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Der Israelit · 1876-10-19 · Heft 42 (19.10.1876) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 42 (19.10.1876)
Date
1876-10-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
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960 Honorar zu geben, da die Lehrer von ihrem Vermögen oder sehr häufig von ihrem bürgerlichen Gewerbe lebten. Aeußerst selten kam es vor, daß ein ganz armer, aber bedeutender Lehrer sich von seinen Schülern bezahlen ließ, häufig dagegen war es, daß die Lehrer ihre Schüler noch obenein unterstützten oder gar ganz auf ihre Kosten unterhielten. (Fortsetzung.folgt.) Zeitungsnachrichten & Correfpon-enzen. Deutschland. Wiesbaden, 12. Oct. Dem „Franks. Journ." wird von hier geschrieben: Das Gesetz über den Austritt aus einer Judengemeinde wird auch hier seine Wirkung äußern, indem die sogen. „Israel. Religionsgesellschaft", aus Orthodoxen bestehend, in der nächsten Zeit ihren Austritt in Masse erklären wird, indem sie sich darüber vergewissert hat, daß, solange sie nicht in den Besitz eines neuen süd. (confessionellen) Friedhofes gekommen. ihre Todten auf dem seitherigen jüd. Friedhofe beerdigt werden müssen. Ein beim hiesigen Gemernderath eingererchtes Gesuch um käufliche Abtretung eines geeigneten Platzes zur Einrichtung eines Friedhofes war mit dem Hinweis darauf abgewiesen worden, daß es keinem Anstande unterliege, die verstorbenen Orthodoxen auf dem allgemeinen städtischen Friedhofe zu bestatten; da dies aber gegen die süd. Lehre verstößt, so verbleibt es vorerst bei der ferneren Benutzung des alten süd. Friedhofes, ui d bei der zu erwartenden Opposition des Vorstandes der Synagogengemeinde würde polizeilicher Zwang eintreten müssen. In diesem Sinne ist nämlich eine Deputation der hiesigen orthodoxen Israeliten von dem zur außerordentlichen evangelischen Landessynode jüngst hier verweilenden Director im Ministerium der geistl. Angelegenheiten zu Berlin, vr. Förster, beschieden worden. und danach sind, wie wir hören, auch die hiesigen Localbehörden bereit, gegebenen Falles zu verfahren, sofern es feststeht , daß es wirklich jüd. Gesetz ist, Juden nur auf besonderen Friedhöfen zu begraben; hierüber sind ernstliche Erhebungen im Gange. «(Daß dies wirklich Gesetz ist, steht außer Zweifel; wir werden diese Frage nächstens ausführlich besprechen. Die Red. des „Israelit".) Frankfurt a. M. Unsere Stadt wird abermals um ein Wohlthätigkeits - Institut vermehrt werden. Die Frau Baronin Mathilde v. Rothschild, Gemahlin des Freiherrn Wilhelm v. Rothschild, hat nämlich zum Andenken an ihre Ende der Sechziger Jahre in Wiesbaden verstorbene Tochter ein Hospital gegründet. Das hiezu bestimmte Gebäude liegt am Röderberg und ist in seiner Einrichtung schon so weit vorgeschritten, daß die Eröffnung in nächster Zeit zu erwarten ist. In diesem Hospitale sollen kranke hilfsbedürftige Mädchen israelitischen Glaubens Aufnahme und Pflege finden. (Frf. Journ.) Schweiz. SBetrtt, 12. Oct. Um einer bezüglichen Schlußnahme der Bundesversammlung vom 18. und 21. März d. I. betreffend die Einbürgerung der aargauischen Israeliten in den Gemeinden, nachzukommen, har die Regierung, beschlossen, dem großen Rath einen Decretsentwurf über diesen Punkt vorzulegen, der nach der letzten Nummer der „Grenzpost" dahin lautet: § 1. Die beiden isr. Korporationen Endingen und Lengnau werden jede zu einer besonderen Ortsbürgergemeinde erhoben. Jeder bisherige Corporationsgenoffe wird Ortsbürger der betreffenden neuen Ortsbürgergemeinde. § 2. Die beiden neuen Ortsbürgergemeinden bilden unter dem Namen Neu-Endingen und Neu- Lengnau mit den bisherigen Ortsbürgergemeinden die politische Gemeinde Ober-Endingen und Lengnau. § 3. Der Regierungsrath wird die erforderlichen Verfügungen für Durchführung dieses Decrets treffen. vr. G 0 l d st e i n. Oefterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 6. Oct. In der heutigen Sitzung des Gemeinderathes bringt der Bürgermeister folgende von den drei Söhnen des verstorbenen Anselm Freiherrn v. Rothschild ausgestellte Urkunde zur Kenntniß der Versammlung: ' „Die Söhne Nathaniel Freiherr v. Rothschild, Ferdinand Freiherr v. Rothschild und Albert Freiherr v. Rothschild, sowie die Töchter Julie Freifrau v. Rothschild, Mathilde Freifrau v. Rothschild, Louise Baronin Francetti und Alice Freiin v. Rothschild haben, um den Namen ihres Vaters in der Stadt Wien dauernd zu erhalten und das Andenken an denselben auch in späteren Jahren mit einem Acte der Wohlthätigkeit in Verbindung zu bringen, beschlossen, aus dem Reste der zu wohlthätigen Zwecken bestimmten Summe von 400,000 fl. ein Capital von 150,000 fl. Oesterreichischer Papier- Rente zu einer Stiftung zu verwenden, welche den Namen „Freiherr Anselm v. Rothschild'scheWaisen- Stiftung für die Reichshaupt - und Residenzstadt Wien" tragen soll. Von dem Erträgnisse dieser

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