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Der Israelit · 1876-08-30 · Heft 35 (30.8.1876) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 35 (30.8.1876)
Date
1876-08-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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8X6 den deutschen Kaiser und die Fürsten des Reichs, dem ein mächtiges „Amen" der Tausende der Versammelten folgte. Der letzte Psalm 150 (Hallelujah lobet Gott in seinem Heiligthume), von Herrn Werthheimer und dem Chor a capella gesungen, sowie eine Instrumentalmusik-Piece, musterhaft vom Stadttheater-Orchester vorgetragen, beschlossen die Feier, die durch ihren grandiosen Character einen nachhaltigen Eindruck hinterließ. Die colossale Stenge der Besucher, die festliche Kleidung und Stimmung derselben, die ergreifenden Gesänge, das Orientalische des Ritus und der erhabene Eindruck, den das mit maurischen Zierrathen und Malereien versehene, halberleuchtete Innere der Synagoge ausübte, vereinigten sich zu voller harmonischer Wirkung bei allen Anwesenden. Nach 12 Uhr war die Feier zu Ende. Ueber die Vorfeier, welche gestern Abend stattfand, erfahren wir: Die Elbstraße, in welcher der Jubilar wohnt, war illuminirt und reich beflaggt. Deputation auf Deputation, Corpvration auf Corporation erschien mit Gratulationen und Ehrengeschenken. Die Mitglieder des Vorstandes des Synagogen-Verbandes überreichten ein Portefeuille mit einer namhaften Summe (wie man uns mittheilte 8000 Zfflz.), der Vorstand der Talmud - Thora-Schule einen reichen silbernen Tafelaufsatz für das Osterfest (gefertigt von dem Goldschmied Herrn E. Cohn am Grüskeller), die Lehrer der Schule ein kostbares silbernes Schreibzeug, die Schüler eine große achtarmige silberne Girandole (für das Chanukahfest), Mitglieder der Gemeinde silberne Eßbestecke für 36' Personen, und äußerst kostbare heilige Geräthe (Kle Kodesch) aus Silber mit Gold (gefertigt von Herrn Goldschmidt Victor) für die Bibelrollen des Herrn Oberrabbiners, die Beerdigungs-Brüderschaft ein silbernes Waschbecken und ditto Kanne, die iSrael. Schlachter einen goldenen Stock, u. s. w. Die obenerwähnte Sternstiftung (ca. 3000 M. jährlicher Beiträge) für Stipendien u. s. w. wurde dem Jubilar von den Stiftern in einer prachtvollen, reichverzierten Mappe überreicht. Auch von auswärts kamen zahlreiche Geschenke, Adressen, Depeschen und Glückwunschschreiben. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus Württemberg. Die kritische Beleuchtung der Petition des Ulmer isr. Lesevereins an die K. W. Staatsregierung in der Nr. 30 dieser Blätter hat im Leitartikel der Nummer 33 des „Israelit" von einem Herrn „E." eine eingehende Entgegnung gefunden, die ich als langjähriger Correspondent dieses orthodoxen Centralorgans zwar willkommen heiße, insofern ich 1864 in der Mitte und nicht selten mit an der Spitze derer gestanden bin, welche die Bewegung der „gefinnuugstüchtigen und gesetzestreuen Israeliten des Landes" weckten und leiteten, und weil „die die württembergischen Grenzpfähle weit überschreitenden Momente dieser neuesten Bewegung" es verdienen, in diesem Organ nach jeder Seite hin besprochen zu werden, um vor Einseitigkeit und Fehlern rechtzeitig zu warnen und zu bewahren. Allein die Behauptungen des ehrenwerthenL.-Correspondenten bedürfte wesentlicher Berichtigung schon in oer Einleitung, in welcher er behauptet, Baden, Preußen und das deutsche Reich gar hätten die „Trennung von Staat und Kirche" auch nur theilweise principiell anerkannt, während in diesen Staaten, namentlich in Preußen und im Reich diese Trennung als Grundsatz entschieden zurückgewiesen und nur einzelne Gesetze, wie die sog. Maigesetze speciell wegen der Uedergriffe der kath. Kirche in Preußen und die Civiltrauung im Reiche als Folge des Culturkampfes tendenziös geschaffen worden sind. Wollte man diese Trennung nur auf die Synagoge, nicht aber zugleich auf alle Kirchen anwenden, so würde das Judenthum wieder das wohlfeile Experimentirfeld des Staats werden und das Risiko allein auf der Judenheit lasten. Die Reform, welche das Landes- und Ortsinstitut für Württemberg, wie es 1828 von Regierung und Ständen geschaffen und seitdem im Wege der Verordnung sich ent- und verwickelt hat, jetzt mit Stumpf und Stiel aüsrotten möchte, strebt nicht nach Gewissensfreiheit, da für sie keine Gewissens- und Religionsfragen existiren, sondern nach allgemeiner Irreligiosität und Gottlosigkeit; sie will nicht, wie Herr E. gleich Anfangs meint, „eine entsprechende Regelung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen anbahnen," sondern die bestehenden theilweise sehr gut erprobten Einrichtungen ebenso beseitigen, als diejenigen Verfügungen, die von keiner Seite gebilligt werden. Die Ulmer wollen nicht „die Aenderung", sondern die Aufhebung des Gesetzes vom April 1828, infoviel es noch zu Recht besteht, und weichen damit von der Petition derOrthodoxen von l86-± so wesentlich ab, daß die Gemeinsamkeit beider Parteien vor der Regiernng schon vom Standpunkte der Sittlichkeit aus einen üblen Eindruck machen und die Sache der Orthodoxie Oiskreditiren müßte.

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