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Der Israelit · 1876-11-15 · Heft 46 (15.11.1876) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 46 (15.11.1876)
Date
1876-11-15
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XVII. Jahrgang. Erste Leilage Nr. 46 -cs Israelit. Leitender Artikel. Pie jüdische Gemeinde ja Bremen. (Schluß.) Ja, um unserer Nachkommen willen müßten wir fest und treu an unseren Heiligthümern festhalten, wenn uns auch sonst gar nichts mehr mit ihnen verbände. Herr L. fühlt das vielleicht Alles und kämpft sicher nicht aus Ueberzeugung in den Reihen der Reform, aber die Sorge um seine Stellung nöthigt ihn vielleicht auf die Seite derer zu treten, die heute die Majorität der Gemeinde bilden! Traurige Verblendung! Wir wollen nicht die naheliegenden Schlüsse auf Ueberzeugung und Charakterfestigkeit ziehen, wir wollen nur fragen, ob der Seelsorger einer jüdischen Gemeinde wirklich auch nur für seinen Leib gesorgt hat, wenn er in dieser Weise dafür gesorgt hat. Es ist eine anerkannte Thatsache, daß die Seelsorgers die in den jüngsten Jahrzehnten allezeit bereit waren, über die Zügellosigkeiten neologer Gemeindevorsteher seither'die Sauction des Gesetzes salbungsvoll auszusprechen, die für jeden Leichtsinn und Abfall wie lächerlich oder verbrecherisch er auch sein mochte, mit ihrem Amen und Placet bei der Hand waren, daß diese Herostraten des jüdischen Heiligthums am allerersten und allerschwersten von den Geistern zu leiden hatten, die sie heraufbeschworen und nun nicht mehr los werden konnten. Wie sollte es auch anders sein! Der Rabbiner und Lehrer einer jüdischen Gemeinde ist ja kein gefirmelter von Glorienschein umflossener mit der Macht zu binden und zu lösen ausgestattcter Priester, er ist nichts als was sein Name sagt: „Lehrer und Interpret des Gesetzes". Von der Autorität, die dieses Gesetz genießt, ist die seiner Vertreter bedingt. Wäre Gottes Wort wirklich etwas, das jede Zeit und in jeder Zeit jeder Gemeindevorsteher nach jeweiligem Belieben umwandeln oder ganz verwerfen dürfte, so sind es die Vertreter dieses Gesetzes ganz gewiß. Ist erst die Außerkraftsetzung des jüdischen Gesetzes in einer aufgeklärten Gemeinde decretirt, so ist der Vertreter dieses Gesetzes überflüssig. Der Seelsorger hat seine Schuldigkeit gethan, der Seelsorger kann gehen. Zu paskenen braucht ein solcher Seelsorger in einer solchen Gemeinde nicht, die Ehe schließt und trennt das Standesamt, Leichenreden kann; jeder unbezahlte Laie halten, dazu braucht ma« nicht Todtengräber des Judenthums zu sein, und dafür erlaubt man sich daher in unserer ökonomischen Zeit nicht den Luxus eines Rabbiners, resp. Seelsorgers. So lebt der Eine deposedirt von seiner Gemeinde, ein anderer von ihrer Gnade, ein Dritter von der Gnade der Regierung, die ihn gegen den Willen der Gemeinde hält, keiner erfreut sich der Popularität, nach welcher er ein ganzes Leben gehascht. Allen verbittert das Bewußtsein eines verfehlten Lebens und Strebens den Lebensabend, und alle legen sie unwillkürlich Zeugniß für die Wahrheit des Prophetenwortes ab pxzi mo' orü\ daß Gott seine Abtrünnigen schon auf Erden verzeichnet. — Das ist das Schicksal derer, die vor circa vier Decennien bei der Reform Gevatter standen, die der jungen Weisheit Schild und Panzer schmiedeten, die im Namen der Reform allenthalben die Freiheit der Gewissen und den Frieden der Gemeinde verletzten, Gottes lebendiges Wort verleugneten und die Weisheit unserer Weisen p'N nx iw« der Verachtung und dem Hohngelächter Preisgaben; ist es wirklich so beneidenswerth.^daß es zum Verraty an der heiligen jüdischen ^ache reizen kann? Nie und nimmermehr. Im Hinblick auf unser von Gott gegebenes Gesetz, im Hinblick auf den Frieden in der Gemeinde, im Hinblick auf die Gefährdung aller ideellen und materiellen Interessen, möchten wir mit diesen Zeilen die bereits zum Niederreißen erhobene Hand zurückhalten. Dank der Ehrenhaftigkeit und Gesinnungstüchtigkeit des Vorstandsmitgliedes, dessen bewährter Leitung das Ressort des Cultus unterstellt ist, fürchten wir für den Gottesdienst zunächst keine unjüdische Reformen. Der betreffende Vorsteher — Herr Abraham — hat mit anerkennenswerther Festigkeit die Fortschaffung des während der Einweihung benutzten Harmoniums durchgesetzt, derselbe wird auch fernerhin Mittel und Wege für die Realisirung seiner jüdischen Bestrebungen finden. Aber es müßten Garantien geschaffen werden, daß die Unantastbarkeit unserer Heiligthümer nicht von dem Verbleiben oder Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes fernerhin abhängt, daß gelegentlich der beabsichtigten Aenderung der Statuten Bestimmungen Aufnahme finden, die destructive, Zwietracht streuenden Tendenzen ein für allemal unschädlich machen. Eine solche Garantie würden wir vor Allem darin erblicken, daß die zu einer ansehlichen Größe heran-

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