur Herstellung eines solchen das an den jüdischen Friedhof anstoßende Grundstück Gewann VI, Nr. 109, erworben." „Der Kaufpreis des Grundstückes ist inanerkennenswerther Opferwilligkeit durch freiwillige Beiträge seitens eines Theiles unserer Mitglieder gedeckt worden. Indem wir denselben hierdurch unsern wärmsten Dank aussprechen, erklären wir uns zur Empfangnahme von Beiträgen zu den Herstellungskosten gerne bereit. „Wir werden die Instandsetzung des erworbenen Platzes für seine Bestimmung möglichst be- » schleunigen und ein Regulativ für diese Anstalt den Statuten gemäß feststellen." Crefeld, 5. Jan. Veranlaßt durch den von hier datirten Artikel gegen unsern Oberrabbiner Herrn vr. Horowitz in Nr. 51 dieser Zeitung, circulirt in hiesiger Gemeinde eine Ergebenheitsi Adresse an denselben, die bis heute bereits beinahe! 1()0 Unterschriften zählt und die Namen fast! sämmtlicher angeseheneren Gemeindemitglieder entj hält. I j Cöthen. Am 17. Novbr. feierte einer unsej rer geachtesten Mitbürger, der seit 1839 in hiej siger Stadt wohnende Kaufmann I. H. Meyer j und dessen Ehefrau in aller Stille das frohe Fest! der goldenen Hochzeit. Zu Ehren und zum An-! denken an diesen Festtag hat der Sohn derselben, der gegenwärtige Inhaber des Geschäfts, den edj len Gedanken gefaßt, Hierselbst eine milde Stiftung zu errichten, welche den Zweck hat, sittlich unbe-! scholtenen, hierorts heimathsberechtigten armen j Wittwen und älteren ledigen Frauenspersonen, ■ ohne Unterschied der Religion, jedoch mit vor-! zugsweiser Berücksichtigung der directen Verwandten seiner Familie, unentgeltlich gesunde und j geräumige Wohnungen zu beschaffen. Herr Meyer hat zu diesem Zwecke das Grundstück Ritterstraße; Nr. 6 Hierselbst angekauft, und es werben darin 18 Wohnungen eingerichtet, 14 größere und 4 ' kleinere. Das Haus wird jetzt sofort ausgebaut werden und wie unBmitgetheilt wird, haben heute auch Me beiden in Berlin wohnenden Söhne des Jubelpaares, Max und Isidor Meyer 3000 Mark als Baufonds dem hiesigen Magistrat übergeben. Sobald das Haus eingerichtet ist, wird Hr. Meyer dasselbe unter den in der heute vollzogenen Stiftungsurkunde angegebenen Bedingungen der Stadt Cöthen als Eigenthum überweisen. — Der Banquier Herr Felix Friedheim Hierselbst, dessen Familie seit einer langen Reihe von Jahren bis auf den heutigen Tag in so überreichem Maße ihren«.Wohlthätigkeitssinn bekundet und überall ohne rlnterschied auf das religiöse Bekenntniß helfend eingetreten ist, hat anläßlich des kürzlich erfolgten Todes seiner Ehegattin der Stadt Cöthen ein Capital von 15000 Mark zu einer Stiftung unter dem Namen „Jda Friedheim-Stiftung" überwiesen mit der Bestimmung, daß die Zinsen dieses sicher anzulegenden Capitals alljährlich am 2. November, am Todestage seiner Ehegattin, an 10 bedürftige und würdige Wöchnerinnen der Stadt Cöthen vertheilt werden sollen. Die Verwaltung der Stiftung und Vertheilung der Zinsen geschieht durch ein Curatorium, bestehend aus dem Bürger-

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