Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 30 (26.7.1876)
- Date
- 1876-07-26
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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691 „die Befreiung von der Vormundschaft des Staates", welcher jährlich gegen 23,000 M. zu den isr. Landes-Cultkosten gibt, bei den Baukosten von Synagogen und isr. Schulen regelmäßig schöne Beiträge verwilligt, das isr. Schulwesen dem der Christen vollkommen gleichstellt, das Rechnungswesen der Gemeinde von dem Staatsbeamten stellen und revidiren läßt, den isr. Kirchen- und Schuldienern das Pensionsrecht einräumt, überhaupt bei jeder Gelegenheit den isr. Gemeinden gegenüber ein Wohlwollen an den Tag legt, das wünschen läßt, des Staates Vormundschaft möge wie bisher fortdauern, wohl aber die Zusammensetzung der isr. Oberkirchenbehörde und ihr Wirkungskreis neu organisirt werde. Welcher Geist die Ulmer Petition durchzieht, geht aus den Motiven hervor, welche derselben beigedruckt sind. Zunächst ist es die Schmähung, welche sich dieser Leseverein Angesichts der Staatsregierung gegen unsere Voreltern erlaubt. „In damaliger Zeit — vor 1828 — sei die Masse der württembergischen Israeliten auf einer sehr niederen Stufe der Bildung gestanden." (Sie aßen noch kein Schweinefleisch und hielten noch den Sabbath und die Feste heilig). „Die Art und Weise ihrer öffentlichen Gottesverehrung entsprach vielfach nicht den Forderungen einer aufgeklärteren Zeit." (Sie hatten zwar noch keine Orgeln und keinen Weibergesang wie in Ulm. wo es jetzt schon, trotz der 100000 fl. Baukosten, an Minjan fehlt, aber täglich ein volles Gotteshaus und Andacht ohne Polizei.) „DerStaat mochte sich! (hört!!) im Interesse seiner isr. Angehörigen selbst berufen erachten, die halb Unmündigen zu höherer Entwicklung zu entziehen." Die Ulmer Festungsbewohner räumen hiermit dem Staat das Recht ein, zu entscheiden, wer mündig, wer unmündig ist in Religions- und Gewissenssachen, sie verkaufen damit ihre und unsere Gewissensfreiheit, welche die Verfassung jedem Volljährigen garantirt. Diesem Verrath an der Freiheit kommt nur die Arroganz, der volle Eigendünkel gleich, welche die Plenarversammlung in folgenden Sätzen ausspricht: „Die Bildung und die Sittlichkeit der württembergischen Israeliten ist unverkennbar in hohem Grade gediegen. Die häßlichen Auswüchse des öffentlichen Gottesdienstes sind theils verschwunden, theils in raschem Rückgänge begriffen." „Die württembergischen Israeliten seien nunmehr mündig geworden. Sie empfinden die Unterordnung unter eine staatliche Centralstelle nicht mehr als eine Wohlthat, sondern lediglich als eine Fessel." Die Ulmer wissen nicht, ob jener Organisation von 1828 oder der bürgerlichen und politischen Gleichstellung bit Bildung, der Fortschritt und die Mündigkeit zu verdanken sei." Wem fällt da nicht Salomo's Wort ein: 1'v -t! wenn man weiß, auf welcher Stufe wahrhaft religiöser Bildung diese reiche Gemeinde Ulm steht, welche auf das Gesuch etlicher Orthodoxer, welche noch in ihrer Mitte wohnen, nicht einmal eine Tvpv einrichten ließen und die na'nttf illusorisch machen, weil nicht nur fast alle Männer auf der Reise hb-id speisen, sondern auch die meisten Frauen für ihre Haushaltung das Fleisch von christlichen Metzgern beziehen. „Auch in der Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse seien die Israeliten des Landes durch die Oberkirchenbehörde in keiner Weise gefördert worden." Wir wären doch begierig, welche religiöse Bedürfnisse denn eigentlich der Ulmer Leseverein, oder Herr R. A. Lebrecht und Consorten haben. Die Wirklichkeit lehrt, daß sie ein solches Bedürfniß weder haben, noch, wo es bei andern vorhanden ist, befriedigen. Die Oberkirchenbehörde, die der Orthodoxie viel zu reformsüchtig ist, erscheint natürlich dem freigläubigen Herrn Lebrecht und Genossen noch zu konservativ, zu wenig radikal, ton n«< vpi p^. Die für Württemberg 1838 eingeführte Gottesdienstordnung ist seitdem von der Stuttgarter Gemeinde mit Genehmigung dieser Oberkirchenbehörde sehr wesentlich im »sinne der Reform umgeändert worden. Dieses Werk des verstorbenen Kirchenraths Dr. Maier haben die Gemeinden Ulm, Eßlingen, Ludwigsburg, Göppingen, Heilbronn u. s. w. seitdem pure adöptirt und dazu Harmonium oder Orgel angeschafft Allein der Leseverein in Ulm ist dadurch nicht befriedigt, er will tabula ra8a, er will den reinen Nihilismus in Synagoge, in Schule und Gemeinde. Doch wir wissen eigentlich nur, was er nicht will, was er will, ist noch Geheimnis, aber ein offenes Geheimniß. „Die Einwirkung der Centralstelle habe sich fast ausschließlich in der Anstellung von Rubbinen und Religionslehrern bemerklich gemacht." Die definitiven Religionslehrer werden übrigens von der Gemeinde gewählt und von der Oberbehörde nur bestätigt. Auch die provisorischen Anstellungen beruhen auf Verfügung der Aufsichtsbehörde. „Die zwangsweise Oktroyirung der Geistlichen bilde sicherlich einen der hervorragendsten Gründe für die Thatfache, daß eine große Anzahl der württembergischen Rabbinen desjenigen Einflusses auf das sittliche und religiöse „Leben der Gemeindemitglieder entbehrt, dessen sie sich anderwärts vielfach erfreuen."