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Der Israelit · 1876-07-12 · Heft 28 (12.7.1876) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 28 (12.7.1876)
Date
1876-07-12
Page
– (sequence 6)
Language
German
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646 kingen, welche ein Gutachten der iSr. Oberkirchenbehörde einverlangte. Mittlerweile hatte die Presse der Residenz, insbesondere das „Neue Tagblatt", in mehreren Artikeln gegen die Schechita heftige Angriffe gemacht, deren angekündigte Fortsetzung jedoch verstummte, als die „Neue Bürgerzeimng" daselbst, Nr. 40 vom 19. Febr. c., einen fulminanten Artikel von L. gegen das „N.T." brachte, der die Grundlosigkeit der Anklagen überzeugend nachwies. Vorher schon kam im „N. T." selbst eine Verteidigung der new von W. (Man nennt allgemein Lehrer Löwenstein in Heilbronn und Kirchenrath Dr. Wassermann in Stuttgart als die Verfasser jener wirksamen Artikel.) Auf das Gutachten der Oberkirchenbehörde, das durch die genannte Nummer der „N. Bürgerzeitung" belegt wurde, hat die K. W. Regierung für den Schwarzwaldkreis jenen Beschluß des Gemeinderaths aufgehoben. — Herr Dr. Engelbert in St. Gallen möge diesen Fall und die Acten dazu benützen. Ueberhaupt bewährt sich die Schlachtmaske, wie sie obligatorisch eingeführt ist, fast allerwärts sehr schlecht, und fakultativ verschafft sie sich ohnenhin keinen Eingang. SöefoMt*. Am 22. d. M. wurde eine in Weimar durch Civil-Act vollzogene Ehe zwischen einem Juden und einer Katholikin in einem benachbarten Dorfe durch einen evangelischen Pfarrer kirchlich eingesegnet, nachdem sich sowohl der betreffende R.bbiner als der katholische Geistliche geweigert, dies zu thun. (Die etwaigen Kinder sollten muhamedanisch erzogen werden! Jüdisch, katholisch, protestantisch und muhamedanisch in einer Ehe! — Red.) Stadt Lengsfeld, Ende Juni. Bei Gelegenheit der Niederkunft Ihrer Königl. Hoheit der Frau Großherzogin mit einem Prinzen sandte Herr Landrabbiner Dr. Kroner i"-ij in seinem Namen und Namens der israel. Bewohner des Großherzogthums die innigsten Glückwünsche an S. Königl. Hoheit, den regierenden Großherzog Carl Al exander, worauf folgende eigenhändige Antwort von Sr. Königl. Hoheit an den Herrn Landrabbiner erfolgte: „Mit aufrichtiger Freude, Herr Landrabbiner Dr. Kroner, nehme Ich die Glückwünsche entgegen, welche Sie Mir im Namen Ihrer Glaubensgenossen in ebenso beredter als warmer Weise darbringen. „Nehmen Sie den Ausdruck Meines freundlichen Dankes und die Versicherung des Werthes, welchen Ich auf die von Ihnen ausgesprochenen Gesinnungen und Wünsche lege. Weimar, 16. Juni 1876. Ihr Ihnen wohlgeneigter Carl Alexander." Türkei. Constantinopel. Aus dem Verfassungsentwurf, der unter der Regierung des neuen Sultans veröffentlicht wurde, entnehmen wir nachstehende, auch die Juden betreffende Punkte: 1) Der türkische Staat als solcher hat gar keine Religion, erkennt jedoch alle Culte an, beschützt und subventionirt dieselben. 2) Jede Nationalität und Confession behält die freie Ausübung ihres Ritus unter dem betreffenden kirchlichen Oberhaupte und besitzt vollständige autonome Kirchenverwaltung. 5) Die Volksvertretung besteht aus freigewählten Abgeordneten der einzelnen Diftricte. Die Wahl bafirt auf einem gewissen, mit Rücksicht auf den erwünschten soliden conservativen Charakter der Kammer höher angesetzten Census. 6) Alle Uuterthanen des türkischen Reiches, ohne Unterschied der Confession und Nationalität, besitzen das active und passive Wahlrecht. 12) Alle Unterthanen des türkischen Reiches, ohne Unterschied der Confession und-Nationalität, sind vor dem Gesetze gleich und haben gleiche Rechte und gleiche Pflichten. 13) Alle Würden und Aemter, sowohl im Civilals im Militärdienste des Reiches, sind allen Unterthanen gleichmäßig zugänglich. 15) Für Criminalfälle werden Assisen eingeführt. Die Geschworenen werden aus der Mitte der Bevölkerung ohne Unterschied der Confession und Nationalität erwählt. Amerika. Baltimore. Der in jüngster Zeit oft genannte Dr.Mayer,Prediger der Har Sinai-Gemeinde dahier, hat endlich seine Stelle niederlegen müssen. Wie unfern Lesern bekannt, war derselbe beschuldigt gewesen, vor Jahren einmal in Diensten der evangelischen Missions-Gesellschaft gestanden zu haben. Er selbst läugnete es entschieden und war sogar dieserhalb nach England gereist, um die Beweise seiner Unschuld beizubringen. Diese abermüssen sehr zweifelhaft ausgefallen sein. In der Gemeinde entstanden auf diese Beweise hin Streitigkeiten. In einer Versammlung wurde zwar eine Resolution mit 36 gegen 24 Stimmen angenommen, wonach die beigebrachten Beweise die Rechtfertigung des Dr. Mayer dargethan haben und er somit Prediger der Gemeinde bleiben könne. In Folge dieses Beschlusses erklärten aber die Minorität und noch

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