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Der Israelit · 1876-07-19 · Heft 29 (19.7.1876) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 29 (19.7.1876)
Date
1876-07-19
Page
– (sequence 6)
Language
German
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670 unter das Feuilleton „Schomer Israel" stellte, so konnte das nur aus Täuschung berechnet sein. UebrigenS hat der Lemberger „Israelit", da er jene Erzählung aus unserer Zeitschrift ubgedruckt, die Quelle angegeben, wie in Nr. 7 des genannten Blattes vom 14. April deutlich zu lesen. Herr B. hat also wohl gewußt, woher die Erzählung stammt. Aber höre, lieber Leser, und staune! In derselben Nummer, in welcher Herr B. sich so beleidigt stellt, in welcher er mit Emphase ruft: „Wir citiren nie ohne Quellenangabe" — in derselben Nummer entnimmt er dem „Israelit" zwei Artikel, einen leitenden Artikel und eine Correspondenz. Der leitende Artikel „Sabbatruhe" ist wortwörtlich aus dem Hauptblatte der Nummer 14 und 15 des „Israelit" und die Correspondenz „Sydney" aus der ersten Beilage zu Nr. 25 abgedruckt, beides ohne Quellenangabe. Wenn Herr B. auch ferner unsere Warnung nicht beachtet, sondern eS noch angemessen findet, uns mit Schmähungen zu überhäufen, so werden wir wohl gegen ihn den Schutz der Gerichte anrufen müssen. — Wir scheuen keine Kosten, um den Inhalt unserer Zeitschrift zu einem gediegenen und vorzüglichen zu gepalten. Die Herren Carl Emil Franzos, von Zemlinski, A. Königshofen, S. Cohn, Friedrich Rott und viele Andere können uns bezeugen, welche bedeutende Summen wir für gute Erzählungen verausgaben, und ebenso unsere zahlreichen Correspondenten diesseits und jenseits des Oceans. Jeder Billigdenkende wird es daher gerechtfertigt finden, wenn wir unser Eigenthum schützen. Wenn wir andern Blättern Arbeiten entnehmen, so erlangen wir vorher die Erlaubniß von Verfasser und Eigenthümer. Als unlängst der berühmte Dichter Mosenthal eine jüdische Skizze in der „Gartenlaube" veröffentlichte, die uns zum Abdrucke im „Israelit" geeignet schien, erbaten wir von Herrn von Mosenthal telegraphisch die Erlaubniß dazu. Herr von M. ertheilte dieselbe gern, machte sie aber von der Zustimmung des Herrn Keil, des Eigenthümes der „Gartenlaube", abhängig; wir telegraphieren darauf an Herrn Keil, der jedoch seine Zustimmung verweigerte; wir unterließen natürlich in Folge dessen den Abdruck. — Auf die sonstigen thörichten Auslassungen des Herrn B. in dem genannten Artikel näher einzugehen, ersparen wir uns und unfern geehrten Lesern gern. A m e r i k a. Philadelphia. Bei Gelegenheit der Feier des 4. Juli (Unabhängigkeitserklärung der Verinigten Staaten) wurde vielfach diese Unabhängigkeitserklärung im Wortlaute ebenso das BerfassungSwesen dieser Staaten veröffentlicht und besprochen. Wie in dieser letzteren die Gewissensfreiheit verstanden wird, das ist ausgesprochen in den Worten — sie stammen aus der Feder Jefferson's — mit welchen man dieses Princip anerkannte. Da heißt es: „In Erwägung, daß der Allerhöchste Seele und Geist zur Freiheit erschuf; in Erwägung, daß eine Beeinflussung derselben durch Unterdrückung und Rechtsberaubung zur Heuchelei und Gemeinheit führt; in Erwägung, daß man einen Bürger ohne Berechtigung der Vortheile beraubt, worauf er mit Allen gleiches Anrecht hat, sobald man ihn unter der Einschränkung zu öffentlichen Aemtern beruft, da5 er sich zu gewissen Glaubensbekenntnissen verpflichte oder dieselben abschwöre; in Erwägung, daß keine Obrigkeit sich in Fragen der Lehre mischen, noch das ' Erkenntniß und die Ausbreitung von Grundsätzen hindern darf, weil dieselben üble Folgen nach sich ziehen könnten; in Erwägung, daß eine derartige obrigkeitliche Bevormundung jede Religionsfreiheit vernichten müßte, weil sich die obrigkeitliche Gewalt zum Richter in eigener Sache äufwerfen und nach persönlicher Ueberzeygung über die Schädlichkeit oder Unschädlichkeit beschließen würde; in Erwägung, daß die Mehrheit allenthalben siegreich durchdringt und nirgends den Kampf gegen Jrrthum und Lüge zu fürchten braucht, wo der Mensch ihrer natürlichen Waffen sie nicht beraubt und ihr Raum gibt zur Vertheidigung mit dem freien Worte, vor welchem jedweder Jrrthum in sein Nichts zerstäubt : Erklärt und beschließt, hat erklärt und beschlossen die Versammlung: Alle Bürger haben die Freiheit, sich zu ihren Ueberzeugungen in Glaubenssachen zu bekennen und ihren Glauben mit Gründen zu vertheidigen, ohne dadurch in ihren staatlichen Ansprüchen und in der Ausübung des vollen Bürgerrechtes beschränkt oder verletzt zu werden." Feuilleton. D injamin. XXI. Es war ein heiteres Fest, das im Hirschfeldfchen Hause gefeiert wurde. Die schönen, von zahlreichen Gasflammen erleuchteten Räume waren mit der solidesten Eleganz auf das Geschmackvollste eingerichtet. Eine bunte Menge durchströmte dieselbe, das Zeichen erwartend, das die Gesellschaft

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