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Der Israelit · 1876-08-09 · Heft 32 (9.8.1876) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 32 (9.8.1876)
Date
1876-08-09
Page
– (sequence 6)
Language
German
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746 Sehen wir, welche Stellung ihnen daö Statut einräumt. Während der Vorstand sich nach §. 17 und § 19 alle möglichen Vorrechte, Machtvollkommenheiten, sogar endgiltige Entscheidungen über' Cultus-Angelegenheiten, also auch über Ritual- und Ceremonial-Angelegenheiten vindicirt, wird der Seelsorger deu anderen Beamten und Bediensteten ganz gleichgehalten und im § 4V geradezu als rechtsloS hingestellt. Dieser Paragraph handelt nämlich von den Rechten und Pflichten des Rabbiners; aber merkwürdigerweiser haben die Herren Verfasser vergessen (?!), die Rechte anzuführen. Durch § 9 Lit. b wird dem Rabbiner das passive Wahlrecht, das er bisher in allen Gemeindenj hatte, einfach genommen. Nun gibt es aber in Mähren 26 Jsraeliten-Genreinden, die zugleich abgesonderte politische Gemeinden sind, in welchen nach der landesgesetzlichen Wahlordnung gewählt wird'; der Rabbiner ist also politisch' wählbar und kulturell wahlunfähig." „Wir wollen keine Hierarchie!" so lautet das vulgare, von anderen Kreisen, wo es berechtigt ist, in gedankenloser Nachäfferei herübergekommene Schlagwort. Hierarchie bei den mährischen Seelsorgern, die großentheils am Hungertuche nagen und sich kaum zur Parteibildung emporraffen können! Warum vergaß man aber darauf, daß bei anderen Confessionen die Kämpfer gegen den hohen Clerus für den niedrigen Clerus mannhaft einzustehen und dessen Lage aufzubessern eifrig sich bemühen? Wohl ist im Judenthume der Gegensatz zwischen Clerus und Laien nicht so schroff wie anderwärts; aber keinem Vernünftigen wird es deshalb beifallen, für den berechtigten Einfluß fachmännischer Berufenheit eine Hierarchie der Unfähigen und Halbgebildeten zu substituiren. „Wissen Sie," sagten mir einige hervorragende Seelsorger auf dem Lande, „wissen Sie, wer sich setzt als höherer Clerus bei uns Juden entpuppt und hierarchische Gelüste zeigt?" — „Die Vorsteher!" Seit Jahr und Tag geht ihr Streben dahin, systematisch alle Competenzen des Rabbiners an sich zu reißen, worüber ein einziger Blick in das mährische Landesgesetz Belehrung genug bieten kann. Und nun erst das „Musterstatut"! Wird die Statthalterei es ruhig mit ansehen, wie die südischen Seelsorger, die dem Staate gegenüber dieselbe Verantwortlichkeit, dieselben Obliegenheiten wie ihre andersgläubigen College« haben, zu Marionetten herabgewürdigt werden? so fragt man sich nicht ohne die berechtigsten Hoffnungen in den betheiligten Kreisen, in denen man übrigens, falls das Unvermuthete wider alles Erwarten dennoch geschehen sollte, den Weg zu den Stufen des Thrones einschlagen will. Rumänien. Bukarest, 28. Juli. Der Abschluß einer Handelsconvention mit Rußland hat zu einer langen, stellenweise hitzigen Debatte in unserer Kammer geführt. Cogolnitscheanu, der Minister des Auswärtigen, erklärte: „Er fühle sich verpflichtet, zu sagen, daß die Zurückweisung der Convention von Rußland als ein Angriff auf seine Würde betrachtet werden würde, da der Kaiser sie unterschrieben habe. „Das ist die erste That der Versöhnung zwischen uns und Rußland seit 1848, wir dürfen diese uns angebotene Versöhnung nicht zurückweisen, zumal jetzt nicht, wo die orientalische Frage offen, deren Lösung nicht auf dem Schlachtfelde, sondern in den Kabinetten erfolgen wird. Es wird von einer europäischen Conferenz gesprochen, und es ist Pflicht Rumäniens, sich so viele Freunde wie möglich im Schoße dieser Conferenz zu sichern. Aus diesem Grunde bitte ich die Kammer, die Convention anzunehmen." Solchen Gründen gegenüber, bemerkt ein Correspondent der „N. Fr. Pr.", mußte natürlich jedes andere Argument an Gewicht verlieren. Es war umsonst, daß einige Redner, Freunde der Regierung selbst, nachwiesen, eine Convention mit Rußland hätte keinen Sinn, denn dort werde ebensowenig Industrie wie bei uns getrieben. Beweis dafür sei die statistische Thatsache, daß der ganze Verkehr sich nur auf 21/i Millionen belaufe. Dre Minister entgegneten: „Wenn unsere ökonomischen Verbindungen mit Rußland gering sind, so kann also die Convention keine Gefahr für uns haben, und sie birgt auch keine in sich." Nur ein Redner wagte den Ausspruch, „daß die Convention vielleicht die Brücke zwischen dem südlichen und nördlichen Slaventhum bilden werde, um uns zu vernichten"; aber man achtete nicht darauf. Biel Lärm wurde natürlich über die Bestimmungen gemacht, wonach russische Unterthanen, welchen Glaubens immer, sich in Rumänien ankaufen dürfen. Da wurde wieder das beliebte zehnjährige Judenroß nach Herzenslust herumgetummelt. Was? zum galizischen „Vagabunden" soll nun' auch der russische kommen? Angst malte sich auf allen Gesichtern. Da sprach nun zum Schluß Herr Bratianu, der nun die erschreckten Gemüther mit einigen kurzweiligen Geschichten beruhigte. „Was die Invasion der Juden betrifft", sagte er, „so zeigt die Geschichte, daß die Juden nur dahin geeilt sind, wo es eine unwissende Aristokratie und ditto Volk gegeben hat, denn die;e konnten leicht ausgebeutet werden, und der Jude mag nicht arbeiten. Die Juden haben in Oesterreich' seit 1848 und

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