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Der Israelit · 1876-11-22 · Heft 47 (22.11.1876) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 47 (22.11.1876)
Date
1876-11-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1072 j-.. . r:•. s :: gefährdeten Machthabern der Reform einen Dämpfer aufgesetzt, der schwache Gemüther hie und da bereits irre zu führen im Begriff war und noch ist, aber hier in Wiesbaden klammerten sich die Würdenträger des Zwangsystems nur um so zäher an das morsche Gebäude je mehr sie überzeugt sein mußten, daß dessen Einsturz nur eine Frage der Zeit sei. Das war nun für die Religionsgesellschaft allerdings eine kritische Lage. Die Religionsgesellschaft zu Wiesbaden mit ihrem unermüdlich rastlosen Führer Herrn Rabbiner Or. K a h n '’s hatte durch ihre unablässigen Bemühungen einen sehr hervorragenden mittelbaren Antheil an dem Zustandekommen des Austrittsgesetzes und sollte nun auf diese Weise um die Früchte ihrer vielfachen Bemühungen kommen! Die Gesellschaft wurde nun bei der Regierung vorstellig, wie das jüdische Gesetz ihr die Benützung des Communalfriedhofs, und die Synagogengemeinde im Fall eines Austritts die Benützung des jüdischen Friedhofs unmöglich mache. Die Regierung verlangte hierauf rabbinische Gutachten, daß nach jüdischem Gesetze die Beerdigung ans nichtjüdischen Begräbnißplätzen unzulässig sei, diese trafen sofort von den verschiedensten Seiten ein, woraufhin alsbald die Religions-Gesellschaft folgenden Bescheid vom Königlichen Verwaltungsamt erhielt: Königl. Verwaltungs-Amt Wiesbaden Wiesbaden, den 2Oktober 1876. In Folge Ihrer Eingabe wegen Benützung des hiesigen israelitischen Todtenhofs zur Beerdigung von aus der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde ausgetretenen Juden habe ich mit Königl. Polizei-! Direction hier verhandelt; der Herr Polizei-Director hat hierauf folgende Antwort ertheilt: Für den Fall, daß durch die in Rede stehenden Streitigkeiten es sich ereignen sollte, daß ein jüdischer Todter über die gesetzlich oder die sanitätspolizeuich zulässige Zeit unbeerdigt bleiben sollte, würde ich mich für befugt erachten, die provisorische Beerdigung auf dem bisherigen israel. Todtenhof polizeilich zu erzwingen, indem ich aber ausdrücklich die Erklärung abgeben würde, daß hierdurch den bestehenden Rechten in keiner Weise prajudicirt werden kann. *) Ich setze Sie hiervon ergebenst in Kenntniß. Königliches Verwaltungsamt. Raht, Landrath. *) In diesem Sinne hat vor ca. 7 Jahren auch die Polizei- Behörde in Carlsruhe entschieden, wo die tolerante Reformgemeinde dem verstorbenen Kinde eines kurz zuvor aus dein badischen Judenverbande ausgeschiedenen Mitgliedes der dortigen Religionsgesellschaft die Beerdigung aus dein jüdischen Friedhof Als Curiosum möge noch erwähnt werden, daß die Regierung Herrn Rabbiner Süßkind ebenfalls um ein Gutachten über die Zulässigkeit jüd. Todten auf nichtjüdischen Friedhöfen zu bestatten dringend ersuchte, bis heute aber eine Antwort nicht erhalten hat. Das war für Herrn Rabbiner Süßkind allerdings eine peinliche Anfrage. Ein der Wahrheit gemäßes Gutachten würde den Bestrebungen der Religions-Gesellschaft zu Gute gekommen sein, und zu sagen, es wäre den Juden gestattet, ihre Leichen auf christlichen Friedhöfen zu beerdigen, ging schon deshalb nicht, weil als vor mehreren Jahren irrthümlrcher Weise ein jüd. Mädchen auf dem christlichen Friedhofe eines benachbarten Ortes beerdigt worden war, Herr Rabbiner Süßkind alle Hebel bei der Regierung in Bewegung setzte, und es ermöglichte, daß die Leiche ausgegraben und auf dem jüdischen Friedhofe bestattet wurde. Im Großen und Ganzen kann man den Herren Potentaten der Zwangszemeinde nicht das Zeugniß versagen, daß sie mit allem Eifer durch Nörgeleien und Fußängelchen, die Mitglieder der Religions-Gesellschaft auf diesem nicht mehr ungewöhnlichen Wege, zwingen wollten, wenigstens erst nach dem 15. November ihre Trennung von der alma mater zu vollziehen, um so wenigstens noch für das nächste Jahr den Beitrag der „verlorenen Söhne" einzuheimsen, was aber, — so gerechtfertigt es auch mit Rücksicht auf den leeren Gemeindesäckel erscheint — an dem eminent praktischen Sinn der Austretenden scheiterte. Daß eine Synagogengemeinde, die über 100,000 Gulden Schulden und im Ganzen nur 135 Mitglieder hat, nicht leichten Muthes auf einige 40 Mitglieder der Religions-Gesellschaft verzichtet, ist erklärlich, wenn man zumal erwägt, daß bereits außerdem eine nicht unbeträchtliche Anzahl der höchstbesteuerten Gemeindemitglieder, denen Herr Rabbiner Süßkind und seine Institutionen noch viel zu religiös sind, ihren Austritt ebenfalls aus „religiösen Bedenken" erklärt hat. Die panikartige Bestürzung, die nun in Folge dessen bei den vor einigen Tagen noch allgewaltigen Matadoren der Reformgemeinde Platz gegriffen hat, ist leicht begreiflich. Böse Zungen haben bereits sogar die Eventualität einer Subhastation der goldbekuppelten Orgelsynagoge ernstlich in Erwägung gezogen, was jedoch sicher verfrüht ist. Thatsache ist, daß die Religions-Gesellschaft durch die Austrittserklärung ihrer Mitglieder in versagen wollte. Das Begräbnlß wurde von der Polizei aber füglich mit Gewalt erzwungen. — Kurz darauf legte sich die dortige Religionsgesellschaft einen eigenen Friedhof an.

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