Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 49 (6.12.1876)
- Date
- 1876-12-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1120 verbrüchlichen Verpflichtungskraft der auf Bibel und Tradition beruhenden jüdischen Religionsgesetze. Die Neologie leugnet diese Verpflichtungskraft. Ist daher' die Orthodoxie eine Wahrheit, so ist die Neologie eine Lüge. Ist die Neologie Wahrheit, so ist die Orthodoxie eine Lüge. Es sind dies Gegensätze, die wie Ja und Nein sich einander gegenüberstehen, die mani unmöglich zu gleicher Zeit bekennen kann, ohne mit beiden — Spiel zu treiben. Ein sich orthodox nennender und orthodox lebender Jude, der zugleich freiwillig einer neologen Reformgemeinde angehört, verleugnet mit dieser Hörigkeit den Ernst und die Wahrheit seines Namens und Lebens. Er spricht damit aus, daß die Leugnung und Höhnung des Gesetzes eben so vor Gott bestehe wie die Heilighaltung desselben. Es wäre dasselbe Spiel, wie wenn ein Jude sich taufen und doch in seinem Leben die jüdischen Religionsschriften fortbeachten würde. So gewiß ein Solcher mit Christenthum und Judenthum zugleich ein frevelhaftes Spiel treiben würde, so gewiß würde ein sich freiwillig zur Regormgemeinde bekennender, orthodox sich nennender Jude mit dem Judenthum in jeglicher Gestalt — spielen. „Nichts als dasselbe Spiel, nur noch in gesteigertem Maße, weil grundsatzähnlicher ausgesprochen, bedeutete das Project, «bas von einer Nachbargemeindc verlautet, innerhalb der Einen Synagogengemeinde Kultus und Schule mit gleicher Berechtigung neben einander für Neologie und Orthodoxie zu errichten und zu pstegen. Nur Gedankenlose und Diejenigen, denen alles Religiöse zu nichtsbedeutender Form und jeweiliger Geschmackssache herabgesunken ist, können derartigen Zwittergestaltungen das Wort reden und sich an ihnen betheiligen. Derjenige, dem Wahrhaftigkeit und Ernst vor Gott und Welt als die unveräußerliche Basis alles Religiösen gilt, dem diese religiöse Wahrhaftigkeit und diesen religiösen Ernst sich und seinen Kindern zu erhalten die angelegentlichste Gewissenssache bildet, der sieht in jeder solchen Zusammenkoppelung^ sich gegenseitig verneinender religiöser Gegensätze bereits in beklagenswerther Weise jeden Ernst religiösen Denkens und Wollens begraben. „Wollte man aber, wie d'es auch schon zur Sprache gekommen sein soll, um das Verbleiben der verschiedensten religiösen Richtungen innerhalb derselben moralisch möglich zu machen, die Synagogengemeinde ihres synagozalen Charakters völlig entkleiden, Cultus und Schule von der Gemeindeverwaltung gänzlich ausscherden und dieselben, deren Gründung, Unterhaltung und Verwaltung von der Gemeinde gesonderten Verbänden überlassen, so daß der Gemeinde-Gemeinschaft nur Angelegenheiten rein Humanitären, nichtreligiösen Charakters verblieben — so wäre dies doch auf den ersten Blick ein völlig todtgebocener Gedanke. „Es gibt nur zwei Arten von Gemeinden: politische und religiöse. Vor der politischen Emancipation der Juden trugen jüdische Gemeinden hier und da auch wohl einen gemischten, politischen und religiösen Charakter. Seit der politischen Gleichstellung der Juden gibt es nur noch jüdische Religionsgemeinschaften, Synagogengemeinden. In jeder bürgerlichen Beziehung geht der Jude in die große bürgerliche und staatsbürgerliche Gemeinsamkeit seines Ortes und seines Landes aus. In der Thai kennt auch das Gesetz nur jüdische Religionsgemeinden, Synagogeugemeinden. Eine Synagogengemeinde aber ohne Cultus und Schule ist ein leerer Schall, und für eine jüdische politische Gemeinde hat gottlob die Gesetzgebung keine Stelle mehr. Wer das Wiederentstehen jüdischer polit. Gemeinden heraufbeschwören wollte, würfe, soweit an ihm liegt, die Juden wieder zurück in die alte Nacht bürgerlicher Aechtung. Was bleibt also dem einfachen, aufrichtigen, sich seiner Pflicht bewußten orthodoxen Juden, den das Gesetz vom 28. Juli 1876 endlich von der Zwangshörigkeit zur Reformgemeinde befreit hat, übrig — als einfach auszutreten? Wie kann er sich die seinem Gotte, seinem Gewissen, sich und seinen Kindern schuldige Wahrhaftigkeit und Klarheit in religiösen Dingen retten, als durch diesen Austritt? Und was hat denn dieser Schritt für eine solche erschreckende Ungeheuerlichkeit? Was bedeuten alle die entgegengehaltenen Bedenken, wären sie selbst so völlig wahr, wie sie es eben nicht sind, wie sie, vom Lichte der Wahrheit beleuchtet, eben nur als Gespenster und Mausefallen sich entpuppen, erfunden und in Umlauf gebracht um Kinder zu schrecken und schwache Gemüther zu fangen — was bedeuten alle diese Bedenken gegen den unvergleichlich hohen Ernst der Sache, um die es sich handelt? Wie? L>oll ich einst nach meinem Ableben meinen Kindern nur in dem zweifelhaften Lichte religiöser Unentschiedenheit erscheinen, sollen sie, angelockt von den Reizen einer laxen Neologie,- hintaumelnd zu ihren Verirrungen, an meinem Grabe sich sagen können: Unser Vater hat freilich als orthodoxer Jude gelebt, hat sich sogar zu einer orthodoxen Religionsgesellschaft gehalten, allein es muß doch auch die Neologie ihni nicht als etwas Verwerfliches, etwas ganz Unberechtigtes erschienen sein, denn er hat sich doch freiwillig als Mitglied zur Reformgemeinde gezählt; gehen wir daher zu den Wegen der Neologie über, so thun wir ja Nichts, was sein Andenken schändet, Nichts,