Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 48 (29.11.1876)
- Date
- 1876-11-29
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1097 terung unserer Anträge und für die uns gemachten Vorschläge unseren Dank auszusprechen. In einer baulichen Erweiterung des Compostell- SaaleS und in der Errichtung einer rituellen Bade- Anstalt vermögen wir jedoch eine Beseitigung tut» serer religiösen Bedenken nicht zu finden; solche gelten vielmehr dem Reformgottesdienste in der Hauptsynagoge der Gemeinde, durch welchen wichtige Glaubenslehren verneint werden, sowie der den gleichen Principien geweihten Kanzel und der Schule der Gemeinde. Unsere religiöse Ueberzeugung gestattet uns nicht, durch fernere freiwillige Gemeindeangehörigkeit die Mitverantwortlichkeit hierfür zu tragen. Nach den jetzt giltigen gesetzlichen Bestimmungen kann solche durch den uns proponirten Nachlaß eines dem Verhältnisse deS Aufwands für den Cultus und den Religionsunterricht der Schule entsprechenden Theils unserer Steuer nicht von uns abgelehnt werden. Durch eine Unterlassung des Austritts würden wir geradezu eine Billigung jener Verneinungen aussprechen. Wenn wir demnach, bei aller Bereitwilligkeit Ihnen entgegenzukommen, die uns vorgeschlagene Grundlage einer Vereinigung nicht anzunehmen im Stande sind, so wollen wir doch nicht verfehlen, unsere schon früher gestellten Anträge näher zu entwickeln und zu begründen, in der Hoffnung, daß solche dadurch als eine nicht zu verwerfende Basis einer Unterhandlung befunden werden mögen. Wir geben uns dieser Hoffnung um so mehr hin, als die Ablehnung Ihrem geehrten Schreiben zufolge weniger Ihrem Willen, als formellen Bedenken entsprungen ist. Wir vermögen den Frieden zwischen unseren Glaubensgenossen nicht von der Mitgliedschaft der Gemeinde abhängig zu erachten. Wir haben eine viel zu hohe Idee von der dahier herrschenden Aufklärung, als daß wir durch unseren Austritt den Frieden und die Eintracht für gefährdet ansehen sollten. Wohl aber halten wir es für wünschenswerth, daß ein ideelles Band zwischen unseren Glaubensgenossen erhalten bleibe, und hierin stimmen wir vollkommen mit Ihnen überein. Dieses ideelle Band finden wir jedoch in der gemeinsamen Betheiligung an Humanitären Zwecken. Die Herstellung oder vielmehr Aufrechthaltung dieses ideellen Bandes ist der Hweck unserer Vorschläge. Solche laufen jedoch nicht darauf hinaus, uns, wie löblicher Vorstand anzunehmen scheint, materielle Vortheile zu sichern, die wir auf andere Weise nicht erlangen könnten. Alle erforderlichen cultuellen Anstalten besitzen wir vollständig und ausreichend in der Religions- Gesellschaft; wir haben sogar deren Mitbenützung den Gemeindemitgliedern ebenso wie jedem Fremden gestattet, ohne ihnen lästigere oder andere Bedingungen vorzuschreiben als unseren eigenen Mitliedern. Die humanitären Anstalten der Gemeinde eschränken sich unseres Wissens auf Hospital und Friedhof. Das Erstere vermögen wir ebenfalls zu entbehren, da die Georgine Sarah von Rothschild'fche Stiftung uns auf Verlangen alles dasjenige leisten wird, was daS Gemeindehospital den Gemeindemitgliedern leistet. Ein von Seiten des Herrn Baron W. C. ».Rothschild für dasselbe errichteter Neubau, welcher mit allen für diesen Zweck entsprechenden Einrichtungen versehen ist, soll demnächst seiner Bestimmung übergeben werden und wird im Stande sein, auch den weitgehendsten Ansprüchen zu genügen. Der Anspruch auf den Begräbnißplatz bleibt uns mindestens so lange gesetzlich erhalten, als die Stadt keinen coufessionslosen Friedhof besitzt: und sie besitzt gegenwärtig keinen solchen, es steht auch nach unserer Ueberzeugung ein solcher nicht in Aussicht. Auch für den Fall, daß wir uns hierin täuschen sollten, und die Gemeinde wollte die Intoleranz begehen, uns den ihrigen zu verschließen oder exorbitante Bedingungen zu stellen, eine Intoleranz, die dann dem humaneren Vorgehen der Christen Akonfessionellen gegenüber um so schwerer in's Gewicht fiele, würden wir die Kraft und die Mittel besitzen, selbstständig einen eigenen Friedhof zu errichten Durch die Errichtung eines solchen würde jedoch die Trennung über den Tod hinausgedehnt und die Scheidung eine weit schroffere werden. Eine solche Eventualität wäre daher von der Gemeinde so wenig wie von uns anzustreben. Die weiteren dahier bestehenden Wohlthätigkeitsanstalten werden weder aus Gemeindemitteln erhalten, noch sind sie auf Gemeindemitglieder beschränkt. Das Letztere ist wohl bei den „Kranken- Kassen" der Fall; da solche aber in keinem Zusammenhang mit der Gemeindeverwaltung stehen, so kommen auch sie nicht in Betracht. Der einfache Austritt würde demnach ohne irgend nennenswerte Nachtheile für uns sein. Wenn wir dennoch einen Wiederanknüpfungspunkt suchen, so geschieht dies nur deßhalb, um ein ideelles Band herzustellen, und dieses Band finden wir, wie bereits bemerkt, in der Humanitären Wirksamkeit der Gemeinde. Die dieser Wirksamkeit gewidmeten Gemeindeanstalten, jetzt nur aus Hospital und Friedhof bestehend, könnten erforderlichen Falles vermehrt werden. Für die bestehenden, sowie die etwa noch zu gründenden Anstalten dieser Art sind wir und unsere Genossen bereit, nach Verhältniß unserer bisherigen Steuer zur Gemeinde, ja über dieses Verhältniß hinaus, beizutragen. Natürlich müßten wir uns auch das MitbenützungS-