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Der Israelit · 1876-09-06 · Heft 36 (6.9.1876) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 36 (6.9.1876)
Date
1876-09-06
Page
– (sequence 4)
Language
German
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840 -aß die Regierung dagegen Einsprache erhoben hatte. Erst rn neuerer Zeit fiel es ihr ein, sich diesbezüglich auf das avitische Gesetz zu berufen uud solche Religionswechsel als nichtig zu erklären. Wie reimt sich das zusammen? Aus Siebenbürgen wurden jüngst folgende zwei eklatante Falle gemeldet : Unlängst brachte ein Klausenburger Blatt die von uns reproduzirte Mittheilung, daß Anton Hermann in der zur Klausenburger Behörde gehörenden Gemeinde Felek zum jüdischen Glauben übergetreten ist und eine junge Israelitin geheirathet hat. Nach der Hochzeit reiste er nach Pancsova, wo er als Professor angestellt ist. Die Ceremonie der Aufnahme in den jüdischen Glauben nahm der Klausenburger Rabbiner vor. Nach diesem Beispiel zu urtheilen, darf ein Christ zum jüdischen Glauben übertreten. Der zweite Fall ist folgender: In derUdvarhelyßeker Gemeinde Bözöd-Ujfalu gehörten viele Szekler im Geheimen der Sekte der Sabbatharier an — vor der Oeffentlichkeit aber waren sie Mitglieder der katholischen Kirche. Diese Szekler rraten in Folge der von Seiten der katholischen Behörden ausgestandenen Sekaturen vor einigen Jahren massenhaft zum jüdischen Glauben über. In der genannten Gemeinde leben auch heute noch 20—25 jüdische Szekler-Familien; ja sie haben selbst eine besondere Schule, in welcher ihre Kinder im mosaischen Glauben erzogen werden. Wegen dieses massenhaften Glaubenswechsels hatten sie bisher noch keinerlei Anstand gehabt. Drittens hat das hochlöbliche Cultuöministerium die Heirath einer Frau als eine wilde Ehe und die Kinder als illegitim erklärt, weil die Frau, um sich mit ihrem jüdischen Bräutigam trauen zu lassen, vom katholischen zum jüdischen Glauben übergetreten ist, welchen Uebertritt das genannte Ministerium für ungiltig erklärt hat. Mit Recht fragt daher ein hiesiges ungarisches Blatt, ob in Ungarn nicht das gesetzlich sei, was in Siebenbürgen erlaubt ist und umgekehrt? Wie kann man in Budapest das verbieten, was in Klaufenburg und im Szeklerland gestattet ist? Der Minister kann darauf unmöglich befriedigend autworten — es sei denn durch rasche Unterbreitung des vielversprochenen Gesetzentwurfes über die Civilehe und die Religionsfreiheit. So ein hiesiges Journal. Wir jedoch glauben, daß dieser faktische Widerspruch immer als Caracterististicon unserer Zustände gelten wird. Pesth. Wie wir mitgetheilt, wurde der Cantor Supirer oder Schapira wegen des Verbrechens der Polygamie verhaftet und nach Groß- Kanisza abgeführt. Bei der Untersuchung stellte eS sich heraus, daß trotz der dreifachen Heirath von einem Verbrechen der Polygamie nicht die Rede sein kann. Die erste Heirath, die der Cantor in Danzig einging, war eine sogenannte Keller« heirath. Es hat bei derselben keine Verkündigung stattgefunden, die Trauung wurde im Geheimen vollzogen und der ganze Ehe-Act wurde überhaupt nicht in die Matriken eingetragen. Eine solche Ehe wird vom Gesetze nicht als giltig anerkannt. AlS der Cantor nun in Gran zum zweiten Male heirathete, hat er hierdurch gegen das Gesetz nicht verstoßen, nachdem ja seine erste Heirath vom Gesetze gar nicht anerkannt wurde. Bon der Graner Frau schied er sich ordnungsmäßig durch einen „n", weßhalb es ihm erlaubt war, zum drittenmale zu heirathen. Wie die Sachen nun stehen, wird der Cantor vom Gerichte freigesprochen werden. Ganz anders muß die Sache nach den jüdischen Religionsgesetzen aufgefaßt werden. Nach diesen hat die Danziger Heirath, obgleich sie ohne Verkündigung vor sich gegangen und in keine Matriken eingetragen wurde, volle Giltigkeit, die nur durch einen „cu" gelöst werden kann; wenn dann der Cantor eine zweite und dritte Heirath abgeschlossen, so hat derselbe das Verbot der Polygamie (nach dem panj wa-n cnn) übertreten. (Pesth. jüd. Ztg.) Lemberg. Anläßlich der bevorstehenden Landtagswahlen wurde die polnische Presse commandirt, ad captandam benevolentiam der israel. Mitbrüder einige artige Artikel vom Stapel zu lassen, die regelmäßig mit dem liebevollen Refrain schließen: „Und geht ihr nicht willig mit uns, so gebrauchen wir Kewalt." Alle möglichen Argumente werden da ins Feld geführt, um die bisher „irregeführten" Israeliten von einer Allianz mit der ruthenischen Partei abzuschrecken, worauf man dann gewöhnlich nach Aufzählung einiger falscher Prämissen zu einer Conclusion gelangt, die nur in der Verherrlichung polnischer Freundschaft und Gunst gipfelt. Früher muthete man noch den galizischen Juden zu, ihre Selbstständigkeit und die Beschützung der verfassungsmäßigen Institutionen in Galizien gegen ein Linsengericht von Concessionen aufzugeben; jetzt werden sie aber schon gar „im Namen der Gleichberechtigung" aufgefordert, auf die Berücksichtigung ihrer gegründeten und äußerst maßvollen Wünsche unbedingt zu verzichten und sich den großmüthigen polnischen Gönnern auf Gnade und Ungnade auszuliefern. Selbstverständlich wird sich diesmal die verfassungstreue Partei einer derartigen polnischen Argumentation ebensowenig zugänglich erweisen, als sie sich bisher durch die Drohungen und Drähnungen der nationalen Hetzer einschüchtern ließ. (N. Fr. Pr.)

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