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Der Israelit · 1876-12-20 · Heft 51 (20.12.1876) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 51 (20.12.1876)
Date
1876-12-20
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1174 „Meth Mizwa", einen begräbnißlosen Todten, sich in ihm kein Gehör mehr verschaffen und als nichtsbedeutender Trödel bei Seite geschoben werden könnte? Eine der Beerdigung entbehrende Leiche ist ein solcher Nothschrei an das jüdische Pflichtgefühl; dieses gibt der unbeerdigten Leiche einen solchen religiösen Rechtsanspruch an die Fürsorge eines jeden Juden und an die Gewährung einer jüdischen Begräbnißstätte, daß. wo eine Leiche unbestattet liegt. Keiner eine Mizwa.üben, Keiner seinem Geschäfte nachgehen darf, bevor der Leiche ihr jüdisches Recht geworden. Ein Verstorbener, dem das staatliche Gesetz jedes juridische Recht an jedem jüdischen Begräbnißplatz abgesprochen, gewönne eben in demselben Augenblick als wahrste „Pflicht-Leicheden höchsten, unverlierbarsten religiösen Rechtsanspruch auf den jüdischen Begräbnißplaß des Ortes. Sollte aber in einem Gemeindekreise so die letzte Ader jüdischer Pflichtgesinnung unterbunden sein, daß selbst Meth Mizwa, dieser lauteste Ausspruch jüdischer Humanitätspflicht, des wahrsten Cheßev schel Emeth, kein Verständnitz und keine Beachtung mehr fände, vielmehr zum Stellvertreter des bisherigen Fiskalzwanges herabgewürdigt würde, dann freilich — wäre es erst recht Pflicht, auszutreten; und für dasUebrige walte Gott." Zeitungsnachrichten & Correfpondenzen. Deutschland. Mainz, 12. Dezember. Nachstehende „Erklärung" geht uns von den Israel. Gemeindeältesten zu Cassel unter Bezugnahme auf das Preß- Gesetz zu; wiewohl dieselbe eine thatsächliche Berichtigung nicht enthält, sind wir doch gern bereit, auch der andern Partei das Wort zu gönnen. Die Erklärung lautet: ,,Jn Nr. 47 des „Israelit" vom 22. Novbr. befindet sich ein von den hiesigen Herren Juda . Goldberg und Henle Hahn Unterzeichneter Artikel, welcher als Antwort auf eine Berichtigung des Herrn Landrabbiner vr. Adler in der „Jsr. Wochenschr." die Thätigkeit und den Charakter des Letzteren auf das Heftigste angreift. Eine hieran geknüpfte längere Betrachtung der Redaction verschärft diesen Angriff und dehnt denselben auf die Verhältnisse in den hessischen Gemeinden überhaupt aus. Wir haben hierauf Folgendes zu erklären : „Die in beiden Artikeln enthaltene Schilderung der Wirksamkeit des Herrn Dr. Adler entspricht, soweit dies unsere Gemeinde angeht, nicht den thatsächlichen Verhältnissen. „In Uebereinstimmung mit Herrn vr. Adler constatiren wir, daß die ritualen Einrichtungen in unserer Gemeinde den Mitgliedern der verschiedenen Richtungen gestatten, ihren religiösen Ueberzeugungen nach zu leben.*) Herr Henle Hahn hat auf diesbezügliche Vorstellungen uns die freimüthige Erklärung abgegeben, daß er, als ihm fraglicher Artikel zur Unterschrift vorgelegt wurde, die demselben zu Grunde gelegte Berichtigung des Herrn vr. Adler nicht selbst gelesen, sondern nur auszügliche Mittheilungen daraus erhalten habe. Nach Durchlesung der Letzteren hat Herr Hahn seine Unterschrift durch ein uns übergebenes Dokument zurückgezogen.** ***)) Herr Goldberg hat uns die mündliche Erklärung abgegeben, daß er es bedauere, den Artikel unterschrieben zu haben, aber seine Unterschrift nicht zurückziehen könne. Einem der Unterzeichneten hat derselbe zugleich als Verfasser und Veranlasser des Schriftstückes denHerrn vr. Ehrmann genannt. Es erübrigt uns demnach nur noch, zu erklären, daß dieser von Herrn vr. Ehrmann veranlagte und von der Redaction des „Israelit" ausdrücklich mit Freude begrüßte Angriff auf den Frieden in unserer Gemeinde nur dies eine Resultat gehabt hat, die Einmüthigkeit, welche von jeher in unserer Gemeinde bestanden hat, noch mehr zu befestigen. ** ) Wir bitten alle Redaktionen jüdischer Zeitungen, welche in dieser Angelegenheit Mittheilungen gebracht haben, vorstehende Erklärung zu veröffentlichen. Cassel, den 11. Dezember 1876. Die Gemeinde - Aeltesten; A.Lotthilft. H.Rubensohn. VictorHahn. *) An in. der Red.: Wir machen die verehrlichen Einsender darauf aufmerksam, daß diese Berichtigung eine thatsächliche nicht ist. Zum Leben nach seiner religiösen Ucberzeugung gehört für den gcsetzestrcuen Juden, daß er Gelegenheit habe, Gillscheidung für casuistische Fragen zu finden. Sack er sich diese Entscheidung bei Herrn ])r. A. holen, der in den L-ynoden für Abschaffung eines göttlichen Gesetzes stimmte, der „eingestandener Maßen" den Sabbat entweiht? Soll er den übrigen Institutionen vertrauen, die unter Leitung eines solchen Rabbinen stehen? **) Daß die Herren Einsender durch eine solche Darlegung den Herrn Hahn öffentlich beschämen und dadurch eine große Sünde begehen, davon scheinen sie keine Ahnung zu haben^R ed. ***) Freilich, dieser Friedhofs-Friede, dieser Tobten-Schlaf! Da regen sich zwei — % 'st, stört dock den Todcsschlummer nicht! Ein Mathatias, der die Götzcnaltärc umwarf, und mit Söhnen, Briidern und Freunden eher Alles aufgav als die Religion der Bäter — sckeint in der ehemaligen Residenz des Kurfürsten von Hessen nicht zu siiiden zu sein! — Doch Geduld, auch für die Schläfer in Cassel wird noch der Weckruf ertönen! „iSv rw->mv? Wächter, welche Stunde der Nacht? ipu f>r>n, es naht der Morgen!" — Red.

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