Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1877)
- Date
- 1877-01-03
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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XYIII. Jahrgang. Erste Beilage)« Ar. 1 -es Israelit. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Kirf, im Regierungsbezirk Trier, 26. Dec. Vor einiger Zeit erschien an. alle Vorstände des Regierungsbezirks ein Sendschreiben vom Wohllöblichen Vorstande zu Trier, um Anschließung an den so bald als möglich zu besetzenden Rabbinerposten in Trier. Man muß es offen aussprechen, daß in dem Schreiben sehr gute Grundsätze ausgesprochen waren und ein echter, jüdischer Sinn sich zu erkennen gab. Auch in der am 12. d. anberaumten Versammlung zu Saarbrücken wurde nur Rühmliches referirt. Ich möchte deßhalb mein Augenmerk nur auf einen Punkt richten und zwar, daß man CandidaUn, die sich bei der Wahl meldeten und aus dem Breslauer Seminar oder aus dem Geiger'schen Seminar (jetziger Leiter Hr. vr. Levin) hervorgegangen sind, ausschließen möchte. Ich möchte ferner mit der Bitte hervortreten, daß man nur einen Rabbiner engagiren möge, der treu dem wahren Gesetze anhängt, keine Reformen einführt, aber doch zeitgemäße Bildung besitzt. Israeliten! laßt darum nicht die Geldfrage die Hauptfrage sein, es würde nichts schaden, wenn auch der Fond, den wir dazu beitragen, um Etwas erhöht würde. Seid nur in dieser Zeit, welche eine sehr bewegte genannt werden kann, darauf bedacht, daß unser Rabbinatssitz von einem tüchtigen, frommen Manne besetzt wird, der uns allen Achtung einflößt, unter dessen Leitung sich Orthodoxe und Reformisten gerne schaaren, damit für uns ein glücklicheres Zeitalter, für alle unsere religiösen Institutionen und besonders für die Religionsschule (das Fundament des Lebens) bessere Zeiten kommen. Meldeten ja die Herren Vorsteher zu Trier in ihrem Sendschreiben, daß der Rabbinatssitz immer von sehr würdigen Männern bis dahin besetzt gewesen sei; möge er auch fernerhin würdig besetzt werden, und so werden die Wünsche und; Bedingungen, die wir alle möchten und die in Saarbrücken an die Tagesordnung traten, sich realisiren. Zur Abfassung dieses Schreibens treibt mich nur die Sorge für das allgemeine Wohl, da ich natürlich doch keinen Nutzen bei dieser Sache ziehen kann. Wenn darum noch weitere Mittheilungen von anderer Seite gemacht werden würden, j so wird gewiß dieses gesch. Blatt Weiteres gerne aufnehmen. Der isr. Lehrer und Prediger Lind. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. (Ungarn), 24. Dec. Rabbi Akiba Kornitzer hat die auf ihn gefallene Wahl als Rabbiner in unserer Gemeinde aus uns bis jetzt unbekannten Gründen abgelehnt. Frankreich. Paris. Der Entwurf zur Denkschrift über die Lage der Juden im Orient, welche sowohl der Conferenz in Konstantinopel, als auch den Regierungen der Großmächte überreicht werden soll, lautet: „Entwurf einer Denkschrift für die Conferenz zu Constantinopel (Dezember 1876). In den Provinzen der Türkei, deren Verhältnisse die zu Constantinopel vereinigten Mächte mit der ottomanischen Regierung zu ordnen beschäftigt sind, lebt vermischt zwischen den Bewohnern anderer Culte eine bedeutende israelitische Bevölkerung. Diese Israeliten, die seit undenklicher Zeit in der Türkei ansässig sind, haben in diesem Lande während der schlimmsten Epochen der Geschichte eine Zuflucht gegen religiöse Verfolgung, bisweilen die Gunst der Sultane, immer aber die ungestörte Ausübung ihrer Religion gefunden. In diesem Jahrhundert sind sie in allen Acten, die bestimmt waren, die Lage der Christen zu erleichtern, mit inbegriffen gewesen; sowohl in dem Hatti-cherif vom 13. Novbr. 1839, promulgirt durch den Sultan in seinem Palais zu Gulhano in Gegerwart der Vertreter aller Religionen, als in dem Hattihuma'ioum vom Jahre 1856, der auf alle Rajas wie auf alle muselmännische Unterthanen die Maßnahmen ausdehnt, welche erlassen wurden, um ihr Leben, ihre Ehre und ihr Eigenthum zu schützen und ihnen eine rechtliche Stellung, wie sie der Fortschritt unseres Jahrhunderts derCivilation erheischt. Der ottomanische Civilcodex proklamirt Gleichheit vor dem Gesetz für Jedermann ohne Unterschied des Namens oder Glaubens, bewilligt allen ottomanischen Unterthanen den Vollgenuß der bürgerlichen Rechte und erklärt sie für zulässig zu allen öffentlichen Aemtern. Die Israeliten, welche es als Ehrensache ansehen, in der Türkei nicht wie anderwärts unter ihrer gesetzlichen Stellung zu stehen, machen für