Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 28 (12.7.1876)
- Date
- 1876-07-12
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2446951-2447645-2447671--12688-2468524- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
642 heit. Wenn der Zwang zur Gemeindeangehörigkeit hier Vertheidigung finden sollte, so entspringt diese zwar einem wohlwollenden und dankenswerthen Sinn, sie läßt aber der Lebenskraft des jüdischen Glaubens keine Gerechtigkeit widerfahren. Gestern ist auf die Stimme eines Juden Gewicht gelegt worden, und deshalb habe ich zu Ihnen gesprochen. Ich sprich aus der vollen, gewissenhaften Ueberzeugung, daß dieses Gesetz den jüdischen Gemeinden unentbehrlich ist und ich bitte Sie, meine Herren, verschieben Sie die Annahme dieses Gesetzes nicht, sondern bewirken Sie, daß dasselbe bald in Kraft treten kann. Bicepräsident von Bernuth: Herr Baron von Senfft-Pilsach hat das Wort gegen das Gesetz. Baron von S en f f t: Meine Herren! Wenn es mir erlaubt ist, das Wort zu nehmen in dieser Sache, so muß ich vorweg eins bemerken. Unsere schlechten erbärmlichen Zeitungen haben das Herrenhaus und namentlich einzelne Mitglieder desselben in großer Ausdehnung angegriffen als Feinde und Gegner des Judenthums. Ich bestreite, daß diese Angriffe begründet sind und halte dieselben für bloße Verläumdung. Jeder gute Christ hat per se Sympathie für das Judenthum aus dem Grunde, weil er eben so gut für das alte Testament verpflichtet ist, wie die Juden; wer das nicht anerkennt, der möge ausscheiden. Es ist gestern geäußert worden und ich bin bereit, mich dem anzuschließen — es möchten in dieser Sache nicht lange Reden gehalten werden. Bicepräsident von Bernuth: Möchte der Herr Baron von Senfft die Güte haben, dem Beispiel des Herrn Vorredners zu folgen und hierher auf die Tribüne zu treten, damit er besser verstanden wird. (Redner begibt sich auf die Tribüne.) Baron von Senfft: Zur Sache muß ich zunächst bemerken, daß das vorliegende Gesetz bereits unterm 29. März d. I. eingebrachi ist, heute haben wir den 20. Juni, meine Herren; wie kommen wir nun dazu, daß wir jetzt in so kurzer Zeit diese wichtige Frage entscheiden sollen; es scheint mir das nicht sehr in der Billigkeit zu liegen. Der Herr Berichterstatter hat Mehreres vorgetragen, an das ich anknüpfen will: er hat z. B. vorgetragen aus einer Eingabe des Vorstandes der Religionsgesellschaft Adaß-Jisroel — Adaß heißt Gemeinde. — Ich werde mich einer Rede enthalten und mich darauf beschränken, das vorzulesen, worauf wir verwiesen sind. Von dem Vorstande der Religionsgesellschaft Adaß-Jsroel ist auf der zweiten Seite Folgendes gesagt: Was den strenggläubigen Juden Gottesgesetz ist, ist den Reformern antiquirt, Menschenwitz, den er mit einem Lächeln zur Seite schiebt. Ich halte das für eine richtige und ehrliche Schilderung. In den Gemeinden selbst find solche Gegensätze und solche Differenzen, die eigentlich an sich den Charakter der Auflösung tragen, und wer ihnen folgt, muß es anerkennen. Ich für meine Person zweifle nicht daran, daß in den jüdischen Gemeinden ein richtiger Kern echter Religiosität steckt, daß aber solcher heutzutage unterdrückt und bei Seite geschoben ist, darin stimme ich diesem Herrn bei. Trotzdem fühlt der Herr Baron sich veranlaßt, fich gegen das Gesetz zu erklären. Zu § 6 erhält das Wort von Kleist- Retzow: Meine Herren! Ich habe die herzlichste Theilnahme für das Volk der Juden. Das Heil ist unS Christen von den Juden gekommen, und doch liegt auf ihnen noch gegenwärtig immer die Decke vor ihren Augen, doch sind sie ein Volk ohne Vaterland und ohne Hoffnung.*) Deswegen bin ich gern bereit, wo eS sich um Gewissensdruck unter ihnen handelt, hilfreiche Hand zu dessen Beseitigung zu leisten, vor allen Dingen da, wo, wie mir wenigstens von ihnen mitgetheilt ist, gerade diejenigen unter ihnen einen Gewissensdruck empfinden, die noch des Glaubens der Väter leben, überhaupt noch einen Glauben haben. Aber ebenso bestimmt werde ich, und ich glaube wir Alle, geneigt sein, denjenigen Anmaßungen, die diesem Volke eigen sind, entgegenzuireten, daß sie zur Herrschaft der Welt berufen zu sein meinen, auch zur Herrschaft über die Christen. Die Verheißung, die sie haben, bezieht sich auf den echten Samen Abrahams, die des Glaubens Abrahams sind, auf die Christen (!!). Darum herrschen die Christen wirklich in der Welt, und wir sehen gerade jetzt in Konstant in op el, daß keine andere Religion noch irgend eine Bedeutung in der Welt hat, welche derjenigen der Christen gleichkäme. Sie gehen davon aus, daß sie ihre Einrichtungen so treffen, wie es ihnen bequem ist, ohne Rücksicht auf die anderen, ohne Rücksicht auf die Christen, und wir sollen einen Gewissensdruck von ihnen abnehmen, und dafür unsererseits, und, wie ich meine, auch in diesem Gesetz von ihnen belästigt werden, mehr wie recht und billig ist, zum Theil mit wirklichem Gewissensdruck für uns. Der § 6 des Gesetzes ist derjenige, wo überhaupt das Ausscheiden aus den Synagogengemeinden für unser öffentliches Leben eine Bedeutung *) Anm. der Red.: Wirklich? Nicht doch, Herr von Kleist- Retzow, wir haben ein Vaterland, und unsere Hoffnung wird nicht trügen.