Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 44 (1.11.1876)
- Date
- 1876-11-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XYII. Jahrgang. Erste Beilage hu Ar. 44 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Metzen, 24. Oct. Der „Gießener Anzeiger" schreibt: „Gestern fand nach 6monatlicher Verhandlung die Untersuchungssache gegen die Herren A. Katz, August Oppenheimer und den Redacteur dieses Blattes wegen Beleidigung der Herren Staatsanwalt Wolf und Appellations-GeriHsrath Eckstein durch ein bie Angeklagten freisprechendes Urtheil des Cassationshofes in Darmstadt ihren Abschluß. Die Angeklagten sind sonach in allen drei Instanzen freigesprochen worden. Die Gerichtskosten trägt der Staat." (Oberstaatsanwalt Wolf sollte gelegentlich einer Assisen - Verhandlung die Aeußerung gelhan haben: der betreffende Mann habe das Unglück gehabt, „in die Hände der Juden zu gerathen," wodurch er in seinen Vermögens- Verhältnissen ganz zu Grunde gerichtet worden sei. Die Angeklagten protestirten in einem Inserat des „ Gießener Anzeigers" gegen derartige Aeußerungen und beklagten sich außerdem darüber, daß der bei fraglicher Ässisen-Verhandlung präsidirende Hofgerichtsrath Eckstein mchtintervenirt habe. Herr Staatsanwalt Wolf, sowie der inzwischen an den höchsten Gerichtshof beförderte vr. Eckstein, erhoben wegen dieses Inserats Klage, die Angeklagten wurden indessen, wie oben bemerkt, in allen Instanzen freigesprochen.) Paderborn, 2. Oct. Der Besitzer der hiesigen Bonifacius-Druckerei, Herr Domvicar Schröder, wurde heute von der Criminalabtheilung des hiesigen Kreisgerichtes wegen der in seinem Verlage erschienenen Broschüre: „Nicht Judenhatz — aber Christenschutz" auf Grund des § 166 des Strafgesetzbuches zu einer Gefängrißstrafe von 6 Monaten verurtheilt, zugleich wurde auf Vernichtung der confiscirten Exemplare erkannt. Die Staatsanwaltschaft hatte 4 Monate beantragt. Die genannte Broschüre war anonym (ohne Namen des Verfassers) erschienen und hatte deßhalb Herr Schröder als Verleger und Drucker dafür einzustehen. (Der angezogene § 166 lautet: „Wer dadurch , daß er öffentlich in beschimpfenden Ausdrücken Gott lästert, ein Aergerniß gibt, oder wer öffentlich eine der christlichen Kirchen oder eine andere mit Corporationsrechten innerhalb des Bundesgebietes bestehende Religionsgesellschaft oder , ihre Einrichtungen oder Gebräuche beschimpft . . . wird mit Gefängniß bis zu 3 Jahren bestraft. (Westph. Volksbl.) Magdeburg. In der Rede, die der Abgeordnete Herr Eugen Richter hier gehalten, kommt folgende Stelle vor, die verdient, den Lesern dieses Blattes mitgetheilt zu werden, weil sie zeigt, daß in den gebildeten und freisinnigen Kreisen denn doch allmählich eine richtigere Anschauung über manche jüdische Bestrebungen Zugang findet, als wie sie in conservativen Köpfen und Blättern spukt. Die mittheilenswerthe Stelle lautet: „Wenn im Mittelalter in einer Stadt die Seuche herrschte und viele Menschen zum Opfer fielen, da war eS eben leicht, die Volksmenge zu bethören, die Kunst der gewohnten Aerzte herabzusetzen, zum Gebrauch von allerhand Quacksalbereien zu verführen. Am letzten Ende glaubte der Pöbel, daß die Juden die Brunnen vergiftet hätten. Heute nicht ganz unähnlich lassen die Conservativen ganze Bücher darüber schreiben, daß die internationale Liga der Juden die Wirthschaftscalamität verschuldet. Die Pöbelhaftigkeit dieser Aufhetzung mit jener deS Mittelalters ist genau dieselbe. (Lebhaftes Bravo!)" Daß diese Worte gerade hier in Magdeburg, wo man selbst in nationalliberalen Kreisen Laster für die geschäftliche Calamität verantwortlich macht, von besonderer Bedeutung gewesen, sei noch besonders hervorgehoben. (Jsr. Wchschr.) Bernburg, 12. Oct. Der Fabrikbesitzer Herr Julius Reichenheim in Berlin hat zu dem am gestrigen Tage gefeierten 70. Geburtstage seines Vaters der Stadt Bernburg die Summe von 30,600 Mark als Stiftungscapital zu Ehren seiner Eltern, des Geheimen Commerzienrathes Louis Reichenheim in Berlin und dessen verstorbener Gattin Friederike geb. Ahlfeld, nnd unter gleichzeitige».. Bekundung derer und seiner Anhänglichkeit für ihre gemeinschaftliche Vaterstadt Bernburg überwiesen. Die Stiftung soll die Bezeichnung „Louis und Friederike Reichenheim'sche Stiftung für Freistellen im Armen- und Siechenhause zu Bernburg" erhalten. Die landesherrlich genehmigte Stiftungsurkunde ist von dem Herrn Lithographen Gönner'zu Bernburg in kunstvoller Weise abschriftlich hergestellt und von Magistratswegen dem Herrn Julius Reichenheim zur Überreichung an seinen Vater übersandt worden.