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Der Israelit · 1876-11-01 · Heft 44 (1.11.1876) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 44 (1.11.1876)
Date
1876-11-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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3007 nichtjüdischen — wie dies inSchweinfurt, Düsseldorf, Alzey, Gießen geschehen ist — zu benützen, ist so l-nge verboten, solange der jüdische Friedhof nicht durch eine Mauer getrennt ist und einen eignen, besonder« Eingang hat, so daß der Weg zum jüdischen Friedhof nicht durch die nichtjüdischen Gräber hindurch geht. Die Nichtjuden setzen auf die Gräber ihrer Angehörigen allerlei Symbole, als: Kreuze, Figuren, Engel re. Diese Symbole und Figuren verhindern die Juden, sowohl bei Begräbnissen als auch beim Besuche der Gräber der Angehörigen die vorgeschriebenen Gebete zu sprechen. (Vergleiche Schulchan Aruch, Orach Chajim C. 90.) Wie man uns berichtet, wird von eben so leichtsinnigen wie unwissenden Rabbinen behauptet, es sei dieser Umstand nicht in Erwägung zu ziehen, da es ja für den 9. Ab empfohlen werde, in Ermangelung eines jüdischen Friedhofs die Begräbnisstätte von Nichtjuden zu besuchen. Diese guten Leute (und schlechten Rabbinen) übersehen aber dabei, daß ausdrücklich erwähnt wird, daß man am 9. Ab nur solche nichtjüdische Begräbnißstätten besuchen soll, auf denen sich keine Symbole und Figuren befinden. Und überdies wird ja am 9. Ad nicht dort gebetet! Man frage nur den Herrn Rabbiner Or. Rothschild in Alzey, der als RefolM-Rabbiner in dieser Frage gewiß unparteiisch urtheilt, welche Unzulänglichkeiten die erwähnte Einrichtung des Friedhofs bereits zu Wege gebracht hat! Wenn ferner jene guten Leute (und schlechten Rabbinen) meinen, man wohne ja im Leben friedlich neben Jürgen und Hannes, so könne man ja auch im Tode friedlich neben ihnen ruhen, so liegt das Unzutreffende dieser hochweisen Meinungs- Aeußerung auf der Hand. Consequenterweise müßte der gute Mann (und schlechte Rabbiner) auch verlangen , daß die Synagoge geschlossen werde, da ja die Kirche Raum genug habe, daß man mit den nichtjüdischen Nachbarn essen und trinken solle u. s. w. — Wir wollen allerdings Frieden mit unsern nichtjüdischen Mitbürgern, wir wollen sie als unsere Brüder lieben und ehren, aber wir wollen auch, daß die Vorschriften unserer Religion sowohl im Leben wie im Tode und nach demselben beachtet werden. Auch Abraham ehrte die Bewohner seines Landes; aber das Begräbniß, das ihm inmitten der andern Gräber angeboten wurde, lehnte er höflich und dankbar ab. Zeitungsnachrichten und Correfpondenze«. Deutschland. Mainz, 29. Oct. Die weithin berühmte Firma Aron Hirsch und Sohn in Halberstadt wurde bei Gelegenheit der Weltausstellung zu Philadelphia für ihre auf dem Messingwerke bei Neustadt - Eberswalde erzeugten Fabrikate ausgezeichnet. — Herrn Schuhwaaren- Fabrikant Simon Wolf in Mainz ist eine gleiche Auszeichnung zu Theil geworden. Berlin. Hinsichtlich der dementirenden Erklärung des Eentralcomitö's für den Hospitalbau über eine in der „Jüd. Presse" veröffentlichte Eorrespondenz aus Jerusalem verweise ich darauf, daß in derselben Nummer die Nichtigkeit der Correspondenz schon angezweifelt und eine Dementirung erhofft ist. S. Frankfurt a. M., 26. Oct. Das Gesetz über den Austritt aus dem Syuagogenverbande beginnt hier praktische Folgen zu gewinnen. Ungefähr achtzig Mitglieder der israelitischen Religionsgesellschaft haben ihren Austritt aus der israel. Gemeinde erklärt, sie haben aber zugleich ein gemeinschaftliches Schreiben an veu Gemeindevorstand gerichtet, worin sie sich bereit erklären, sich an den humanitären Anstalten der Gemeinde ferner zu berheiligen und zu denselben ferner beizutragen. Es ist ferner den Mitgliedern des Gemeindevorstandes mündlich erklärt worden, daß wenn der Gemeindevorstand sich verbindlich mache, diese Beiträge nur für die Humanitären Anstalten zu verwenden, viele der Ausgetretenen, vielleicht Alle, sich in rechtsgültiger Weise für eine Reihe von Jahren verpflichten sollen, die bis jetzt bezahlten Steuern unverkürzt als Beitrag weiter zu bezahlen. Die Ausgetretenen, denen es lediglich darum zu thun, ihrer religiösen Ueberzeugung gerecht zu werden, haben mit dieser gemeinsamen Erklärung einerseits den Beweis liefern wv'äen, daß nicht finanzielle Erwägungen sie zum Austritt bestimmt haben, andererseits auch ein weiteres Band mit der Gemeinde herzustellen beabsichtigt, das sie in denjenigen Angelegenheiten wieder vereinigt, in welchen ihre beiderseitigen Ansichten Zusammentreffen, sie haben nur die Bedingung gestellt, daß diese Anstalten auf ihrer jetzigen religiösen Basis erhalten bleiben. Da indessen die Gemeinde nicht beabsichtigt, diese Basis zu verlassen, so bildet die Bedingung keine Schwierigkeit. Es ist noch zu bemerken, daß die Mitglieder

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