Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 32 (9.8.1876)
- Date
- 1876-08-09
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XVII. Jahrgang. Erstr Leilage zu ttt. 32 des Israelit. Deutschland. Heilbeonn, (Württemberg.) Die „GoLtesnienstordnung für die Synagoge zu Heilbronn" ist soeben veröffentlicht worden. Dieselbe athmpt lauter Anstand und Würde und ist, ich möchte sagen, von wahrhaft militärischem Geiste durchdrungen. Sie wäre vollkommen zu nennen, wenn eben auf dieser sündigen Welt etwas vollkommen wäre, und so fehlt auch dieser Synagogengemeinde Eines, das aber zufälligerweise hierbei das Wesentliche ist, der jüdische Geist nämlich. Für diese Synagogenordnung scheint ein jüdisches Gesetz nicht vorhanden zu sein. Sie hat diesen Mangel mit vielen anderen modernen Synagogenordnungen gemeinsam, wir wollen daher nur Einiges hervorkehren, was nicht so allgemein bekannt sein dürfte, vielleicht sind uns manche Fabrikanten von Synagogenordnungen dafür dankbar, jedoch den Dank, Ihr Herren, begehr' ich nicht. Lobend müssen wir erwähnen, daß diese Synagogenordnung die Besucher der Synagoge verpflichtet, sich rechtzeitig einzustellen. Ob mit dem Beginn des Gottesdienstes die Thüren geschlossen' oder sonst den Späterkommenden der Eintritt verweigert wird, erfahren wrr nicht. Gebetmante! wird an Werktagen, Neujahr und Versöhnungstag während des Gottesdienstes Jedermann gestattet, jedoch mit der strengen Anordnung, nur tadellos schöne Gebetmäntel zu verwenden. Ob wohl hierüber eine Untersuchungs¬ und Aufsichtscommission ernannt wird? Am Sabbat und den drei Festzeiten muß unmittelbar nach n^nz' das rrbu abgelegt und stets ordentlich aufbewahrt werden. Hierzu wird wohl eine Ordnungscommission von Nöthensein? Den Grund, warum beim Muffaphgebet das verpönt ist, können wir nicht angeben, wahrscheinlich die HH. Verfasser jener Synagogenordnung auch nicht. Eine Frage erlauben wir uns an diese Herren Verfasser, ob denn nicht durch das Ablegen des n'bv mitten im Gottesdienste, eine Störung unvermeidlich ist? „Die Umhüllung mit dem Tallis geschieht von Jedermann in gleichmäßiger, vorgeschriebener Form und Zeit". Hierbei erlauben wir uns den betr. Herren einen guten Rath zu geben, für den wir hoffen, recht viel Dank zu ernten. Damit nämlich diese Umhüllung rc. mit Präcision und gleichmäßig ausgeführt werde, sollte Jemand mit dem Commando beauftragt werden, so daß auf das „Tallis auf!" „Tallis ab!" dies tadellos und streng nach der Disciplin — wollte sagen Synagogenordnung von Heilbronn vollzogen werde. „Beim An- und Ablegen der Tefillin muß das Entblößen des Armes vermieden werden/' (Doch wohl unmöglich!) „Es soll deshalb die Tefillin der Hand entweder zu Hause oder in der Vorhalle angelegt werden." Diese Vorschrift entspringt jedenfalls dem ästhetischen Gefühle. Warum schreibt aber die Synagogenordnung nichts vor, ob Damen, wie das besonders im Sommer manchmal Vorkommen soll, decolletirt erscheinen dürfen oder nicht? Filzschuhe und „Sarkinas" (so steht in der Synagogenordnung) sind verpönt sogar den Functionären. Natürlich! Mit Filzschuhen kann man nicht so hart gegen unser jüdisches Gesetz auftreten und mit „Sarkinas" würde man zu leicht an die Vergänglichkeit alles Irdischen erinnert werden, und solche Erinnerungen sind in modernen Synagogenordnungen nicht beliebt. Bei dem allgemeinen „Erheben" und „Niederlassen" wäre, um zu viel Geräusch zu vermeiden und der Präcision halber gleichfalls zu empfehlen, da ja nach der Synagogenordnung „Alle zu gleicher Zeit" sich erheben und niederlassen sollen, dieses Sitzen und Erheben auf Commando ausführen zu lassen. Warum Knaben erst zu 7 Jahren und Mädchen zu 9 Jahren in der Synagoge zugelassen werden, muß wahrscheinlich auf einem uns noch unbekannten Naturgesetze beruhen, nach welchem dieselben erst zu dem in der Synagogenordnung angegebenen Alter reif sind zu einem guten Betragen. Die Kinder bekommen besondere Plätze, werden beaufsichtigt, und dennoch werden sogar die abwesenden Eltern für die Ruhe und das gute Betragen derselben verantwortlich gemacht. Kurios! Die Gebetbücher werden nur in passendem Octavformat und bei guter Beschaffenheit geduldet. Heil Dir Heilbronn! Du bist somit in guter Ordnung und stehst auf der höchsten Höhe der Zeit! Ocsterr. - Ung a r. M o n a r ch l e. Wien. Vor einigen Jahren wurde die kaum zwanzigjährige Kaufmannsgattin Jeanette Mayer