Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 33 (16.8.1876)
- Date
- 1876-08-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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767 gründung derselben ist. — Als erster Grund für die zurückhaltende oder mindestens abwartende Stellung, welche die Württembergische Orthodoxie zu der Petition des isr. Lesevereins einnehmen soll, wird die Persönlichkeit des Mannes angegeben , der an der Spitze des betreffenden Ausschusses steht, sowie die radikale Richtung des Vereins überhaupt. Was in aller Welt geht uns aber in einer rein polnischen Angelegenheit die Persönlichkeit der handelnden Personen oder überhaupt nur ihr Namen an? Ist eine Sache wirklich gut und erstrebungswerth, so kann sie durch die Vertretung einer sonst nicht gleichgesinnten Persönlichkeit nicht schlecht und werthlos werden; ist aber eine Sache in der That schädlich oder doch bedeutungslos, io ist sie es auch ohne Rücksicht aus die sie vertretende Person. Hätte irgend eine gesetzestreue Genossenschaft die angeführten Sätze zu ihrem Programme erhoben, so würden ihm alle Gesinnungsgenossen sich anschlicßtn; was kann nun die Parteinahme des Lesevereins thatsächlich hieran ändern? Oder sollte es Leute geben, die ernstlich glauben, die gesetzestreuen Württembergischen Juden würden am sichersten gehen, wenn sie ohne wettere Prüfung das gerade Gegentheil von dem thun, was sich der Leseverein zu' Ulm als Aufgabe gesetzt hat? Den gesetzestreuen preußischen Glaubensgenossenist es z. B. sicherlich nie in den Sinn gekommen ^us die bewahrte Theilnahme Lasters bei Berathung der einschlägigen Gesetzesvorlagen zu verzichten. weil etwa Laster in seinem Privatleben nicht dem jüdischen Gesetze gemäß lebt. Es ist daher ein ganz bedauerlicher Mißgriff der erwähnten Correspondenz durch Bekrittelung des Privatlebens irgend einer für die Petition sich interessjrenden Persönlichkeit die Bedeutung der Sache abschwächen zu wollen, 'vv nDNn pupo Kintp die Wahrheit von Jedem anzunehmen ist alte jüdische Lebensregel; das muß für die Württembergischen Gesetzestreuen in vorliegendem Falle maßgebend sein. Geradezu lächerlich aber ist das Bemühen der betr. Correspondenz darin eine Inkonsequenz zu finden, daß die Gemeinde Ulm vor etlichen Jahren für ihren Synagogenbau eine Subvention erbeten und erhallen, und daß trotzdem der isr. Leseverein zu Ulm für die frühere Autonomie der Gemeinden und für die „Befreiung von der Vormundschaft des Staates" eintritt. Die Gemeinde Ulm und der Leseverein sind zwei vollständig verschiedene für ihr Thun und Lassen gegenseitig jnicht verantwortliche Corporationen. Der Leseverein kann also für die Aufhebung und die Gemeinde Ulm. für d'e Beibehaltung des staatlichen Zwanges sein. Aber selbst die Gemeinde Ulm kann heute und schon seit Jahren den vom Staate ausgeübten Zw^ng mißbilligen, und kann dennoch so lange dieser Zwang besteht, ruhig die Vortheile derselben genießen, ohne sich einer Jncosequenz schuldig zu machen; ja sie würde thöricht handeln, wenn sie aus Principienreiterei auf drese Vorthei e verzichtete. Zudem — und dies characterisirt die ganze Correspondenz zur Genüge — ist in den oben angeführten 3 Sätzen, welche der Leseverein zum Beschluß erhoben von einer „Befreiung von der Vormundschaft des Staates" gar nicht die Rede. Die Motive, aus welchen diese Phrase aus dem Zusammenhang gerissen ist, sprechen es deutlich aus, daß diese Befreiung keine absolute sein, sondern sich aus die in den drei Sätzen aufgestellten Punkte beschränken solle. Die ganze Correspondenz wimmelt überhaupt von Anzüglichkeiten, statt eine streu i sachliche Beleuchtung zu liefern, weshalb selbst das, was zum Theil mit Recht an den einzelnen Punkten der Motivirung bemängelt wird, seine Bedeutung verliert. Thatsache ist, daß man die beigefügten motvirenden Erwägungen zum Theil als durchaus verfehlt bezeichnen muß. Es ist — von der religiösen Anschauung als solcher ganz abgesehen — von Seiten des Ulmer Lesevereins höchst unklug, seinen radicalcn, religiösen Standpunkt bei dieser Gelegenheit hervorzukehren, der sicher nicht geeignet ist, gesetzeStrcue Sympathien zu erwerben. Nicht minder unpolitisch ist es, die d esbezüglichen früheren Bestrebungen der württembergischen Orthoxie gänzlich zu igrwriren. und sich die Vaterschaft der in der Petition ausgesprochenen Bestrebungen ohne Weiteres zu vindiciren. So sicher die Petenten eher auf eine Be ücksichtung ihrer Wünsche rechnen können, wenn alle Parteien für sie eintreten, so entschieden hätte Alles fern bleiben müssen, was geeignet ist, ein gemeinsames Vorgehen zu erschweren. Die politische Seite der vorliegenden Materie bietet so viele Anhaltspunkte zur Begründung des in d n drei Sätzen niedergelegten Verlange»-. daß der religiöse Standpunkt der Petenten völlig aus dem Spiele bleiben kann. Soweit die den drei Sätzen beigegebenen Motive den religiösen Standpunkt außer Acht lassen und nur die politische Seite behandeln. pflichten wir ihnen vollständig bei und bedauern nur, daß sie viel zu knapp gehalten sind. Wie daher die Dinge liegen, halten wir eS wiederholt für unabweisbare Pflicht aller gesinnungStüchtigen, gefetzestreuen Jehudim Württembergs , sich der Petition des isr. LefevereinS zu