Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 48 (29.11.1876)
- Date
- 1876-11-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447645-2447690--13141-2468996- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1096 verloren. Mögen sich Männer finden, die ihn ersetzen. Ersetzen? Das ist zu viel verlangt; deßhalb wollen wir sagen: Mögen sich Männer finden, die sich bestreben, den großen Verlust weniger suhlbar zu machen. Aeitung-nachrichlen Sf Korrespondenzen. Deutschland. Frankfurt a. M. Zwischen dem Vorstand der isr. Gemeinde und den Herren Em. Schwarzschild und Th. Homburger als Vertreter derjenigen Mitglieder der isr. Religionsgesellschaft, welche ihren Austritt aus der Gemeinde erklärt, hat nachstehende Correspoudenz stattgefunden: Der Vorstand der israel. Gemeinde in Frankfurt am Main an Herrn Emanuel Schwarzschild und Genossen Dahier. Frankfurt a. M., den 25. Nov. 1876. Ihre Zuschrift vom 15. d. ist in gemeinschaftlicher Sitzung des Vorstandes und Ausschusses der israel. Gemeinde zur Vorlage gekommen. Geleitet von dem Bestreben, die Einigkeit unter den Gemeindemitgliedern unb die Einheit des Gemeindeverbandes zu erhalten, sind wir nach eingehender Erörterung des Inhaltes Ihrer Eingabe zu dem Resultate gelangt, daß auf der Basis, welche Sie im Auge haben, eine Verständigung nicht zu erhoffen ist. Sie wollen aus der Gemeinde ausscheiden, aufhören Mitglieder derselben zu sein, gleichwohl aber an einigen Gemeindeanstalten, welche Sie ohne nähere Präcisirung unter dem Ausdrucke „humanitär" zusammenfassen, weiter theilnehmen. — Die Gemeindeanstalten find jedoch gesetzlich lediglich für die Gemeindemitglieder bestimmt und die Gemeinde- Verwaltung würde, auch wenn sie dazu gewillet wäre, nicht einmal berechtigt sein, ausgetretenen Mitgliedern den weiteren Mitgenuß derselben zu gestatten. Wenn auf der Seite derjenigen Mitglieder der Religionsgesellschaft, welche die Eingabe vom 15. d. unterzeichnet haben, der Wunsch und das Bestreben, die humanen Zwecke innerhalb des Gemeindelebens zu befördern, sowie den Frieden und die Eintracht zwischen den hiesigen Israeliten zu erhalten, ebenso lebhaft ist, wie auf Seiten der Gemeindeverwaltung; so bietet sich eine andere, allen zulässigen Rücksichten Rechnung tragende, Basis dar. Die Gemeindeverwaltung hat in den letzten Jahrzehnten auf die religiösen Ansichten der alteren Richtung an der Organisation und Administration der verschiedenen Gemeinde-J»stitute die weitestgehende Rücksicht genommen, namentlich unterhält sie einen streng dem allen Ritus entsprechenden eigenen Gottesdienst im Compostell-Gebäude, dessen durch den vermehrten Besuch gebotene bauliche Vergrößerung in Verbindung mit der Herstellung einer rituellen Badeanstalt sie noch neuerdings beschlossen hat; die Verpflegung der Kranken in dem neu erbauten Hospital, sowie der Gottesdienst in der damit verbundenen Synagoge würde selbst in der Religionsgefellschaft in ritueller Beziehung sicherlich nicht in anderer Weise gehandhabt werden können. Auf dem Friedhöfe und im Beerdigungsweser hat man aber sorglich ferngehalten, was bei Angehörigen Ihrer Richtung hätte Anstoß erregen können. Bei der Steuereinschätzung der Mitglieder der Religionsgesellschaft ist der Umstand, daß diese zu anderen Cultusanstalten beitragen, notorischermaßen stets vollauf beachtet worden. Da ihnen jedoch diese weitgehende Rücksichtnahme nicht genügt und Sie sich, wie aus mehrfachen früheren Auslassungen hervorgeht, hauptsächlich dadurch beschwert erachten, daß die Ausgaben für unseren Cultus und den Religionsunterricht unserer Schule nicht von dem Bedarf auSgefchieden werden, zu welchem Sie mitbeisteuern, so wird sich die Gemeindeverwaltung voraussichtlich auch bereit finden lassen, eine Vereinbarung zu genehmigen, durch welche denjenigen Mitgliedern der Religionsgesellschaft, welche im Gemeindeverbande verbleiben, ein aliquoter Theil des Steuersatzes, entsprechend den Anforderungen der Gemeinde für Cultus und den Religionsunterricht der öffentlichen Gemeindeschule, nachgelassen wird. Wenn dieses Princip auch auf Seiten der Mitglieder der Religionsgesellschaft angenommen wird, so dürften sich die erforderlichen weiteren Modalitäten und entsprechenden Aenderungen in der Organisation der Gemeinde bei allseitigem guten Willen ohne große Schwierigkeit finden lassen. Unter der Voraussetzung, daß Sie auf diesen Gedanken einzugehen gewillet sind, erklären wir uns bereit, auch in mündliche Verhandlungen einzutreten und sehen Ihrer gefälligen Rückaußerung entgegen Achtungsvoll Der Vorstand der israel. Gemeinde. Frankfurt a. M, 6. Nov. 1876. An löblichen Vorstand der israelitischen Gemeinde Dahier. Im Besitze Ihrer geschätzten Zuschrift vom 25. v. M. haben wir Ihnen vor Allem für die Erör-