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Der Israelit · 1876-11-29 · Heft 48 (29.11.1876) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 48 (29.11.1876)
Date
1876-11-29
Page
– (sequence 6)
Language
German
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1098 Recht dieser Anstalten Vorbehalten, sowie daß solche auf religiöser Grundlage erhalten bleiben: denn sonst wäre es kein Zusammenwirken, unser Beitrag wäre vielmehr ein Geschenk, was keinesfalls der Würde der Gemeinde entspräche. Wenn Ihnen aber Ihre Berechtigung zweifelhaft erscheint, die, wie Sie sagen, nur für Gemeindemitglieder bestimmten Gemeindeanstalten auch Nichtmilgliedern zu öffnen, so haben wir darauf zu erwidern, daß dies jederzeit geschehen ist, nur mit dem Unterschiede, daß Nichtmitglieder in manchen Fällen mehr, in anderen auch weniger oder Nichts zu zahlen hatten. Wohl aber erscheint uns Ihre Berechtigung zweifelhaft, ein Anerbieten wie das unsere so ohne Weiteres abzulehnen. — Sie wollen uns einen Theil unserer Beiträge Nachlassen; wir bringen Ihnen einen anderen Theil in bereitwilligster Weise entgegen, und Sie sollten Anstand nehmen, ihn anzunehmrn einer Form halber, die wir aus den Ihnen entwickelten Gründen nicht umgehen können! Sie wollen Mitglieder schaffen, welche nicht die gleichen Pflichten haben, aber doch die gleichen Rechte genießen, und sollten nicht berechtigt sein, die eventuelle Mitbenützung einzelner Anstalten zu gestatten gegen einen ausreichenden Jahresbeitrag, und auf diese Weise eine Gemeinschaft, um die eS uns Allen zu thun ift, aufrecht zu erhalten! Sollte Ihr Bedenken gegen die Form in der Befürchtung liegen, daß unser formeller Austritt auch von solchen Gemeindemitgliedern Nachahmung finden könnte, welche nur finanzielle Zwecke im Auge haben, jo geben wir Ihnen zu erwägen, daß unser Vorgehen keine völlige Lossagung bezweckt, von finanziellen Motiven frei ist und daher mit solchen Motiven nicht verwechselt werden kann. Nur die Ablehnung unserer Vorschläge macht unseren Austritt zu einem vollständigen. Wir glauben, Ihnen den Nachweis geführt zu haben, daß in unseren Vorschlägen Nichts für Sie Unannehmbares liegt; daß unser Austritt nur die Erklärung enthält, daß wir uns auch formell von Ihrem Cultus und Ihrer Lehre, von Synagogen «nd Schule lossagen, nachdem dies thalsächlich schon längst geschehen. Durch unsere gleichzeitigen Anträge erklären wir aber, daß wir noch eizz Band in Bezug auf alle diejenigen Angelegenheiten erhalten wollen, in welchen wir mit Ihnen übereinstimmen, daß wir, wenn auch keinen Gemeindeverband, so doch ein Gemeinschaftsband mit Ihnen erhalten und daß wir zu diesem Zwecke jedes mit unserer religiösen Ueberzeugung verträgliche Entgegenkommen bethätigen wollen. Wir haben Ihnen hierdurch die Hand gereicht; wir bitten Sie, dieselbe nicht zurückzuweisen und die Gemeinde nicht über die Gemeinschaft zu stellen. Wenn Sie aber dennoch auf Ihrer Ablehnung beharren sollten, so müssen wir die Verantwortung für die dadurch herbeigeführte vollständige Trennung Ihnen überlassen. Demgemäß beantragen wir: Denjenigen aus der Gemeinde austretenden Mitgliedern, welche sich dem Gemeindevorstande gegenüber verpflichten, einen näher zu bestimmenden Beitrag zu den humanitären Anstalten der Gemeinde (Hospital, Friedhof und etwa sonst noch zu schaffenden Wohlthätigkeits-Jnstitutionen) unter der Voraussetzung zu bezahlen^ daß diese Anstalten und Institutionen auf dem religiösen Standpunkte erhalten bleiben resp. hergestellt werden, die Mitbenutzung dieser Anstalten und Institutionen in gleicher Weise wie den Mitgliedern zu gestatten nnd zur Festsetzung der näheren Bestimmungen mit uns in Verhandlung zu treten. Hochachtungsvoll gez. Em. Schwarzschild, gez. Th. Hamburger. Daran schließen wir die Mittheilung der „Franks. Ztg."» daß der Vorstand der israel. Gemeinde nunmehr beschlossen habe, die Rechnungen über Gottesdienst der Hauptsynagoge und die Real- Schule der Gemeinde ganz zu trennen und die Mitglieder der orthodoxen Religionszesellschaft von der Beitragspflicht hierzu zu befreien; Hospital und Friedhof sollen in ritueller Weise fortgeführt und Mitglieder der Religionsgesellschaft, welche in der Gemeinde verblieben sind, in deren Verwaltung deputirt werden. Hiermit ist also die Uebereinkunft der Vertrauensmänner beider Parteien perfect geworden. Wiesbaden, 26. Nov. Dem Vernehmen nach soll die Königl. Regierung zu Wiesbaden den aus der israel. Gemeinde Austretenden das Recht zur ferneren Benützung des israel. Todtenhofes absprechen, während, wie bereits gemeldet, das Königliche Landrathamt und die Königl. Polizeidirection den ferner» Gebrauch hatten gestatten wollen. — Diese Entscheidung der Königl. Regierung wird aber nunmehr den Mitgliedern der israel. Religionsgesellschaft keine Verlegenheiten bereiten, da der löbliche Gemeinderath hiesiger Stadt in ebenso liberaler wie toleranter Weise und im Sinne der städtischen Bevölkerung die Genehmigung ertheilt hat, einen nach jüdischer Vorschrift einzurichtenden Theil des zum Friedhofe

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