Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 29 (19.7.1876)
- Date
- 1876-07-19
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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667 in gleichem Sinn aussprechen. Der Vorredner hat bereits die Gründe, welche den Kleist'schen Antrag unterstützen, so ausführlich auseinandergesetzt, daß ich demselben nichts hiuzuzufügen habe. Ich habe nur einen Wunsch. Herr von Kleist hat seinem Zusatze zu § 6 nach meiner Fassung eine zu concrere Fassung gegeben. Er sagt, sie sollen so lange zu Beiträgen verpflichtet sein, bis sie einen eigenen jüdischen Begräbnißplatz sich hergestellt haben. In allen den vielen Fällen, wo zur Zeit Communalkirchhöfe bestehen, die allen Einwohnern gleichmäßig zugänglich sind, ist für das Bedürfniß auch der ausgetretenen Juden von vornherein gesorgt. Ich würde es für wünschenswerth halten, wenn Herr von Kleist seinen Vorschlag negativ faßte und sagte: bis das Bedürfniß nach einem Beerdigungsplatz auf andere Weise gedeckt ist. Diese Fassung umfaßte dann insbesondere sowohl den Fall eines kommunalen Kirchhofes, als den Fall, daß, falls für die Ausgeschiedenen ein Communalkirchhof nicht da ist, sei es durch Verhandlung mit einer christlichen Kirchengemeinde, sei es aus eigenen Mitteln, sich einen anderweiten Beerdigungsplatz zu verschaffen. Allen diesen möglichen Fällen würde nach meiner Meinung die allgemeine Fassung des Zusatzes, wie ich sie vorschlage, mehr entsprechen. Was den ersten von ihm zur Sprache gebrachten Punct anlangt, so kann ich mich Herrn von Kleist nicht anschließen. Ich meine, die Fassung der Abgeordnetenvorlage decksich im Wesentlichen mit dem, was Herr von Kleist will. Die Fassung des Abgeordnetenhauses ist nur etwas allgemeiner; sie besagt aber dasselbe, und da ich mir wohl denken kann, daß es auch Lasten für andere als für Schulzwecke geben kann, die mit unter diese Bestimmung fallen, so möchte ich der Fassung des Abgeordnetenhauses den Vorzug geben. Vicepräsident von Bernuth: Ich möchte bitten, daß Sie dies Unteramendement an mich gelangen lassen. Herr Gobbin hat das Wort. Gobbin: Meine Herren! Ich begegne mich mit Herrn Beckcr vollständig im Gedankengange. Auch ich wollte zu dem Amendement Kleist einen Zusatzantrag einbringen. Herr von Kleist will also die ausgetretenen Juden zu Fortleistungen in Betreff des Begräbnißplatzes verpflichten, bis sie sich einen eigenen Kirchhof beschafft haben. Ich wollte hinzusetzen: „oder durch Beschluß des Gemeindevorstandes in die Mitbenutzung eines kommunalen Kirchhofes eingewiesen sind." Ich glaube, das ist annnähernd das, was auch Herr Becker will, denn wenn die Juden zur Mitbenutzung des kommunalen Kirchhofes zugelassen werden, so liegt kein Grund vor, ste weiter zu Beiträgen des jüdischen Friedhofes zu verpflichten. Ich glaube, auch Herr von Kleist kann das acceptiren. Vicepräsident von Berruth: Herr Becker hat das Wort: Becker (Dortmund): Sachlich scheinen wir ja alle einverstanden und es handelt sich nur um die korrekteste Form. Da meine ich aber, deckt die Fassung des Herrn Gobbin den Fall nicht, wo eine christliche Gemeinschaft den ausgetretenen Juden die Mitbenutzung des Kirchhofes gestattet. Dieser Fall wird durch den Antrag Gobbin nicht gedeckt, wohl aber durch den Antrag den ich mir erlaubt habe, dahin einzubringen: „So lange ihr Bedürfniß nach einem Beerdigungsplatze nicht anderweitig befriedigt ist". Vicepräsident von Bernuth: Herr von Kleist- Retzow hat das Wort. von K l e i st - R e tz o w : Ich bin außerordentlich erfreut, meine Herren, daß meine Anträge solchen Anklang finden und möchte nur, daß wir uns über deren Form nicht trennen. Ich erkenne an, daß es korrekter ist, meine Fassung auszudehnen, was auf die eine oder die andere Weise geschehen kann, wie Herr Becker und wie Herr Gobbin es vorgeschlagen haben. Allgemeiner ist noch das Amendement des Herrn Becker, und darum würde ich glauben, daß wir uns dem anschließen. Ich möchte nur noch Herrn Becker in Bezug auf die Schulverhältnisse erwidern. Da sagte er zum Schluß, es könnte auch andere Verpflichtungen geben, wie die Leistungen zur Schule, und darum wünscht er die Fassung des Abgeordnetenhauses. Wenn er meine Fassung, die der Regierungsvorlage folgt, ansieht, so ist die nicht auf die Schulen allein bezogen. Es heißt da: „welche nicht auf der persönlichen Zugehörigkeit zur Synagogengemeinde beruhen", als Gegensatz von dem, was im Eingang des Paragraphen bestimmt ist, wenn sie frei von den Leistungen sind. Dann wird hinzugefügt: „insbesondere auch sämmtliche Schulleistungen." Ich wünsche diesen Zusatz darum, damit man weiß, daß die Schullasten darunter fallen, und dies nicht mit einer späteren spitzfindigen Erklärung fast herausinterpretirt wird, und dann den Borwand zu Simultanschuleinrichtungen gibt. Ich bitte daher Herrn Becker dringend, sich auch dem anzuschließen. Vicepräsident von Bernuth: Wie ich meine, harmonirt Herr von Kleist mit Herrn Becker darin, daß er den Zusatz in seinen Antrag aufnimmt, so daß es nur ein Amendement Kleist-Becker gibt, (von Kleist-Retzow: Ja wohl.) Herr Gobbin hat das Wort.